Mitteilungsvorlage - VO/0125/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzbericht August 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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03.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Finanzprognose
Im Anhang zu dieser Vorlage ist der Finanzprognosebericht 2023 und 2024 beigefügt.
Haushaltsausführung 2024
Im Rahmen der Haushaltsplanberatung haben Fraktionen die Kämmerin aufgefordert, eine Liste der Investitionen vorzulegen, die bislang noch nicht begonnen wurden, jedoch noch im 4. Quartal angefangen werden sollen. Diese Liste ist der Vorlage angehängt.
Haushaltsplanung 2025 ff
Die Haushaltsplanung erfolgt weitestgehend nach dem vorgegebenen Zeitplan. Es liegen jedoch noch nicht die Ansätze aller Fachbereiche vor, sodass Auswertungen und Prognosen noch nicht valide zu erstellen sind. Bevor nun in die Phase der Ansatzprüfung eingestiegen wird, sollte der anstehende Personalwechsel vollzogen werden. Ansonsten entstehen Doppelarbeiten und die Arbeiten verzögern sich erheblich.
Grundsteuerreform
Das Grundsteuermessbetragsverzeichnis konnte eingelesen werden. Erste Fehler in Zerlegungen sind identifiziert und sollen durch einen Korrekturlauf behoben werden. Es sind 14.294 Messbeträge erfasst. Hiervon sind 1.370 Objekte, die als Nichtwohngrundstücke gelten und ggfls. mit einem höheren Hebesatz belegt werden könnten. Stichproben haben ergeben, dass zum Teil erhebliche Abweichungen zum vorherigen Messbetrag festzustellen sind. Die Richtigkeit der Bewertung obliegt nicht der Stadt Wegberg, sondern ist Aufgabe der Finanzämter.
Mit der Reform der Grundsteuer wurde keine Veränderung des Grundsteueraufkommens insgesamt verfolgt. Die Neubewertung sämtlicher wirtschaftlicher Einheiten des Grundbesitzes führt jedoch zu individuellen Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Steuerobjekten. Ein niedrigerer Grundsteuerwert als zuvor der Einheitswert führt nicht zwangsläufig zu niedrigerer Grundsteuer.
Die Einführung der Grundsteuer C stellt sich schwieriger dar als zunächst angenommen. Baulücken sind in allen drei Steuerarten, also bei der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und auch bei den Nichtwohngrundstücken vorhanden. Somit fällt die Bewertung per se schon sehr unterschiedlich aus.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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897 kB
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2
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(wie Dokument)
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515,8 kB
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