Entscheidungsvorlage - VO/0259/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 29.09.2023 stellte die CDU-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt einen Antrag, den Rat der Stadt Wegberg zu beauftragen, die Verwaltung mit dem Ziel einer Zertifizierung als „Mittelstandsorientierte Verwaltung“ zu betrauen. Die Verwaltung soll den Zertifizierungsprozess für das RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Verwaltungen“ einleiten, einen transparenten Ablaufplan vorlegen und dem zuständigen Fachausschuss regelmäßig über den Fortschritt berichten.

 

Es handelt sich hierbei um die Festlegung von allgemeinen Grundsätzen, nach denen die Verwaltung geführt werden soll. Nach § 41 Abs. 1 Satz 2 lit a GO NRW handelt es sich bei der Festlegung solcher Grundsätze um eine Angelegenheit, die der Rat nicht übertragen kann.

Die Verwaltung legt daher den Antrag der CDU-Fraktion in seiner vorliegenden Form dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung vor.

 

Mit dem CDU-Antrag soll der Zertifizierungsprozess zur Erlangung des RAL-Gütezeichens RAL-GZ 981 „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ gestartet werden. Die Verwaltung sieht jedoch aktuell verschiedene Hemmnisse, die gegen eine Zertifizierung sprechen.

 

  1. Umsetzungsproblematik: Einige Anforderungen, wie die Erledigung von Baugenehmigungsverfahren innerhalb von 40 Arbeitstagen, sind derzeit aufgrund externer Faktoren nur schwer zu erfüllen. Die Verwaltung kann die Bearbeitungszeit, die stark von externen Gutachten und Stellungnahmen abhängt, nur bedingt beschleunigen bzw. beschleunigen.

 

  1. Kosten: Die Zertifizierung zieht laufende Kosten für Mitgliedschaft und Prüfungen nach sich. Für das erste Jahr wird mit rund 5.000 € gerechnet, im zweiten Jahr mit ca. 1.500 €, und im dritten Jahr mit Kosten von über 8.000 €.

 

  1. Eingeschränkter Mehrwert: Welche Vorteile dieses Siegel bietet, ist nicht bekannt. Der fehlende Mehrwert einer Zertifizierung wird deutlich durch die geringe Anzahl zertifizierter Verwaltungen – in NRW tragen lediglich 10 Verwaltungen das Gütezeichen.

 

 

Die Verwaltung ist grundsätzlich bereit, zentrale Anforderungen des Gütesiegels umzusetzen und schlägt folgende Schritte vor, die unabhängig von einer formalen Zertifizierung umsetzbar sind:

 

  1. Zahlungsziel: Rechnungen sollen grundsätzlich innerhalb von 15 Werktagen beglichen werden.
  2. Optimierte Bauantragsbearbeitung: Ab Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen werden innerhalb von 5 Arbeitstagen die zu beteiligenden internen und externen Fachbehörden festgelegt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Wesentlich hierbei ist, dass der Beginn der Frist, die Vollständigkeit der Bauvorlagen ist. Dies ist bei vielen Verfahren nicht gleichbedeutend mit der Einreichung der Bauantragsunterlagen, da diese häufig nach erster Prüfung noch durch den Entwurfsverfasser überarbeitet werden müssen bzw. fehlende Bauvorlagen nachzureichen sind.

Für die anschließende Abgabe der Stellungnahmen haben die Fachbehörden bis zu 2 Monate Zeit. In Einzelfällen wird zudem eine Fristverlängerung beantragt und gewährt. Zudem können durch die Fachbehörden zusätzliche Bauvorlagen / Informationen angefordert werden, was erneut zu einer Verlängerung führen kann.

  1. Verbindliche Fristen für Baugenehmigungen: Nach Eingang aller Stellungnahmen durch die Fachbehörden, könnten die folgenden Fristen festgelegt werden:
    1. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren nach §64 BauO NRW 2018 (der Regelfall) erfolgt eine Bescheidung innerhalb von 20 Arbeitstagen (ab Eingang der letzten Stellungnahme).
    2. Bei sogenannten Vollverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 - Große Sonderbauten gemäß § 50 BauO NRW 2018 - erfolgt eine Bescheidung innerhalb von 40 Arbeitstagen (ab Eingang der letzten Stellungnahme).

 

Hinweis zu dem Bereich Baugenehmigung: Im Falle des Beschlusses der Vorlage werden die Bauanträge von Unternehmen gegenüber Bauanträgen von Privatpersonen vorrangig bearbeitet. Dies führt zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten bei den Anträgen von Privatpersonen.

 

Nach Erreichen dieser Ziele könnten weitere Schritte eingeleitet werden. Sollte die Verwaltung feststellen, dass die Anforderungen des Gütesiegels vollständig erfüllt werden, kann zu einem späteren Zeitpunkt über die Zertifizierung neu entschieden werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch den Beschluss entstehen keine Kosten.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt den Antrag ab.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mit folgenden Zielen:

 

  1. Zahlungsziel: Rechnungen sollen grundsätzlich innerhalb von 15 Werktagen beglichen werden.
  2. Optimierte Bauantragsbearbeitung: Ab Vorlage vollständiger Bauantragsunterlagen werden innerhalb von 5 Arbeitstagen die zu beteiligenden Fachbehörden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
  3. Verbindliche Fristen für Baugenehmigungen: Nach Eingang aller Stellungnahmen der Fachbehörden gelten folgende Fristen:
    1. Bei vereinfachten Genehmigungsverfahren nach §64 BauO NRW 2018 erfolgt eine Bescheidung innerhalb von 20 Arbeitstagen (ab Eingang der letzten Stellungnahme).
    2. Bei sogenannten Vollverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 - Große Sonderbauten gemäß § 50 BauO NRW 2018 - erfolgt eine Bescheidung innerhalb von 40 Arbeitstagen (ab Eingang der letzten Stellungnahme).

 

Die Ziele sollen durch ein internes Kontrollsystem überprüft werden.

 

 

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Anlagen

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