Entscheidungsvorlage - VO/0013/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung hat den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2024 auf der Grundlage des § 8 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) erstellt. Die Stellenplanungen bestehen aus den folgenden Dokumenten:

 

1 Stellenplan 2024

1.1 Stellenplan Beamte 2024 gemäß § 8 Absatz 1 und 2 KomHVO NRW

1.2 Stellenplan Tariflich Beschäftigte 2024 gemäß § 8 Absatz 1 und 2 KomHVO NRW

1.3 Stellenplan Sozial- und Erziehungsdienst (Tariflich Beschäftigte) 2024 gemäß § 8 Absatz 1 und 2 KomHVO NRW

1.4 Geplante Veränderungen gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 KomHVO NRW

1.5 Vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans 2024 auf die Produktbereiche gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 KomHVO NRW

1.6 Übersicht über die vorgesehene Zahl der Nachwuchskräfte und der informatorisch beschäftigten Dienstkräfte 2024 gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 2 KomHVO NRW

 

2 Ergänzende Unterlagen

2.1 Stellenwertigkeiten und Aufgabenzuordnung auf der Grundlage des Stellenplans 2024

2.2 Stellen mit „k.u.“- (künftig umzuwandeln) oder „k.w.“-Vermerk (künftig wegfallend)

 

I. Systematische Änderungen in der Darstellung des Stellenplans

 

Im Vergleich zu den bisherigen Stellenplänen wurde eine systematische Änderung der Darstellung des Stellenplans vorgenommen, um den Anforderungen des § 8 KomHVO NRW besser gerecht zu werden und somit die Klarheit des Stellenplans zu fördern:

 

Nach § 8 Absatz 1 und 2 KomHVO NRW hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen. Ferner ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben.

Entgegen diesen Vorschriften wurden in den vergangenen Jahren in den Stellenübersichten nicht die vom Rat beschlossenen Soll-Stellen-Umfänge angegeben, sondern die aktuellen Ist-Stellen-Umfänge der jeweiligen Stelleninhaber/innen.

 

Individuelle Stundenreduzierungen werden im Stellenplan nunmehr nur in der Übersicht der sogenannten informatorisch beschäftigten Dienstkräfte dargestellt (siehe Anlage 1.6).

 

Ferner gibt die Übersicht über die Stellenwertigkeiten und Aufgabenzuordnung (siehe Anlage 2.1) Aufschluss darüber, zu welchem Stellenanteil die jeweilige Stelle vom Stelleninhaber/von der Stelleninhaberin aktuell in Anspruch genommen wird und inwieweit weiteren Personen Stellenanteile ggfs. zugeordnet sind.

Ebenso wird in den Fällen, in denen es für eine Stelle Stellenbewertungen sowohl nach dem Beamtenrecht als auch nach dem TVöD gibt, im Stellenplan nur noch eine Stellenart (Beamte oder tariflich Beschäftigte) ausgewiesen: Ist der Stelle aktuell eine Beamtin/ein Beamter zugeordnet, dann ist die Soll-Besoldungsgruppe ausgewiesen, bei tariflich Beschäftigten entsprechend die Entgeltgruppe.

 

Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung weist jedoch darauf hin, dass es angesichts der immer größer werdenden Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden, im Falle von Stellennachbesetzungen durchaus sinnvoll sein kann, im Einzelfall den Bewerberkreis für tariflich Beschäftigte und Beamte zu öffnen. In einem solchen Fall würde die Verwaltung künftig ggfs. auch unterjährig auf den Rat zukommen und eine entsprechende stellenscharfe Änderung des Stellenplans vorschlagen.

 

Der Stellenplan weist mit der korrigierten Darstellung als Stellen-Soll-Darstellung (ohne zusätzliche Stellen, siehe II.) eine Gesamtstellenzahl von 228,76 Soll-Stellen aus (Stellenplan 2023: 224,35 Ist-Stellen).

 

 

II. Inhaltliche Änderungen im Stellenplan

 

Für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes wird darauf hingewiesen, dass der künftige Personalbedarf von den konkreten Belegungszahlen abhängt. Den Aufwendungen müssen die Zuschussgewährungen und Refinanzierungen bis zu einer Quote in Höhe von rund 87,5% gegenübergestellt werden, die sich aus dem Kinderbildungsgesetz NRW ergeben.

