Entscheidungsvorlage - VO/0046/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung für zwei Fahrzeuge des Baubetriebshofes, hier: Fahrzeug für die Stadtreinigung und Ersatz für HS B 2709
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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21.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung beabsichtigt für zwei Fahrzeuge des Baubetriebshofes Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Die jeweilige Notwendigkeit zur Beschaffung wird unten erläutert. Für beide Fahrzeuge gilt gleichermaßen, dass der jeweilige Bedarf nicht durch bestehende Fuhrparkkapazitäten abgedeckt werden kann.
Wie die Detailerläuterungen zeigen werden, ergibt sich die dringende Notwendigkeit die jeweiligen Ausschreibungsverfahren nach der entsprechenden Beschlussfassung möglichst kurzfristig einzuleiten.
1. Fahrzeug für die Stadtreinigung
Für die Stadtreinigung, also die Leerung der diversen öffentlichen Abfallbehälter und Dogstations sowie die manuelle Kehr – Reinigung an Bereichen, die mit der Kehrmaschine nicht erreicht werden können, setzte der Baubetriebshof in der Vergangenheit einen so genannten Piaggio – Porter (ein schmales Fahrzeug mit weißer Kabine) ein. Für das Fahrzeug wurde die benötigte Plakette zur Hauptuntersuchung bereits in 12/2022 versagt. Der Umfang der festgestellten Mängel war so eklatant, dass eine Reparatur nicht möglich war, schon gar nicht wirtschaftlich. Das Fahrzeug wurde über das Portal der Zoll – Auktion bereits veräu-ßert und brachte einen Erlös von 3.309,00€.
In den Monaten Januar und Februar (2023) konnte der Fahrzeugausfall mit dem bestehenden Fuhrpark kompensiert werden, da die Erkrankung eines Mitarbeiters und hierdurch mögliche Verschiebungen innerhalb des Personals eine temporäre Umnutzung einzelner Fahrzeuge hergaben. Seit dem 01.03. wird für den ausgefallenen Kollegen eine Krankheitsvertretung beschäftigt, sodass seit dem 01.03. die Anmietung eines entsprechenden Fahrzeugs von Nöten ist, wodurch natürlich monatlich entsprechende Kosten anfallen.
Um die (gegenüber einer Beschaffung) unwirtschaftlichen Mietaufwendungen an dieser Stelle schnellstmöglich einsparen zu können, soll möglichst kurzfristig ein Ersatzfahrzeug ausgeschrieben und beschafft werden.
Bei der zu tätigenden Ersatzbeschaffung soll ein elektrisch angetriebenes (Klein-) Nutzfahrzeug beschafft werden. Das Fahrzeug soll entsprechend des abgestoßenen Altfahrzeugs möglichst kompakt und schmal sein, um auch definitiv alle Abfallbehälter erreichen zu können. Ebenfalls soll auch das neu zu beschaffende Fahrzeug über einen Kipper verfügen, um die gesammelten Abfälle schnell und wirtschaftlich entladen zu können.
Im Rahmen der Anmietung wird bereits ein wie vor beschriebenes Fahrzeug eingesetzt und erweist sich in der bisherigen Nutzung als sehr geeignet.
2. Ersatzbeschaffung HS B 2709
Bei der Straßenbaukolonne wird unter anderem ein LKW mit 7,5to zulässigem Gesamtgewicht eingesetzt. Der LKW wird für alle anfallenden Arbeiten der Straßenbaukolonne als Kolonnenfahrzeug genutzt, um sowohl Personal als auch benötigte Werkzeuge zu den vielfältigen Baustellen transportieren zu können. Wei-terhin besteht die Notwendigkeit zusätzlich auch zumindest kleinere Mengen an Material mit zu transportieren. Das Fahrzeug ist nahezu täglich im Einsatz und weist mit Aktualität des 08.03.2023 einen Kilometerstand von 198.057km auf, was für LKW, die ausschließlich auf Kurzstrecken mit häufigem An-/ Ausschalten, meist niedrigen Motortemperaturen und häufigem Anfahren/ Verzögern als beträchtliche Zahl angesehen werden kann. Das Fahrzeug entstammt dem Baujahr 2005.
Für das Fahrzeug steht in 03/2023 die nächste Hauptuntersuchung an. Es ist zu befürchten, dass auch bei diesem Fahrzeug der Weiterbetrieb untersagt bzw. keine neue HU – Bescheinigung ausgestellt wird. Ursächlich wäre dann (teils weit) fortgeschrittene Korrosion an diversen Stellen (siehe Bilder in der Anlage). Aufgrund des Ausmaßes der einzelnen Stellen und der Gesamtheit aller Stellen wird eine Instandsetzung zur Erlangung der HU – Bescheinigung allenfalls provisorisch möglich sein, um das Fahrzeug zumindest noch für ein Jahr einsetzen zu können. Eine dauerhafte Instandsetzung ist definitiv unwirtschaftlich; Hierbei ist auch zu beachten, dass es weitere Mängel am Fahrzeug gibt, die jedoch nicht relevant für die HU – sind. Zu nennen sind hier Schäden bzw. Mängel am Fahrwerk, Funktionsstörungen am Getriebe (manche Gänge lassen sich nicht immer einlegen) und eine nicht unerhebliche (Hydraulik-) Undichtigkeit am Kippzylinder.
