Mitteilungsvorlage - VO/0206/23
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilungen WBVL -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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21.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. | Liste der unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung Die aktuelle Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fallen, ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).
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2. | Liste der laufenden Bauleitplanverfahren Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 01.09.2020 und des WBVL vom 30.11.2021 wird der Ausschuss mittels der beigefügten Liste (Anlage 2) in Verbindung mit der Kartenübersicht (Anlage 3) über den aktuellen Stand und den perspektivischen Abschluss der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der laufenden Bebauungsplanverfahren inkl. dem Stand der Erschließungsplanung / Baureifmachung informiert.
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3. | Neue Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung Es liegt ein neuer Antrag der Fraktionen im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor (Anlage 4).
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4. | Neue Bürgeranträge Es liegen keine neuen Bürgeranträge im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor.
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5. | Erstellung eines Lärmaktionsplanes für die Stadt Wegberg |
| Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union eine Richtlinie zu Schallimmissionen verabschiedet. Die Richtlinie zielt darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Hierzu sind für bestimmte Gebiete und Schallquellen strategische Lärmkarten zu erstellen, die Öffentlichkeit zu informieren und Lärmaktionspläne aufzustellen. Lärmaktionspläne können Auswirkungen auf andere Planungen wie Bauleitpläne, Regionalpläne, Verkehrspläne und Luftreinhaltepläne haben. In zahlreichen Städten wurden in den Bearbeitungsstufen 1 bis 3 bereits Lärmaktionspläne aufgestellt.
In Folge eines Schreibens des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW wurde die Stadt Wegberg durch die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg aufgefordert, nun in der Bearbeitungsstufe 4 ebenfalls einen Lärmaktionsplan bis zum 18.07.2024 zu erstellen und durch den Rat der Stadt Wegberg zu beschließen. Aufgrund dieser Vorgabe ist zeitnah mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes zu beginnen.
Die Verwaltung hat daher bereits die Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH (BKI) aus Aachen, in Kooperation mit Peutz Consult GmbH aus Düsseldorf, mit der Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes für die Stadt Wegberg beauftragt.
Sobald erste Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung darüber und über den weiteren Zeitplan (Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Beschlussfassung) informieren.
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6. | Kommunale Wärmeplanung |
| Mit dem geplanten Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) sollen die Länder zur flächendeckenden Erstellung von Wärmeplänen verpflichtet werden. Das WPG befindet sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass für Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohner Wärmepläne bis spätestens zum 30.06.2028 erstellt sein müssen. Die NRW-Landesregierung hat sich bereits im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, die Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden zu übertragen und hat angekündigt, die landesgesetzliche Umsetzung nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes zeitnah anzuschließen. Im Kreisgebiet Heinsberg beabsichtigt die NEW AG in Kooperation mit renommierten Partnern die Wärmeplanung für die Gemeinden zu erstellen. Hierüber informierte die NEW AG die Verwaltung in einem ersten Termin am 2. November 2023. Als Grundlage der kommunalen Wärmeplanung ist zunächst ein Wärmekataster für das NEW Versorgungsgebiet als Bestandsanalyse zu erstellen. Anschließend sind Potenzialanalysen und Zielszenarien für die verschiedenen Gemeinden zu entwickeln, um hieraus abschließend eine Wärmestrategie abzuleiten. Die Verwaltung wird den Fachausschuss laufend über weitere Erkenntnisse sowie Ergebnisse zum Wärmeplanungsgesetz und zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung unterrichten.
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7. | Regionalplan - Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe Mit E-Mail vom 12.10.2023 wurde die Verwaltung durch die Regionalplanungsbehörde über den aktuellen Sachstand zur Aufstellung des Regionalplans Köln, Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Teilplan NR) informiert.
Der Erste Planentwurf des Teilplans NR wurden vom Regionalrat im März 2020 beschlossen und befand sich bis Ende 2020 in der ersten öffentlichen Auslegung. Für weitere Informationen zum bisherigen Verfahrensablauf wird auch auf die Vorlage VO/0268/20 für die Sitzung vom 24.11.2020 sowie die Vorlage VO/0019/22 für die Sitzung vom 01.02.2022 verwiesen.
Wie die Regionalplanungsbehörde nun mitteilt erforderten insbesondere die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen, neue gesetzliche Rahmenbedingungen und die Starkregenereignisse im Jahr 2021 eine konzeptionelle Anpassung des Teilplans NR. Am 18.08.2023 hat daher der Regionalrat Köln einen sogenannten „Grundsatzbeschluss“ einstimmig gefasst und damit die konzeptionellen Weichen für einen Zweiten Planentwurf gelegt. Die für diesen Grundsatzbeschluss vorgelegten Planunterlagen enthalten keine zeichnerischen Darstellungen, also weder konkrete „Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB, umgangssprachlich auch „Abgrabungsbereiche“ genannt) noch Rekultivierungsziele oder Reservegebiete. Welche Flächen letztlich als Abbaugebiete (Positivplanung) ausgewiesen werden sollen, diskutieren die Mitglieder des Regionalrates mit der Regionalplanungsbehörde im November 2023 im Rahmen einer nichtöffentlichen Arbeitsgemeinschaft. Anschließend kann das finale Planungsergebnis in Form des Zweiten Planentwurfes vom Regionalrat beschlossen werden. Die öffentliche Auslegung des Zweiten Planentwurfes soll im 1. Quartal 2024 erfolgen.
Die Sitzungsvorlage für die Fassung des o. g. Grundsatzbeschlusses durch den Regionalrat ist öffentlich unter folgendem Link einsehbar:
https://bezreg-koeln.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZXXmF8U7AORbQU_rhtLI9lI
Die Verwaltung wird über den weiteren Verfahrensablauf berichten. Gemäß § 5 Abs. 1 Punkt f) der aktuellen Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse wird die Verwaltung die städtische Stellungnahme zum zweiten Planentwurf dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften zur Entscheidung vorlegen.
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8. | Sachstand „Erschließung BP III-7 Hessenfeld in Dalheim-Rödgen |
| Die Stadt Wegberg plant auf einer ca. 3 ha großen bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche im östlichen Teil der Ortschaft Dalheim-Rödgen, die Erschließung eines Wohngebietes mit 50 Baugrundstücken mit Grundstücksgrößen zwischen 330qm und 650qm. Bestandteil dieser Erschließung sind die Herstellung des Entwässerungs-systems im Trennsystem, der Verkehrsflächen im Endausbau, eine Versickerungs-rigole, sowie zwei Regenwasserbehandlungsanlagen.
Durch die zentrale Vergabestelle des Kreises Viersen wurde die Maßnahme am 31.10.2023 veröffentlicht.
Das Ausschreibungsverfahren endet mit der Submission am 30.11.2023.
Es ist vorgesehen den Auftrag für die Bauausführung noch im Dezember 2023 zu erteilen.
Insofern die Witterung es zulässt kann mit der Baumaßnahme am 08.01.2024 begonnen werden.
Die endgültige Fertigstellung ist für spätestens Anfang Dezember 2024 geplant.
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Anlagen
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105,3 kB
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205,8 kB
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(wie Dokument)
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7,5 MB
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(wie Dokument)
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240,4 kB
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