Mitteilungsvorlage - VO/0269/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1.   Digitalisierung der Schulen Teil 2 – Erstellung von Netzwerken und Einrich­-

      tung von WLAN in drei weiteren Schulgebäuden, hier:

      Fertigstellung der Arbeiten in der Grundschule Beeck

(zuletzt im WBVL am 16.05.2023, TOP 1.3, Punkt 4.2, siehe auch Vorstellung der Maß­nah­me am 30.11.2021, TOP 1.7)

Im Zuge der weiteren Digitalisierung der Schulen müssen in den Gebäuden die infra­strukturellen Voraussetzungen durch entsprechende Verkabelungen (LAN) und die Einrichtung von Wireless Accesspoints (W-LAN) geschaffen werden.

Das zweite Schulgebäude, dass in dieser Hinsicht unter dem „Teil 2 der Digita­lisierung der Schulen“ fertiggestellt wurde, ist nach der Grundschule Merbeck das Gebäude der Grundschule in Beeck.

Die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Elektroinstallationsarbeiten wurde von dem beauftragten Büro Dipl.-Ing. Rainer Alf aus Mönchengladbach vorge­nommen. Im öffentlichen Ausschreibungsverfahren, das im Mai 2023 durchgeführt wurde, gingen keine ( ! ) Angebot ein. In einem zweiten Vergabeverfahren, dass im August freihändig durchgeführt wurde, gingen von sieben aufgeforderten Unter­nehmen zwei wertbare Angebote ein.

Der Zuschlag wurde am 08.09.2023 auf das Angebot der Firma Elektro Mundt KG aus Heinsberg erteilt.

Aufgrund der terminlichen Verzögerung durch das erste erfolglose Vergabeverfahren war die Ausführung der Arbeiten nicht mehr in den eigentlich dafür vorgesehenen Sommerferien möglich. Stattdessen sollte versucht werden, den Großteil der Elektroinstallationsarbeiten in den 2-wöchigen Herbstferien auszuführen.

Baubeginn war der 27.09.2023 (3 Tage vor den Ferien), die Bauendreinigung erfolgte am Wochenende des 14./15.10., direkt vor den Herbstferien. Restarbeiten und Mängelbeseitigungen wurden bis Mitte November nach Unterrichtsende durch­geführt.

Die Gesamtinbetriebnahme der WLAN- und Netzwerkinstallationen ist noch nicht erfolgt, da seitens der Verwaltung noch der neue Server zu installieren und anzu­schließen ist. Dies soll voraussichtlich in den Osterferien im März 2024 geschehen.

 

Kosten der Maßnahme, Finanzierung

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme waren auf 115.768,- €  berechnet (s. Vorlage im WBVL vom 01.2022, TOP 1.6, Punkt 2.). Obwohl die Firma Mundt aufgrund noch ausste­hender Restarbeiten erst eine Teilschlussrechnung gestellt hat, können die Gesamt­kosten der Maßnahme schon hinreichend genau mit rund 98.000,- € festge­stellt werden. Darin enthalten sind alle Planungskosten und Kosten der baulichen Nebenarbeiten. Die Gesamtkosten liegen damit ca. 18.000,- € unterhalb der Kostenberechnung.

 

Bei der Digitalisierung der Schulen handelt es sich um eine investive Maßnahme. Die fi­nanziellen Mittel wurden bereits im Jahr 2022 unter der Investitionsmaßnahme 030102 H001 – WLAN/Netzwerk DigitalPakt – GS Beeck im Haushalt zur Verfügung gestellt.

 

Beteiligte Planer und ausführende Firmen

Elektroplanung und Bauüberwachung Ing.-Büro Rainer Alf, Mönchengladbach

Elektroinstallationsarbeiten   Elektro Mundt KG, Heinsberg

Malerarbeiten     Malermeister Römer, Wegberg

 Bauendreinigung    Jürgens Gebäudereinigung, Wegberg

 

2.   Digitalisierung der Schulen Teil 2 – Erstellung von Netzwerken und Einrich­-

      tung von WLAN in drei weiteren Schulgebäuden, hier:

      Stand der Maßnahme in der Erich Kästner Grundschule Wegberg

(zuletzt im WBVL am 16.05.2023, TOP 1.3, Punkt 4.3, siehe auch Vorstellung der Maß­nah­me am 30.11.2021, TOP 1.7)

Die Erich Kästner Grundschule ist das letzte Schulgebäude, in dem die baulichen Maß­nahmen zur Digitalisierung noch durchzuführen sind. Die für die WLAN- und Netz­werk­arbeiten zur Verfügung stehenden verbliebenen För­der­mittel wurden in Gänze für die Erich Kästner Grundschule beantragt. Da der dies­bezügliche Zuwen­dungsbescheid län­gere Zeit auf sich warten ließ, wurde entschieden, die Digitali­sie­rungs­maßnah­men für die Grundschulen in Merbeck und in Beeck terminlich vor­zuziehen.

