Entscheidungsvorlage - VO/0107/23
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Sondergebietes "Abfallverwertung" im Bereich des Gewerbegebietes Wegberg - Oval
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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16.05.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die Beratungsvorlage VO/0024/23. Der Ausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 07.02.2023 für die Bereitstellung weitergehender Informationen ausgesprochen. Diese wurden nun durch den Antragsteller zur Verfügung gestellt und sind der Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Für den Bereich der ehemals militärisch genutzten Halle südlich der Friedrich-List-Allee und westlich der B 221n (so genannten „Halle 7“) wurde im Jahr 2008 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan beschlossen. Demnach ist hier planungsrechtlich derzeit lediglich die Lagerung, Sortierung und Aufbereitung von Bauschutt, Straßenaufbruch, Erdaushub sowie Stoffen, die beim Gebäudeabbruch anfallen können, zulässig. Die Lage des betroffenen Bereiches ist den Anlagen 3 bis 5 zu entnehmen.
Der neue Eigentümer strebt ein breiter gefächertes Angebot an. Zukünftig ist geplant, ergänzend die Annahme von Siedlungsabfällen sowie Grünschnitt und Altholz zu ermöglichen. Um auch die Bauschuttaufbereitung zu verbessern, ist eine Betonmischanlage vorgesehen, in der der gebrochene Bauschutt zu Recyclingbeton wieder aufbereitet werden kann. Die derzeit bestehende Darstellung im Flächennutzungsplan eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Bauschuttrecycling“ und den daraus abgeleiteten Festsetzungen im diesbezüglichen Bebauungsplan lassen diese beabsichtigte Nutzungserweiterung jedoch aktuell nicht zu. Der Eigentümer hat daher mit Datum vom 18.01.2023 Anträge auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplanes gestellt. Aufgrund der durch den Fachausschuss gewünschten weitergehenden Informationen wurden mit Datum vom 26.04.2023 aktualisierte Anträge eingereicht, siehe Anlage 1 und 2.
Im Vorfeld wurden bereits landesplanerische Anfragen gem. § 34 LPlG bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Eine ursprünglich vorgesehene flächenmäßige Erweiterung wurde von der Bezirksregierung, insbesondere aufgrund der Freiraumfunktion „Bereich für den Schutz der Natur“, abgelehnt. Der Eigentümer hat daraufhin von diesem Ansinnen Abstand genommen. Gegen die beabsichtigten v.g. Nutzungserweiterungen innerhalb der bestehenden Fläche werden andererseits gemäß Verfügung vom 12.10.2022 keine raumordnerischen Bedenken erhoben. Es wird ferner ausgeführt, dass auf Grundlage des derzeitigen Planungsstandes eine Anpassung an die rechtswirksamen Ziele der Raumordnung bestätigt werden kann.
Aus Sicht der Verwaltung sollte den Anträgen des Eigentümers entsprochen und zur Einleitung der erforderlich werdenden Bauleitplanverfahren die diesbezüglichen Aufstellungsbeschlüsse gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Abfallverwertung“ beschließen.
- Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt ferner, er möge zur Einleitung des verbindlichen Bauleitplanverfahrens den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan II-8, Wildenrath – Halle 7 / 1. Änderung beschließen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, ein im Flächennutzungsplan dargestelltes Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bauschuttrecycling“ künftig mit der Zweckbestimmung „Abfallverwertung“ auszuweisen, um so künftig zu den bereits zulässigen Bau- und Abbruchabfällen die Annahme von Siedlungsabfällen, Grünschnitt, Altholz und die Errichtung einer Betonmischanlage planungsrechtlich zu ermöglichen.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wildenrath südlich der Friedrich-List-Allee und westlich der B 221n. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.
Grundlage für diese Beschlüsse ist der § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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388,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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723,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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698,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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422,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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