Entscheidungsvorlage - VO/0209/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das im FNP Wegberg dargestellte Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Militär an der Nordstraße im Ortsteil Arsbeck (siehe Anlage 1) wird nach Abzug der britischen Streitkräfte seit geraumer Zeit für die ursprünglich vorgesehene Nutzung nicht mehr benötigt. Innerhalb dieses ehemaligen Militärstandortes bietet sich eine befestigte Fläche in einer Größe von rund 0,8 ha zur Errichtung einer Freiflächen – Photovoltaikanlage an. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, die entsprechenden verbindlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen (siehe Anlage 3). Gleichzeitig soll in diesem Zuge der FNP in diesem Bereich an die bestehenden Nutzungen angepasst werden (siehe Anlage 2). So befindet sich nördlich angrenzend zu der eingangs genannten Fläche vorwiegend innerhalb ehemaliger militärisch genutzter Gebäude eine Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende; die drei Flächen der ursprünglichen Raketenabschussrampen wurden aufgeforstet.

 

Mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 07.10.2022 teilt diese mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes keine raumordnerischen Bedenken erhoben werden, wenn

-          die Baufläche der Solaranlage bzw. auch die der neu angrenzenden Flüchtlingsunterkunft durch die Untere Naturschutzbehörde bzw. den Kreis Heinsberg aus dem Naturschutzgebiet ausgegrenzt bzw. entlassen werden und

-          im Rahmen der Bauleitplanung eine Artenschutzprüfung durchgeführt wird.

 

Die Untere Naturschutzbehörde hatte im Vorfeld mit Stellungnahme vom 10.08.2022 mitgeteilt, dass gegen diese Planung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

 

Zur Einleitung der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanverfahren empfiehlt die Verwaltung die Fassung der entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diese Beschlüsse entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus sowie der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Nordstraße“ beschließen.

 

2.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus sowie der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfehlen dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan III-23, Arsbeck – Sondergebiet Nordstraße beschließen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, ein im Flächennutzungsplan dargestelltes Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Militär künftig an die aktuellen Nutzungen (Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende bzw. Wald) anzupassen sowie eine ca. 0,8 ha große befestigte Fläche für eine Freiflächen – Photovoltaikanlage auszuweisen. Zugleich sollen die verbindlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für beabsichtigte Freiflächen - Photovoltaikanlage geschaffen werden.

 

Die Plangebiete befinden sich nördlich der Ortslage Arsbeck, nordöstlich der B 221n bzw. nordwestlich der Nordstraße. Die genaue Abgrenzung der Plangebiete sind aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches, das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassungen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

 

 

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Anlagen

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