Mitteilungsvorlage - VO/0164/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bereits Ende Juni 2022 starteten die gemeinsamen Vorarbeiten der Freiwilligen Feuerwehr, der Verwaltung und des Ingenieurbüros antwortING Beratende Ingenieure PartGmbH zur Erstellung der Vierten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans. (Dieses Ingenieurbüro aus Köln hat auch die Dritte Fortschreibung verfasst.) In der Vierten Fortschreibung sind alle Veränderungen und Entwicklungen im Stadtgebiet Wegberg und alle Veränderungen und Entwicklungen bei der Freiwilligen Feuerwehr zu beurteilen und, soweit relevant, zu berücksichtigen.

 

Der Brandschutzbedarfsplan in seiner jeweiligen Fassung ist die Grundlage zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wegberg. Dies ist nicht nur für die Stadt Wegberg wichtig, sondern auch von elementarer Bedeutung für die Bezirksregierung Köln, die über Ausnahmegenehmigungen zur Unterhaltung einer hauptamtlichen Feuerwache nach § 10 Satz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen (BHKG) entscheidet.

Ohne eine Vierte Fortschreibung wird es keine weitere Ausnahmegenehmigung geben. Die letzte Ausnahmegenehmigung ist nach fünf Jahren am 31. Juli 2023 abgelaufen. Bereits weit davor, nämlich mit Schreiben vom 24.01.2023, hatte die Verwaltung die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans gegenüber der Bezirksregierung angekündigt und damit verbunden den Antrag auf eine weitere Ausnahmegenehmigung gemäß § 10 Satz 3 BHKG gestellt.

 

Leider verzögerte sich die Abstimmung und Erstellung der Vierten Fortschreibung aus den unterschiedlichsten Gründen, denn eigentlich hätte die Verwaltung bereits Mitte Februar die Vierte Fortschreibung der Bezirksregierung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des § 10 Satz 3 BHKG vorlegen sollen.

 

Da die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans jedoch in enger Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister des Kreises Heinsberg als Aufsichtsbehörde und im Austausch mit der Bezirksregierung in Köln erfolgt, sind die Gründe der Verzögerung der Bezirksregierung bekannt und akzeptiert.

 

Nach intensivem Informations- und Datenaustausch sowie mehreren gemeinsamen Besprechungen liegt dem Kreisbrandmeister seit dem 20.07.2023 ein Entwurf der Vierten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans zur Vorabstimmung vor. Dieses Vorgehen ist mit der Bezirksregierung abgesprochen und ist aus Sicht der Beteiligten zu begrüßen, da dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat dann eine bereits mit der Aufsichtsbehörde abgestimmte und von dieser akzeptierten Version vorgelegt werden kann.

 

Die vom Rat beschlossene Vierte Fortschreibung wird dann auf dem Dienstweg der Bezirksregierung übermittelt, damit diese über den Antrag vom 24.01.2023 auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 10 Satz 3 BHKG entscheiden kann.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

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