Mitteilungsvorlage - VO/0235/23

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gebäude der Erich Kästner Grundschule

Bei der Erich Kästner Grundschule handelt es sich um ein Ensemble aus Gebäuden ganz unterschiedlicher Baujahre.

Das ursprüngliche Gebäude der Schule wurde in den Jahren 1949 – 1951 nach Plä­nen der damaligen Architektengemeinschaft Alfons Leitl und Hermann Lahmé als Katholische Volksschule er­rich­tet und besteht aus

-          dem an der Echter Straße etwas zurückliegenden zweigeschossigen Haupt­gebäude,

-          der Turnhalle (damals noch ohne den heute vorgelagerten Umkleide- und Sani­tärbereich),

-          einem separat angeordneten (ehemals mittels überdachten Gang verbunde­nen) Gebäude mit Hausmeisterwohnung,

-         sowie den acht sogenannten Pavillonklassen, aufgereiht an einem zentralen langgezogenen Flur

Zu späteren Zeitpunkten wurden verschiedene bauliche Erweiterungen vorgenom­men:

-          Erweiterung von zwei Pavillonklassen mit Souterrainräumen (1967)

-          Gebäude der Aulaklassen mit Pausenhofüberdachungen und Umkleide-/Sani­tärbereich der Turnhalle (1972)

-          Zweigeschossiger OGS-Anbau (2006)

-          WC-Gebäude der OGS (2011)

 

Dieser Vorlage ist ein Übersichtsplan der Erich Kästner Grundschule beigefügt, auf dem die verschiedenen Bauabschnitte kenntlich gemacht sind. Ebenfalls beiliegende Fotos veranschaulichen dies zusätzlich.

 

Denkmalschutz

Der Bau der damaligen VoIksschule in Wegberg war einer der frühesten Schul­neu­bauten in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. In der baugeschichtlichen Wür­digung des Objekts anlässlich der Eintragung in die Denkmalliste wurde ins­beson­dere hervorgehoben, dass „ …die Leitbilder der Pavillonbauweise und des Freiluft­unterrichts … hier vorbildlich verwirklicht wurden. Dies zeigt sich vor allem bei der betont konventionellen Gestaltung der einzelnen Baukörper als typische Häus­chen mit Backsteinwänden und Satteldächern, die sich sowohl dem landschafts­typischen Bauen anpassen als auch kindlichem Formempfinden verständlich zu machen versuchen.“

Die Gebäudeteile der Jahre 1949 - 1951 wurden aufgrund ihrer baugeschichtlichen Stellung als das wichtigste Einzelgebäude des Wiederaufbaus nach dem Krieg in Wegberg angesehen, an dessen Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Es wurde daher gemäß §2 (1) Denkmalschutzgesetz NW ein Baudenkmal und ist unter der Nummer A-165 in die Denkmalliste der Stadt Wegberg eingetragen.

 

 

Sanierungserfordernis für die Pavillonklassen und die Turnhalle

Aufgrund deren mangelhaften baulichen Zustands besteht bei den Pavillonklassen und der Turnhalle der Erich Kästner Grundschule die dringende Erfordernis, diese möglichst bald einer umfas­sen­den Sanierung zu unter­ziehen. Neben dem „allge­mein“ in die Jahre gekommenen und mangelhaften Zustand der Gebäudeteile, die mittler­weile fast 75 Jahre alt sind und noch nie grundlegend renoviert oder saniert wurden, sind es die folgenden wesentlichen Baumängel  - stichwortartig aufgelistet -  die eine Sanierung der Pavillon­klassen erforderlich machen.

 

Brandschutz

-          Fehlende brandschutztechnische Trennung der Dachstühle über den Klassen­räumen und über dem zentralen Flur voneinander

-          Unterdecken in den Klassen und im zentralen Flur ohne Brandschutzqualität

-          Vorsorgliche konstruktive Ertüchtigung/Sicherung der Unterdecken in Klassen und Flur gegen Herabfallen wurde vor einigen Jahren durchgeführt

-          Brandschutzmängel sind gemäß gültigem Brandschutzkonzept bei zukünftiger Renovierungs- bzw. Sanierungsmaßnahme zwingend zu beheben

 

Standsicherheit

-          Sichtbare Rissbildungen in der Klinkerfassade der Außenwände an zahlrei­chen Stellen

