Entscheidungsvorlage - VO/0162/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen, die Linke, Freie Wähler Wegberg zur Ausweisung weiterer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Bieker, Daniel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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22.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird Bezug genommen auf die Beratung zur Vorlage VO/0129/23 in der Sondersitzung des Fachausschusses am 25.07.2023. Es wurde hierbei folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1)
über den weiteren Fortgang des Verfahrens der Bezirksregierung Köln zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zu berichten und den Ausschuss aktiv in das Beteiligungsverfahren einzubeziehen
2)
öffentliche Beteiligungsmodelle („Bürgerwindräder“) zu beschreiben und zu initiieren, die eine regionale Wertschöpfung bei der Errichtung von Windenergieanlagen ermöglichen.
3)
Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der Potenzialflächenstudie aus 2014 die Potenzial-Bereiche Wegbergs der „Flächenanalyse Windenergie NRW“ des LANUV (siehe auch Ö 1.3) aktualisierend zu analysieren. Hierdurch soll dem Ausschuss ein qualifizierte und faktenbasierte Grundlage für eine Stellungnahme zu Windkraftflächen in dem bald zu erwartenden Entwurf des Teilplanes Erneuerbare Energie des Regionalplans zur Verfügung gestellt werden.
Zu 1)
Seit der frühzeitigen Unterrichtung durch die Bezirksregierung Köln im April 2023 gab es keine weiteren Unterrichtungen oder Schreiben an die Stadtverwaltung bezüglich der Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien.
Für die nächste Sitzung des Regionalrates der Bezirksregierung Köln am 18.08.2023 wurde durch die Bezirksregierung Köln eine öffentliche Vorlage mit dem Titel „Aktualisierter Zeitplan zur Aufstellung des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln“ vorbereitet (https://bezreg-koeln.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYg7UGO1n1CWmBosu7OYjYM). Als öffentliche Anlage der Beratungsvorlage ist ein Zeitplan einsehbar, welcher dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist. Demnach ist mit einer Beteiligung der Stadt Wegberg als Träger öffentlicher Belange im zweiten Quartal 2024 zu rechnen. Die Verwaltung wird über den weiteren Verfahrensablauf berichten und gemäß § 5 Abs. 1 Punkt f) der aktuellen Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse eine mögliche städtische Stellungnahme dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergabe und Liegenschaften zur Entscheidung vorlegen.
Zu 2)
Wie bereits in der Sondersitzung durch den Technischen Beigeordneten Herrn Thies berichtet erfolgt die Bearbeitung dieses Arbeitsauftrages an die Verwaltung nicht durch das technische Dezernat. Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit der Sondersitzung ist es dem zuständigen Fachbereich nicht möglich zu diesem Punkt eine Beratungsvorlage zu erstellen.
Zu 3)
Durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) wurden die Ergebnisse der Flächenanalyse Windenergie 2023 zwischenzeitlich auch digital zum Download bereitgestellt.
Auf Grundlage dieser Informationen wurde eine aktualisierte detaillierte Karte des Stadtgebietes mit Darstellung der gemäß Flächenanalyse des LANUV möglichen Potentialflächen im Stadtgebiet der Mühlenstadt Wegberg erstellt und dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Wichtig ist die Beachtung der Hinweise des LANUV zur Interpretation der Ergebnisse und bereit gestellter Datensätze aus der Flächenanalyse Windenergie NRW. Diese sind Anlage 3 beigefügt.
Die neue Darstellung zeigt ein größeres Flächenpotential für das Stadtgebiet als die hochskalierte Darstellung, welche der Vorlage VO/0131/23 zur Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) beigefügt war. Der Unterschied zwischen den beiden Darstellungen liegt im Wesentlichen in der Berücksichtigung der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN) sowie eines Bereiches süd-östlich von Merbeck. Bei der Darstellung zur Vorlage VO/0131/23 wurden sämtliche BSN ausgeklammert und somit nicht als Potential dargestellt.
Gemäß dem in der Änderung des LEP NRW vorgesehenen Ziels 10.2-8 sind Windenergieanlagen in den nicht streng geschützten Teilflächen der BSN prinzipiell möglich. Streng geschützt Bereiche sind Natura2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationale Naturmonumente und Nationalparke.