Die Mitteilung zur Fertigstellung dieser beiden Maßnahmen erfolgte dann auch in der letzten Sitzung des WBVL am 21.11.2023 sowie in der heutigen Sitzung.

Seit Ende April 2023 liegt der Verwaltung der Förderbescheid für die Erich Kästner Grund­schule vor, so dass die Fertigstellung der Planung und die Aus­schrei­bung der Bauleistungen nun erfolgen kann.

Geplant ist, das Vergabeverfahren für die Elektroarbeiten terminlich so durchzu­führen, dass die Installati­ons­arbeiten für WLAN und Netzwerk in den Sommerferien dieses Jahres vorgenom­men werden können.

 

3.   Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage des Übergangswohnheims an

      der Nordstraße 100 in Arsbeck

(zuletzt im WBVL am 22.08.2023, TOP 1.6, VO/0133/23 mit Vorstellung der Maßnahme)

Mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung der Erneuerung der Wärme­versorgungsanlage ist das Ing.-Büro Küppers aus M´gladbach beauftragt.

 

Ausführungsvariante der Wärmeerzeugung

Die zukünftige Wärmeerzeugung (bisher: Heizöl) wird zu 100% regenerativ mittels Wärmepumpen erfolgen. Zur Ausführung kommen zwei elektrisch betriebene Luft-Wasser-Wärmepumpen mit je 50kW, deren Außen­einheiten an geeigneter Stelle im Außenbereich des Grundstücks aufgestellt werden, durch eine Zaunanlage gegen unbefugten Zugriff geschützt. Zur Erzielung eines möglichst hohen COP-Wertes (Leistungswert) wird bei den Wärmepumpen Propan als Kältemittel eingesetzt.

 

Vergabe der Bauleistungen

Die Heizungsinstallationsarbeiten wurden im öffentlichen Verfahren durch die ZVS Viersen ausgeschrieben. Zur Submission am 21.11.2023 wurden vier Angebote einge­reicht, von denen nach Prüfung drei Angebote gewertet werden konnten.

Den Zuschlag erhielt die Firma Becker + Simon GmbH aus Geilenkirchen, mit der die Gebäudewirtschaft noch keine Erfahrung in der Zusammenarbeit hat. Der Auftrag wurde am 22.12.2023 schriftlich erteilt.

 

Begleitende bauliche Maßnahmen

Neben den eigentlichen Heizungsinstallationsarbeiten werden insbesondere Dämm­arbeiten im unbeheizten Dachraum des Unterkunftsgebäudes ausgeführt. Die Beton­decke zum darunterliegenden Obergeschoss des zweigeschossigen Gebäudes er­hält eine 160mm-starke Dämmauflage aus Mineralwolle.

Im Ausschreibungsverfahren für die Dämmarbeiten sind vier Angebote eingegangen, welche sich zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vor­lage jedoch noch in der Prüfung befanden.

Im Außenbereich sind Erd- und Tiefbauarbeiten zur Neuverlegung der Nahwärme-Versor­gungsleitungen zwischen den einzelnen Gebäudeteilen erforderlich (Unter­kunfts­gebäude, sog. Wirtschaftsgebäude, Technikkeller, Mobilwohnheime).

Die Außeneinheiten der Wärmepumpen werden gegen unbefugten Zugriff durch eine neu zu errichtende Zaunanlage geschützt.

Neben den Arbeiten zur Wärmeversorgung werden aus Gründen der Trink­wasser­hygie­ne auch Teile des veralteten Trinkwasserleitungssystems erneuert.

 

Termine

Der mit der beauftragten Firma vertraglich vereinbarte Ausführungsbeginn ist die 18.KW 2024 (Ende April/ Anfang Mai). Damit liegt der spätere Zeitpunkt des Um­schlusses von der alten auf die neue Wär­me­­erzeugung außerhalb der Heizperiode. Da die Warmwasserversor­gung jedoch über die Heizungsanlage erfolgt, wird gegebenen­falls für einen noch festzulegenden Zeitraum hierfür eine provisorische Interims­lösung erforderlich sein.

Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Wärmeversorgungsanlage ist für Juni 2024 vorgesehen.

 

Kosten

Nach Vergabe der Heizungsinstallationsarbeiten und Submission der Dämmarbeiten im Dachraum kann festgestellt werden, dass die Kosten hierfür im zuvor berechneten Rahmen der Kostenberechnung bzw. der bepreiste Leistungsverzeichnisse liegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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