-          Sichtbare Setzungen und Schieflagen der Klinkerschale der Außenwände ins­be­sondere an den Gebäudeecken und im Bereich der lastabtragenden Stahl­stützen, vermutete Setzungen der Streifenfundamente

-          Verformungen der Nagelbinderkonstruktionen des Dachstuhls mit Auswirkun­gen auf die daran aufgehängten Unterdecken (Durchbiegungen)

 

Feuchtigkeit

-          Eindringen von Wasser bzw. Feuchtigkeit in das Gebäude, bedingt durch konstruktive Schwachstellen im Traufbereich der Dächer

-          Feuchtigkeits- und Tauwasserprobleme, insbesondere hinter Sockelleisten und Möbeln, die an Außen­wänden liegen

-          Mangelhaft eingebaute und befestigte und damit undichte großflächige Fen­ster­anlagen (aus den 2000-er Jahren)

 

Wohlbefinden – Raumklima

-          Fußkälte aufgrund ungedämmter Betonbodenplatte

-          Maximale Außenwandflächen („dreiseitig frei stehende“ Klassenräume) ohne Wärmedämmung

-          Zugerscheinungen durch undichte Fensteranschlüsse

-          Geringe erreichbare Raumtemperatur in den Wintermonaten, bedingt durch die großen Wärmeverluste der energetisch mangelhaften Außenbauteile (Unter­richt findet zum Teil „in Jacken“ statt)

-          Aufheizen der Klassen in den Sommermonaten, da die Räume über keinen außen­liegenden Sonnenschutz verfügen (nur Vorhänge innenliegend)

 

Bäume im Schulhof

-          Baumbewuchs teilweise so dicht am Gebäude, dass der Wurzelbereich den Fundamentbereich der Außenwände angreift

 

Ein zeitgemäßer Unterricht ist in den Pavillonklassen der Erich Kästner Grundschule nur noch eingeschränkt zu gewährleisten.

 

Nachfolgend auch für die Turnhalle eine Auflistung der wesentlichen baulichen Män­gel, die eine umfas­sende Sanierung erforderlich machen:

-          Bodenbelag und Schwingboden-Unterbau immer wieder schadhaft und repa­raturbedürftig („Flickenteppich“)

-          Bodentiefe Fensternischen energetisch mangelhaft (Glasbausteine, „Lüftungs­schlitze“)

-          Nischen nicht wandbündig geschlossen (vorhandene Provisorien zur Gewähr­leistung Unfall­schutz), unzureichender Prallschutz

-          Fehlende brandschutztechnische Trennungen im Dachraum (wie bei Pavillon­klassen), Zustand Unterdecke ebenfalls wie bei Pavillonklassen

-          Sanitär- und Umkleidebereich (Baujahr Anfang 70-er Jahre) baulich stark sa­nie­rungs­bedürftig

(Hinweis: Turnhalle mit Sanitär- und Umkleideräumen sind als Notunterkünfte im

       Kata­stro­phenfall vorgesehen und eingeplant)

-          Fehlende maschinelle Lüftungsanlage, erneuerungsbedürftige Sanitäranlagen

-          Flachdach des Sanitär- und Umkleidebereichs energetisch und baulich sanie­rungsbedürftig

 

 

Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Pavillon­klassen und der Turnhalle

Aufgrund der Vielzahl der miteinander verwobenen erheblichen baulichen Mängel ist es erforder­lich, die Möglichkeiten der Sanierung von Pavillon­klassen und Turnhalle im Rahmen einer Machbarkeitsstudie umfassend zu unter­suchen.

Aufgabe und Ziel der Studie ist die Erarbeitung einer Sanierungslösung für die Pavil­lon­klassen und die Turnhalle, inklusive der (nicht unter Denkmalschutz stehenden) Umkleide- und Sanitärbereiche.

Dies hat insbesondere zu ge­sche­hen unter Berücksichtigung der Belange des Denk­malschutzes und der Beteili­gung der Denk­malbehörden. Hier wird im Rahmen der Erarbeitung des Sanierungs­konzepts eine enge Abstimmung erfolgen.