Das zu beschaffende Fahrzeug soll nicht mehr über eine Doppelkabine verfügen, sondern lediglich ein Normalfahrerhaus mit Platz für insgesamt 3 Mitarbeiter haben. Stattdessen soll hinter der Kabine eine Werkzeugbox verbaut werden, wie jene bei den zuletzt beschafften Pritschenfahrzeugen zur Anwendung gekommen sind. Hierin kann das Werkzeug sicher und (im Sinne der Ladungssicherung) gesetzeskonform transportiert werden und ist zudem vor Witterungseinflüssen und Diebstahl (da abschließbar) geschützt. Übereinstimmend zum Bestandsfahrzeug soll das Fahrzeug über einen Kipper verfügen. Das zulässige Gesamtgewicht soll gegenüber dem Bestandsfahrzeug höher ausfallen, um ein wirtschaftlicheres Verhältnis zwischen Eigengewicht und Nutzlast erzielen zu können. Dabei spielt auch eine Rolle, das neuere LKW aufgrund zusätzlicher Technik für die Abgasnachbehandlung etc. ein höheres Eigengewicht haben, als ältere Fahrzeuge. Der Antrieb soll bei diesem Fahrzeug konventionell per Dieselmotor erfolgen, da Fahrzeuge über 3,5to zulässigem Gesamtgewicht nach derzeitiger Marktkenntnis noch nicht mit adäquaten, alternativen Antriebsmöglichkeiten verfügbar sind.
Die hier sicherzustellenden Fuhrparkkapazitäten können nicht über den ansonsten bestehenden Fuhrpark abgedeckt werden und können auch nicht mit dem in der letzten Sitzung des WBVL zur Beschaffung beschlossenen Kleinfahrzeug für die Straßenbaukolonne verglichen werden. Als Beleg dafür, dass die Quantität des Fuhrparkes erhalten werden muss ist anzuführen, dass bereits seit September 2022 dauerhaft 2 Mietfahrzeuge eingesetzt werden müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden (die jeweiligen Altfahrzeuge fielen ebenfalls bei der letzten Hauptuntersuchung „durch“ und wurden bereits veräußert; ein Altfahrzeug wird in den nächsten Wochen durch eine Ersatzbeschaffung ersetzt (Ausschreibung erfolgte bereits in 12/2021) sodass dann zumindest ein Mietfahrzeug entbehrt werden kann, die Ausschreibung zur zweiten erforderlichen Ersatzbeschaffung befindet sich in Vorbereitung).
Bei einem Ausfall (bzw. der Versagung der Hauptuntersuchung > spätestens im kommenden Jahr) des hier gegenständlichen LKW wird für den Übergang bis zum Erhalt der Ersatzbeschaffung mindestens immer wieder temporär ebenfalls die Anmietung eines Fahrzeugs erforderlich. Um entsprechende Aufwendungen soweit wie möglich vermeiden zu können, soll die Ausschreibung auch hier möglichst kurzfristig erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für die beiden genannten Fahrzeuge bzw. Geräte wurden die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2023 veranschlagt. Für die jeweiligen Beschaffungen ist zu Kosten und Finanzierung Folgendes zu sagen:
1. Fahrzeug für die Stadtreinigung
Für das Fahrzeug sind im Haushalt 2023 unter der Investitionsnummer 01 18 00 - B 066 insgesamt 57.500€ berücksichtigt. Die bislang getätigte Marktsondierung stellt in Aussicht, dass dieser Ansatz für die Beschaffung ausreichend ist.
Die Abschreibungsdauer ist laut Ziffer 6.022 der örtlichen Abschreibungstabelle auf 10 Jahre festgelegt. In wie weit eine Nutzung über diesen Zeitraum hinaus erfolgen kann, muss und wird sich vor Allem mit Blick auf den Elektro -. Antrieb bzw. die Akkukapazität in der Praxis zeigen. Das abgestoßene Fahrzeug wurde in jedem Fall insgesamt 13 Jahres lang eingesetzt.
Für die Beschaffung stehen im Sinne der Förderung alternativer Antriebsvarianten Fördermittel in Höhe von 40% des Anschaffungspreises in Aussicht.
2. Ersatzbeschaffung HS B 2709
Für diese Beschaffung sind im Haushalt 2023 unter der Investitionsnummer 01 18 00 - B 076 insgesamt 140.000€ berücksichtigt. Die Marktsondierung lässt auch hier davon ausgehen, dass dieser Ansatz für die Beschaffung ausreichend ist.
Die Abschreibungsdauer ist laut Ziffer 6.026 der örtlichen Abschreibungstabelle auf 10 Jahre festgelegt. Die Praxis zeigt jedoch auch hier, dass die tatsächliche Nutzungsdauer hierüber deutlich hinausgeht bzw. hinausgehen kann (Bsp. Altfahrzeug: bislang 18 Jahre).
Auch für dieses Fahrzeug stehen eventuell Fördermittel in Aussicht; Sofern die Vorgaben im Sinne des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes eingehalten werden können (Prüfung läuft derzeit und hängt auch von der Lieferzeit ab), ist eine Förderquote von bis zu 90% der Gesamt – Anschaffungskosten realistisch.
Alternativen:
Keine Alternativen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Fahrzeug für die Stadtreinigung
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften stimmt der Beschaffung zu und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren kurzfristig einzuleiten.
2. Ersatzbeschaffung HS B 2709
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften stimmt der Beschaffung zu und beauftragt die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren kurzfristig einzuleiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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