 

Mit Verweis auf die Ausführungen in der beigefügten Anlage 1.4 ergibt sich ein tatsächlicher zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 2,90 Stellen im Bereich der tariflich Beschäftigten wie folgt:

 

FB 103 – Zentrale Verwaltungssteuerung

 

-          Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 0,27 Stellenanteil für die Aufgaben im Personalservice, Berechnung und Festsetzung der Bezüge und Lohn (siehe Seite 12 in der Anlage 2.1, Stelle FB 103/04 „Personalservice, Berechnung und Festsetzung Bezüge und Lohn“)

 

In diesem Aufgabengebiet ist u.a. aufgrund des Anstiegs des Personalkörpers von 216 Mitarbeitenden im Jahr 2008 auf inzwischen 283 Mitarbeitende (tariflich Beschäftigte, Beamte, Azubis, Aushilfen, Praktikanten, FÖJ, Anwärter) und zusätzlicher Aufgaben (Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) das Arbeitsaufkommen gestiegen und entspricht nicht mehr dem bisherigen Stellenumfang.

 

 

FB 301 – Planen, Bauen, Wohnen

 

-          Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 0,13 Stellenanteil für Aufgaben im Bereich der Digitalisierung des Bauaktenarchivs (siehe Seite 42 in der Anlage 2.1, Stelle FB 301/B08 „Vorzimmer, Wiedervorlage, Archiv, Schreibdienst“)

Für die Digitalisierung des Bauaktenarchivs sind vorbereitende Arbeiten (z.B. Aktensichtung, Registrierung der zu digitalisierenden Akten, Zuordnung der digitalisierten Akten, Qualitätssicherung aus Lesbarkeit und Nutzbarkeit etc.) auf dieser Stelle zu erbringen, die im bisherigen Aufgabengebiet nicht vorhanden waren. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist bei einem Bestand von ca. 20.000 Akten von einer mehrjährigen Aufgabenerhöhung (schätzungsweise ca. 15 Jahren) auszugehen.

 

 

FB 302 – Umwelt, Verkehr, Abwasser

 

-          Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 2,50 Stellenanteilen für Aufgaben im Bereich Kanal und Straßenbau (siehe Seite 45 in der Anlage 2.1, Stelle FB 302/B06 „Kanalbau“, 1,00 Stellenanteil, Stellen FB 302/B07 und B08 „Straßenbau“, Stellenanteile zusammen 1,50)

 

In der Vorlage VO/0181/23-1 wurde die aktuelle Situation des Instandhaltungsstaus im Bereich des Straßenvermögens dargestellt. Dieser soll innerhalb der kommenden 10 Jahre aufgearbeitet werden. Die im Fachbereich vorhandenen Mitarbeitenden sind jedoch bereits jetzt mit den laufenden und geplanten Maßnahmen, u.a. der Erschließung mehrerer Baugebiete und des Gewerbegebietes in Wegberg Rath-Anhoven, dringend erforderlicher Kanalerneuerungen aus dem Generalentwässerungsplan etc., mehr als ausgelastet. Ohne zusätzliche Mitarbeitende ist eine Aufarbeitung der Rückstände nicht möglich. Dies führte unweigerlich zu einem weiteren Werteverlust des städtischen Infrastrukturvermögens.

 

In Anbetracht der Vielzahl an Reparaturen, Rückstellungen und Sanierungen, sowohl im Straßen- als auch im Kanalbereich, soll der Fachbereich Umwelt, Verkehr und Abwasser um 2,50 Stellen ergänzt werden. Diese Stellen wurden durch den Beschluss zu der oben genannten Vorlage bereits in Aussicht gestellt.

 

 

Die Ziele des Gleichstellungsplanes wurden berücksichtigt.

 

Das ausgewiesene Angebot an Ausbildungsstellen beruht auf den bisherigen Beschlussfassungen.

 

Die Beteiligung des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten ist erfolgt. Stellungnahmen der Beteiligungsgremien lagen bis zum Versand der Beratungsvorlage noch nicht vor. Sobald Stellungnahmen vorliegen, werden diese der Beratungsvorlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen 2024 sind bei den Sachkonten der jeweiligen Produkte im Teilergebnisplan veranschlagt.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat, den Stellenplan 2024 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

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