Entscheidungsvorlage - VO/0195/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostenbeteiligung der Vereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Vorberatung
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25.10.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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20.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Nutzung der städtischen Turn- und Sporthallen wird mit den Vereinen auf der Grundlage der übertragenen Nutzungszeiten pauschal jährlich mit 0,90 € je überlassener Nutzungsstunde abgerechnet. Dies erfolgt aufgrund der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Wegberg für die Nutzung der städtischen Sportstätten und anderer Räumlichkeiten durch Wegberger Vereine vom 19. Mai 2014 in der Fassung der Ersten Änderungsordnung vom 28. September 2015 (Anlage 1).
Die Vereine, die die städtischen Turn- und Sporthallen nutzen, beteiligen sich aber nur zu einem geringen Anteil an den tatsächlich laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten in Form einer Nutzungspauschale.
Mit Blick auf die bereits gestiegenen Energiekosten, gestiegene Reinigungskosten und die derzeitige Haushaltssituation beabsichtigt die Verwaltung das Nutzungsgelt anzupassen, um das Sportangebot für Vereine in der Stadt Wegberg weiter aufrechterhalten zu können.
Die Energie- und Kostensituation wird durch eine Erhöhung des Nutzungsentgelts allein nicht stabilisiert, jedoch kann bei einer Anpassung des Nutzungsentgelts an die gestiegenen Kosten die Nutzung der Turn- und Sporthallen weiter gewährleistet werden. Darüber hinaus erhofft sich die Verwaltung hierdurch ein optimiertes Nutzerverhalten beim Heizen und Beleuchten.
Unter Zugrundelegung der aktuellen Nutzungszeiten für das Jahr 2022 können folgende Beträge zu folgendem Gesamtertrag pro Hallenjahr führen:
Einheitlicher Betrag Betrag/Stunde: | 0,90 € | 1,00 € | 1,10 € |
Betrag gesamt: | 10.361,03 € | 11.512,25 | 12.663,48 € |
Diese Anpassung soll zum 01.01.2023 erfolgen. In 2023 könnte -neben den bereits dargestellten Energiesparmaßnahmen- somit auch ein Teil der gestiegenen Gesamtkosten gedeckt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport empfiehlt dem Rat, das Nutzungsentgelt um 0,20 € pro Stunde und Hallenteil von 0,90 € auf 1,10 € zu erhöhen und die nachstehende Änderungsordnung zu beschließen:
Zweite Änderungsordnung zur Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Wegberg für die Nutzung der städtischen Sportstätten und anderer Räumlichkeiten durch Wegberger Vereine vom ………….
Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 41 Absatz 1 Buchstabe i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490), in seiner Sitzung am ……... folgende Änderungsordnung beschlossen:
Die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Wegberg für die Nutzung der städtischen Sportstätten und anderer Räumlichkeiten durch Wegberger Vereine, zuletzt geändert durch die Erste Änderungsordnung vom 28. September 2015, wird wie folgt geändert:
I.
In Nummer 2 Satz 2 wird die Zahl „0,90 “ durch die Zahl „1,10“ ersetzt.
II.
Diese Änderungsordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,9 kB
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