Mitteilungsvorlage - VO/0012/23
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilung über die geplante Eintragung von zwei Objekten in die Denkmalliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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07.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aus der Bevölkerung heraus wurde die Eintragung der beiden nachfolgenden Objekte in die Denkmalliste angeregt:
1. | Altarnische vor dem Wohnhaus Alte Landstraße 171
Der Altar befindet sich, gemeinsam mit dem dahinter befindlichen Wohnhaus, auf einem Privatgrundstück. Er stammt aus den 50er Jahren und wurde als Ersatz für einen an gleicher Stelle, deutlich größeren Altar, errichtet. In den bisherigen Gesprächen mit dem aktuellen Eigentümer hat dieser eine Eintragung des Altars in die Liste der Denkmäler vehement abgelehnt, da er hierdurch Einschränkungen bei einem evtl. späteren Umbau des Wohnhauses befürchtet. Hier muss im Falle einer Eintragung als Baudenkmal ggf. mit einer juristischen Auseinandersetzung gerechnet werden.
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2. | Stellwerkgebäude am Bahnhof Dalheim
Das Gebäude befindet sich auf einem Grundstück mit der Gleisanlage und dem Bahnsteiggelände des Bahnhofs Dalheim. Das Gebäude wurde ca. 1880 errichtet und ist noch in aktiver Nutzung für den Bahnbetrieb.
Seitens der DB Netz AG wurde bisher nicht auf die Überlegungen zur Eintragung als Baudenkmal reagiert. Nächster Schritt ist hier die Abstimmung eines Besichtigungstermins des Stellwerks gemeinsam mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
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Durch die Verwaltung wurde im Dezember 2022 eine vorläufige Unterschutzstellung der beiden Objekte nach § 4 des nordrheinwestfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) veranlasst. Damit unterliegen diese zunächst für einen Zeitraun von 6 Monaten den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes.
Hierdurch bedürfen bauliche Veränderungen an diesen einer vorherigen denkmalrechtichen Erlaubnis nach § 9 DSchG durch die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt Wegberg. Hierdurch soll das potentielle Denkmal vor Veränderungen geschützt werden, bis eine finale Entscheidung über die Eintragung des Objektes als Baudenkmal in die Denkmalliste getroffen wurde.
Spätestens mit Ablauf der sechsmonatigen Frist ist für den Fall einer geplanten Eintragung als Baudenkmal eine Anhörung der Eigentümer durchzuführen. Mit dieser würde dann das formale Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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158,7 kB
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(wie Dokument)
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137,7 kB
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