Entscheidungsvorlage - VO/0030/24
Grunddaten
- Betreff:
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Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan IV-11, Klinkum - Ferienhaussiedlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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12.03.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Firma Kiesbaggerei Josef Jansen GmbH & C.KG beabsichtigt, die Erschließung des Bebauungsplangebietes IV-11 Klinkum, Ferienhaussiedlung, auf eigene Kosten durchzuführen.
Die Erschließung ist nach § 123 Baugesetzbuch (BauGB) im Grundsatz Aufgabe der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht nicht. Durch städtebauliche Verträge kann nach § 11 BauGB u.a. die Erschließung Dritten übertragen werden. Das Gebiet der Erschließung verbleibt auch nach erfolgter Ausführung im Eigentum der Kiesbaggerei.
Die vom Fachbereich geprüften Unterlagen des Erschließungsträgers zum Kanal- und Straßenbau zeigen, dass nur ein geringer Teil der Erschließung auf öffentlichem Grund durchgeführt wird. Der in Anlage 3 befindliche Erschließungsvertrag bezieht sich entsprechend auch nur auf die grün markierten Flächen (Anlage 2).
Die rechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss eines Erschließungsvertrages sind gegeben. Die zu vereinbarenden Leistungen sind den gesamten Umständen nach angemessen und stehen in sachlichem Zusammenhang mit der Erschließung. Es ist anzumerken, dass eine Gemeinde verpflichtet ist, die Erschließung selbst durchzuführen, falls sie bei Bestehen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ein zumutbares Angebot eines Dritten zur Erschließung ablehnt.
Wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist die volle Kostenübernahme durch den Erschließungsträger. Die Stadt gestattet dem Erschließungsträger zur Durchführung der vereinbarten Arbeiten die öffentliche Verkehrsfläche entsprechend zu nutzen und herzustellen. Eine bautechnische Abnahme erfolgt durch den Fachbereich 302.
Der Vertragstext und die Planungsunterlagen liegen dieser Vorlage als Anlage bei. Die Anlagen zum Vertrag (Lagepläne und Ausführungszeichnungen) werden am Sitzungstag im Ratssaal aushängen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat zieht die Entscheidung zum Abschluss eines Erschließungsvertrages an sich und beschließt, das Angebot der Firma Kiesbaggerei Josef Jansen GmbH & Co.KG zum Abschluss eines Erschließungsvertrages für die Erschließung des Bebauungsplangebietes IV-11 Klinkum, Ferienhaussiedlung anzunehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Abschluss des Vertragswerkes herbeizuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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507 kB
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2
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(wie Dokument)
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958,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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56,5 kB
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