Laut Begründung zum Ziel 10.2-8 soll bei der Festlegung konkreter Windenergiebereiche durch die Regionalplanungsbehörden Flächen in BSN im Rahmen ihrer planerischen Konzeptionen und in Abwägung mit anderen naturschutzfachlichen Aspekten weiterhin möglichst nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die ökologischen Funktionen des betroffenen Bereichs, insbesondere die Funktion im landesweiten Biotopverbund, nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Durch den Fachausschuss wurde ein Vergleich der Potentialflächen gemäß Flächenanalyse Windenergie NRW 2023 mit der im Jahr 2014 durchgeführten Ermittlung von Potentialflächen im Gebiet der Stadt Wegberg gewünscht. Die Potentialflächenanalyse aus dem Jahr 2014 war Bestandteil der Offenlage zu der damals angestrebten 4. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von zusätzlichen Konzentrationszonen im Stadtgebiet und ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt.
Bei dem Vergleich der beiden Potentialanalysen sind die in Teilen unterschiedlichen Berücksichtigung von Tabuflächen zu beachten. Es zeigt sich jedoch, dass im Wesentlichen in der Studie 2014 vergleichbare Potentialflächen zur LANUV-Studie in 2023 ermittelt wurden. Die nach geplanter LEP-Änderung nun möglichen Gebiete in Bereichen zum Schutz der Natur und Nadelwäldern waren damals jedoch Tabuzonen, sodass diese in 2014 nicht ermittelt wurden.
In der Potentialanalyse 2014 wurden insgesamt sechs Teilflächen ermittelt von denen letztlich nur zwei als konkrete Konzentrationszonen vorgeschlagen wurden. Fünf dieser sechs Teilflächen sind auch Bestandteil der Flächenanalyse des LANUV. Lediglich eine kleine Teilfläche südlich des ehemaligen JHQ Rheindahlen ist nicht enthalten.
Eine Beschreibung der damals ermittelten Teilflächen findet sich in Kapitel 6 „Ermittelte Potentialflächen und Abwägung zu konkurrierenden Nutzungen“ ab Seite 26 der Potentialanalyse.
Zwei der in 2014 ermittelten Teilflächen wurden aufgrund der zu geringen Flächengröße nicht weiterverfolgt, da nur eine Windenergieanlage hätte errichtet werden können. Die weiteren zwei Teilflächen, die nicht weiterverfolgt wurden, liegen in Landschaftsschutzgebieten. Nach damaliger Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg wurde in 2014 in diesen Bereichen keine Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplan in Aussicht gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung sollten auch im Stadtgebiet Wegberg weitere Flächen für die Nutzung von Windenergie entstehen, um einen Anteil an dem erforderlichen Umbau der Energiegewinnung in Deutschland zu ermöglichen. Die Erforderlichkeit zur Förderung der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien wurde durch die Bundesregierung unter anderem im § 2 EEG (Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien) festgeschrieben und liegt somit im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.
Die Verwaltung schlägt daher vor, im Vorfeld zur Aufstellung des Teilplans Erneuerbare Energien der Bezirksregierung Köln den städtischen Wunsch mitzuteilen, neben der bisherigen Konzentrationszone bei Petersholz weitere Windenergiebereiche auszuweisen. Aus Sicht der Verwaltung sollten dies, die in der Anlage 2 dargestellten Fläche 1, 2, 4 und 5 sein. Hier jedoch nur die Teilbereiche die nicht in Waldgebieten (unabhängig ob Nadel- oder Mischwald) oder in Bereichen zum Schutz der Natur liegen.
Finanz. Auswirkung
Alternativen:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und wünscht zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens zur Aufstellung des Teilplans Erneuerbare Energien keine Mitteilung an die Bezirksregierung Köln zu versenden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung der Bezirksregierung Köln die im letzten Absatz genannten Teilflächen zur Berücksichtigung bei der Aufstellung des Teilplans Erneuerbare Energien vorzuschlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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151,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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18,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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55,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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7,8 MB
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