Empfehlungsvorlage - VO/0061/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hatte mit Schreiben vom 23.09.2021 folgenden Antrag gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die planungsrechtlichen Notwendigkeiten mit der Bezirksregierung abzustimmen und das Verfahren in die Wege zu leiten, damit ein Einzelhandel auf der Fläche gegenüber des Friedhofes eingerahmt vom Grenzlandring / Kiefernweg und Schießanlage möglich wird.“

 

Die Position der Verwaltung zu diesem Antrag wurde ausführlich in der Vorlage VO/0306/21 dargelegt. Auf diese Vorlage wird verwiesen. Über den Antrag wurde erstmalig in der Sitzung des Fachausschusses am 30.11.2021 beraten. Der Ausschuss traf in dieser Sitzung in der Sache keinen Beschluss. Es bestand Einigkeit bei den Ausschussmitgliedern dahingehend, dass der Sachverhalt erst nach Vorlage der Unterlagen des Investors mittels einer neuen Beratungsvorlage nochmals durch die Verwaltung aufbereitet und dann erneut beraten werden soll.

 

Im nichtöffentlichen Teil der Fachausschusssitzung am 01.02.2022 erfolgte daraufhin eine Präsentation des geplanten Lebensmittelvollsortimenters durch die Investoren. Diese Präsentation und die Auswirkungsanalyse wurden in der Sitzung an die Ausschussmitglieder verteilt und der Niederschrift als Anlage beigefügt. Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Zur vorgelegten Auswirkungsanalyse (BBE Handelsberatung / Juli 2021) ist zunächst anzumerken, dass das hierin zitierte Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Wegberg aus dem Jahre 2008 aufgrund eines Ratsbeschlusses aus dem Jahre 2012 nicht mehr bei der Aufstellung der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Dieses Konzept ist somit obsolet. Am 02.06.2015 wurde ein Antrag der Fraktion „Aktiv für Wegberg“ auf Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes, entgegenstehend der seinerzeitigen Beschlussempfehlung der Verwaltung, durch den Fachausschuss abgelehnt.

 

Des Weiteren wurden in der durch die Investoren beauftragte Auswirkungsanalyse die Verkaufsflächen des vor der Eröffnung stehenden Vollsortimenters Bahnhofstraße / Große Riet (1.431qm Verkaufsfläche) sowie durch Vorbescheide aus 2012 genehmigten zusätzlichen Märkte in Rath-Anhoven (Tierfutter und Getränke zusammen ca. 1.600 qm Verkaufsfläche) nicht berücksichtigt. Das Einzugsgebiet in der Nachfrageanlayse zum geplanten Standort in Beeck erstreckt sich ferner bis zur Ortslage Rath-Anhoven. Dieses Gebiet wurde überwiegend seinerzeit für eine Genehmigungsfähigkeit der bestehenden Discounter in Rath-Anhoven zugrunde gelegt.

 

Die Verwaltung spricht sich weiterhin, insbesondere aus den bereits in der Vorlage VO/0306/21 genannten Gründen, gegen den im CDU-Antrag aufgeführten Standort für die Errichtung eines Einzelhandelsbetriebes aus. Gleichwohl sieht die Verwaltung weiterhin die Notwendigkeit, die Nahversorgungssituation für die Beecker Bevölkerung in einer verträglichen Größe innerhalb der Ortslage Beeck in integrierter Lage zu verbessern.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften schlägt dem Rat der Stadt vor, dem Antrag der CDU-Fraktion vom 23.09.2021 zur Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes gegenüberliegend zum Beecker Friedhof nicht zu folgen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit geeigneten Investoren in Kontakt zu treten, mit der Zielsetzung, eine angemessene Nahversorgungsausstattung für die Ortslage Beeck in integrierter Lage zu erreichen.

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