Weiterhin ist die Beteiligung verschiedener Fachplaner erforderlich, um mit deren Fachbeiträgen für das Sanie­rungskonzept eine belastbare Grundlage zu schaffen. Zu beteiligen sind ein

-          Tragwerksplaner bzw. Ing.-Büro für statische Bauwerksprüfungen

-          Fachplaner für die TGA-Gewerke (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro)

-          Sachverständiger für den Brandschutz

-          Baugrundgutachter

-          Bauphysiker

-         Sachverständiger für Schadstoffe in Gebäuden

Die Machbarkeitsstudie soll die Sanierungserfordernisse aufzeigen (Bestands- und Schwachstellenanalyse), die Möglichkei­ten der Gebäudesanierung untersuchen und ein umfassendes technisches Sanie­rungs­konzept zum Ergebnis haben.

Teil der Studie wird eine Kostenermittlung sein, basierend auf dem vorge­schlagenen Sanierungskonzept.

 

 

Alternative Ersatzneubau

Ein weiterer Bestandteil der Machbarkeitsstudie wird die Untersuchung und skizzen­hafte Darstellung eines Ersatzneubaus als Alternative zur Sanierung der Pavillon­klassen sein. Dies beinhaltet auch die Kostenermittlung für diesen Ersatzneubau gleicher Nutzung und vergleichbarer Flächen wie die jetzigen Pavillonklassen.

In Abwägung der denkmalpflegerischen Belange, der wirtschaftlichen Rahmen­be­dingungen (Kosten der Sanierung) und der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten bei der Sanierung der Pavillonklassen gegenüber der Alternative „Ersatzneubau“ ist dann eine Entscheidung zu treffen, ob eine denkmalgerechte Sanierung der Pavillon­klassen durch­­geführt werden soll.

 

 

Weitere Vorgehensweise

Mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde von der Verwaltung bereits das Archi­tektur­büro Werkgemeinschaft Quasten – Mundt PartGmbB aus Grevenbroich beauftragt.

Das Büro Quasten – Mundt hat in der jüngeren Vergangenheit mehrfach Planungs- und Bauüberwachungs­aufgaben für die Stadt Wegberg übernommen und erfolgreich durchgeführt (Erweite­rung OGS-Bereich Erich Kästner Grundschule 2021, Erweiterung Naturpark-KiTa Merbeck 2020, Flachdachsanierung Erich Kästner Grundschule 2022).

Aufgrund ihres Büro-Portfolios mit einer Vielzahl von Planungen und Realisierungen im Bereich Schule und Bildung sind sie für die Aufgabe nach Auffassung der Verwal­tung hervorragend geeignet.

Die für die Erarbeitung der Studie erforderlichen und geeigneten Fachplaner wurden mit dem Büro Quasten – Mundt gemeinsam ausgewählt. Zum Zeitpunkt der Erstel­lung dieser Vorlage befand sich die Verwaltung hier noch in der Phase der Angebots­einholungen, -prüfungen und der Beauftragung dieser Büros.

 

 

Termine

Die folgende Terminschiene ist für die Machbarkeitsstudie vorgesehen:

 Beauftragung der Fachplaner:   bis Mitte/Ende November 2023

 Erste Vorstellung der Ergebnisse der Studie: März/April 2024

 Fertigstellung der Machbarkeitsstudie:  April/Mai 2024

 

Nach Möglichkeit sollen die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften in seiner Sitzung im Juni 2024 vor­ge­stellt werden.

Eine Entscheidung bzw. ein Beschluss für die Sanierung oder für einen Ersatzneu­bau ist durch den Ausschuss bzw. den Rat der Stadt Wegberg zu fassen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die Erstellung der Machbarkeitsstudie wurden von der Verwaltung auf insgesamt rund 60.000,- € brutto geschätzt. Dieser Kostenansatz beinhaltet sowohl die voraussichtlichen Honorare aller Planungsbüros, als auch die Kosten begleiten­der baulicher Arbeiten für Bauteil­öffnungen oder Schürfungen.

Da die Beauftragung der Büros zwar noch in 2023 vorgenommen wird, die Leistungs­erbringung und Rechnungsstellung jedoch in 2024 erfolgen wird, wurden die für die Machbarkeitsstudie erforderlichen finanziellen Mittel in Gänze für den konsumtiven Bereich des Haushaltsplans 2024 unter dem Produktsachkonto 030106 521100 – Instand­haltung Erich Kästner Grundschule angemeldet.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...