Entscheidungsvorlage - VO/0127/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 13.08.2024 haben die SPD – Fraktion, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die Fraktion Freie Wähler Wegberg und die Fraktion VAMOS Wegberg folgenden gemeinsamen Antrag (siehe Anlage 1) gestellt: „Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan III-22, Arsbeck – Roermonder Bahn vom 07.12.2021 aufzuheben. Eine mögliche Bebauung in diesem Bereich soll nur im Rahmen der Vorgaben nach § 34 BauGB („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“) erfolgen.“

 

Begründet wird dieser Antrag wie folgt: „Zwar soll es städtebauliche Zielsetzung bleiben, eine Wohnbebauung (einen Lückenschluss) im Plangebiet zu forcieren, jedoch nicht in dem im Aufstellungsbeschluss vorgesehenen Umfang. Eine Wohnbebauung sollte sich gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen, womit der Straßencharakter gewahrt bleibt und Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern vermieden werden.“

 

Aufgrund des seinerzeitigen Aufstellungsbeschlusses fand die frühzeitige Beteiligung der Behörden in der Zeit vom 02.03.2023 bis einschließlich 27.03.2023 statt. Nach Bekanntmachung vom 05.06.2023 erfolgte die Auslegung der Bebauungsplanunterlagen in der Zeit vom 26.06.2023 bis einschließlich 07.08.2023.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Begründung des nun eingereichten Antrages auf Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und die damit verbundene Einstellung des Bebauungsplanverfahrens nachvollziehbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, diesem Antrag zu folgen. Bei der weiteren baulichen Entwicklung sind die Auswirkungen der angrenzenden gewerblichen Nutzung zu berücksichtigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt dem Antrag vom 13.08.2024 zum Bebauungsplanverfahren III-22, Arsbeck – Roermonder Bahn zu folgen und somit den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan III-22, Arsbeck – Roermonder Bahn vom 07.12.2021 aufzuheben. Eine mögliche Bebauung in diesem Bereich soll nur im Rahmen der Vorgaben nach § 34 BauGB („Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“) erfolgen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss ist § 15 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg vom 21.02.2017.

 

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Anlagen

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