Entscheidungsvorlage - VO/0156/24

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit den Vorlagen VO/0148/24 und VO/0152/24 bis VO/0155/24 wurden die einzelnen Maßnahmen zur Umsetzung des Anspruches auf einen Platz im Offenen Ganztag an den verschiedenen Grundschulstandorten vorgestellt.

 

Durch die bereits vorab festgestellte starke Sanierungsbedürftigkeit der Erich-Kästner-Grundschule im Bereich der sogenannten Pavillonklassen und der Turnhalle (also des Ursprungs-Altbaus von 1950) wurde ein externes Planungsbüro mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, um die Möglichkeiten von bautechnischer und energetischer Sanierung, Neubau oder Umbau auszuloten, logistisch zu planen und kostenmäßig gegenüberzustellen.

Die Erich-Kästner-Schule Wegberg wurde daher aus der Gesamtkonzeption herausgenommen, da sich der Zustand der Bausubstanz und damit der prognostizierte Umfang und Kostenrahmen für diese Maßnahme deutlich von den übrigen fünf Standorten unterscheidet. Die Verwaltung wird hierüber weiter berichten.

 

Zur Umsetzung des Rechtsanspruches (aufsteigend ab dem Schuljahr 2026/27) sind nicht nur Eingriffe im Bereich der OGS-Räume erforderlich. Die Baujahre der meisten Schulen liegen in den 50er Jahren. Hier gab es völlig andere Anforderungen an den Schulbetrieb, vorherrschend war der Frontalunterricht. Dies hat sich grundlegend anders entwickelt. Schule wird zunehmend Lebensraum für den „ganzen Tag“.

 

Dies erfordert eine Überarbeitung aller Voraussetzungen von der Mittagsverpflegung über Differenzierungsräume und Orte der Begegnung bis hin zu Toilettenanlagen und Schulhöfen.

 

Die Vorlagen zu den einzelnen Standorten geben diese Gesamtbetrachtung wieder und machen die Schulen bei Umsetzung dieser Pläne langfristig zukunftssicher.

 

Eine räumlich gut durchdachte und ansprechend gestaltete Umgebung kann das Wohlbefinden der Lernenden steigern. Wenn sich Schülerinnen und Schüler in ihrer Umgebung wohlfühlen, sind sie oft motivierter und aufmerksamer. Farben, Kunstwerke und ansprechende Designs können die Fantasie anregen und dazu beitragen, dass die Kinder neue Ideen entwickeln. Eine einladende Umgebung fördert die Interaktion. Gemütliche Ecken oder Gruppenarbeitsbereiche laden dazu ein, gemeinsam zu lernen und sich auszutauschen.

 

Die Kosten für eine Umsetzung der Maßnahmen sind aufgrund der vorliegenden Studien ermittelt worden. Diese Studien stellen allerdings nur eine erste Idee der Umsetzung dar und die Kosten sind aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an den einzelnen Standorten auch unterschiedlich hoch. Bei den vorgestellten Planungen handelt es sich nur um eine Konzeptstudie, die eine Umsetzung der Bedarfsplanung auf Durchführbarkeit (sog. Machbarkeitsstudie) und deren voraussichtlichen Kostenrahmen prüft und damit eine Möglichkeit der Umsetzung aufzeigt. Die letztendliche und abschließende Planung wird noch durch ein zu beauftragendes Architekturbüro erarbeitet, abgestimmt und umgesetzt werden müssen.

 

Die Ermittlung des Kostenrahmens erfolgt mit den aktuellen Kostendaten zum Zeitpunkt der Erstellung der Konzeption, also dem 2. Quartal 2024. Die Entwicklung der Baukosten bis zur Umsetzung kann nur prognostiziert werden, hier geht die Verwaltung von einer Baupreissteigerung von rund 3% per annum aus.

 

Folgende Brutto-Kosten sind als Kostenrahmen ermittelt worden:

 

Schule

Kosten

KGS Arsbeck-Hauptstandort

2.137.000,00 €

GGS „Am Beeckbach“

3.640.000,00 €

Erich-Kästner-Grundschule – Teilstandort Merbeck

778.000,00 €

GGS Kastanienschule Rath-Anhoven

2.114.600,00 €

KGS Arsbeck – Teilstandort Wildenrath

747.600,00 €

Gesamt:

9.417.200,00 €

 

 

Eine detaillierte Kostenaufstellung je Schule liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

 

Die Maßnahmen sollen nun in die Planungen der kommenden Haushaltsjahre aufgenommen werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen soll im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten in folgender Priorität verfahren werden:

 

1. KGS Arsbeck-Hauptstandort

2. GGS „Am Beeckbach“

3. Erich-Kästner-Grundschule – Teilstandort Merbeck

4. KGS Arsbeck – Teilstandort Wildenrath

5. GGS Kastanienschule Rath-Anhoven.

 

Für das Haushaltsjahr 2025 sollen auf der ermittelten Grundlage die Planungs­leistungen veranschlagt und in den Leistungsphasen 1-4 auch vergeben werden. Auf der ermittelten Grundlage betragen die Planungsleistungen rund 646.000,00 €.

 

Im Rahmen des Förderprogrammes „Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Förderrichtlinie Ganztagsausbau) wurde der Stadt Wegberg ein Budget in Höhe von 957.903,35 € zugewiesen. Bis zum Jahresende muss ein Konzept eingereicht werden, wie dieses Geld verwendet werden soll. Von diesen Mitteln sollen auch die voraussichtlichen Planungskosten gezahlt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, nach Beschluss über diese Vorlage ein entsprechendes Konzept zur Verwendung der Fördermittel fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen zunächst keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport beschließt, bezogen auf die dargestellten einzelnen Anforderungen entsprechende Maßnahmen an den Schulen umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen in die Haushaltsplanungen einzubringen. In den Haushaltsplanentwurf 2025 sollen die Planungskosten für die ersten Leistungsphasen nach HOAI aufgenommen werden.

 

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt, bezogen auf die dargestellten einzelnen Anforderungen entsprechende Maßnahmen an den Schulen umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen in die Haushaltsplanungen einzubringen. In den Haushaltsplanentwurf 2025 sollen die Planungskosten für die ersten Leistungsphasen nach HOAI aufgenommen werden.

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Anlagen

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