Entscheidungsvorlage - VO/0086/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage In Berg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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Vorberatung
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10.05.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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24.05.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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21.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.04.2022 hat der Eigentümer einer westlich zum Gewerbegebiet In Berg angrenzenden Fläche einen Antrag (siehe Anlage 1) gestellt. Ziel des Antrages ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in einer Größe von rund 1,1 ha zu schaffen. Das betroffene Grundstück hat eine Gesamtgröße von 1,6 ha. Die geplante Anlage soll in nördlicher, östlicher und südlicher Richtung eingegrünt werden. In westlicher Richtung soll der bestehende Baumbewuchs erhalten werden (siehe Anlage 3). Eine Übernahme der Planungskosten wird durch den Antragsteller zugesichert.
Durch die beabsichtigte Freiflächen-Photovoltaikanlage kann ein weiterer Beitrag zur Förderung der regenerativen Stromerzeugung geschaffen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Flächennutzungsplan in diesem Bereich entsprechend zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Einleitung dieser Bauleitplanverfahren empfiehlt die Verwaltung die Fassung der entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse. Nach entsprechender Beschlussfassung wäre dann als erster Schritt, auf der Grundlage von durch den Antragsteller einzureichenden Planunterlagen, zunächst das landesplanerische Einvernehmen bei der Bezirksregierung Köln zu erwirken.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus sowie der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik In Berg“ beschließen.
- Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus sowie der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-54, Wegberg – Sondergebiet Photovoltaik In Berg beschließen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, eine im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft künftig als ein Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auszuweisen sowie die verbindlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese künftige Nutzung zu schaffen.
Das Plangebiet in einer Größe von 1,3 ha liegt in der Gemarkung Wegberg nördlich der Straße in Berg bzw. östlich des Feltenbergweges. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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7 MB
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3
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(wie Dokument)
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6,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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