Entscheidungsvorlage - VO/0063/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

I.

Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW) wurde mit Verordnung vom 08.08.2023 geändert. Die Änderungen sind am 12.08.2023 in Kraft getreten. Insbesondere wurde der Allgemeine Gebührentarif grundlegend überarbeitet und die Tarifstellen neu geordnet. Da die Gebührensatzung für Amtshandlungen des Standesamts Wegberg auf die einzelnen relevanten Tarife der AVwGebO NRW Bezug nimmt, muss die städtische Satzung redaktionell überarbeitet werden.

 

II.

Nutzungsentgelt für Trauungen im Mühlenraum

 

Bislang wurden die anfallenden Kosten über die Tarifstelle 4 der Gebührensatzung Standesamt abgerechnet. Dies hat das Rechnungsprüfungsamt beanstandet, weil es sich streng genommen nicht um eine Gebühr handelt.

 

Da auch die sonstigen Entgelte für die Nutzung des Mühlenraums vom Rat beschlossen sind, wird die Festsetzung auch dieses Entgelts dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

 

Für die Nutzung des Mühlenraums als Trauzimmer fallen pro Trauwochenende (einmal im Monat Freitagnachmittag und Samstagvormittag) Leistungen an:

 

Kosten des Baubetriebshofs für die Herrichtung der Bestuhlung (Wegräumen der Tische, Aufstellung der Bestuhlung bzw. am Montag danach Wiederherrichten der Tische mit Bestuhlung), Reinigungskosten, Blumenschmuck zur Verzierung der Stuhlhussen.             

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg über die von der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes.

 

2.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Das Nutzungsentgelt für Trauungen im Mühlenraum wird pro Eheschließung auf

150,00 € festgesetzt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt die dieser Vorlage als Anlage beigefügte Zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg über die von der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW abweichende Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes.

 

2.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,

der Rat beschließt:

Das Nutzugsentgelt für Trauungen im Mühlenraum wird pro Eheschließung auf 150,00 € festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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