Entscheidungsvorlage - VO/0185/22-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 13.10.2022 beantragt die Fraktion AKTIV für Wegberg, ergänzend zum TOP 4.2 der Ratssitzung am 18.10.2022, dass der Rat jeweils vor einem Statuswechsel von städtischen Beschäftigten einzubinden ist und einen Statuswechsel durch Mehrheitsbeschluss vorab zuzustimmen hat.

 

Stellungnahme
Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten der Stadt Wegberg. Er trifft die dienstrechtlichen Entscheidungen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 73 Absatz 2 und 3 Satz 1 GO NRW).

Eine solche Ausnahme ist in § 73 Absatz 3 Sätze 2 und 3 GO NRW in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Wegberg (nur!) für Leitungspositionen geregelt. Danach sind Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis für solche Bedienstete in Leitungspositionen betreffen, durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen. Kommt das Einvernehmen nicht zu Stande, kann der Rat die Entscheidung mit einer Mehrheit von zwei Drittel seiner gesetzlichen Mitglieder treffen.

Für den Fall, dass keine Entscheidung in diesem Verfahren gefasst wird, trifft der Bürgermeister die Entscheidung (§ 73 Absatz 3 Satz 5 GO NRW).

Für den Antrag der Fraktion AKTIV für Wegberg bedeutet dies, dass es bereits ein gesetzlich geregeltes Verfahren für den Statuswechsel von städtischen Bediensteten gibt, von dem nicht abgewichen werden kann. Der Bürgermeister beabsichtigt auch nicht, von diesem Verfahren abzuweichen.

Ein entsprechender Beschluss wäre rechtswidrig.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zuzustimmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg lehnt den Antrag der Fraktion Aktiv für Wegberg ab.

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Anlagen

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