Entscheidungsvorlage - VO/0232/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Personal und Personalentwicklung (PuP)
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Vorberatung
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14.01.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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21.01.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Fachbereich Zentrale Verwaltungssteuerung hat den Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2025 auf der Grundlage des § 8 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) erstellt. Die Stellenplanungen bestehen aus den folgenden Dokumenten:
1 Stellenplan 2025
1.1 Stellenplan Beamte 2025 gemäß § 8 Absatz 1 und 2 KomHVO NRW
1.2 Stellenplan Tariflich Beschäftigte 2025 gemäß § 8 Absatz 1 und 2 KomHVO NRW
1.3 Stellenplan Sozial- und Erziehungsdienst (Tariflich Beschäftigte) 2025 gemäß § 8 Absatz 1 und 2 KomHVO NRW
1.4 Erläuterung der geplanten Veränderungen gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 KomHVO NRW
1.5 Vorgesehene Aufteilung der Stellen des Stellenplans 2025 auf die Produktbereiche gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 1 KomHVO NRW
1.6 Übersicht über die vorgesehene Zahl der Nachwuchskräfte und der informatorisch beschäftigten Dienstkräfte 2025 gemäß § 8 Absatz 3 Nummer 2 KomHVO NRW
2 Ergänzende Unterlagen
2.1 Stellenwertigkeiten und Aufgabenzuordnung auf der Grundlage des Stellenplans 2025
2.2 Stellen mit „k.u.“- (künftig umzuwandeln) oder „k.w.“-Vermerk (künftig wegfallend)
Mit Verweis auf die Ausführungen in der beigefügten Anlage 1.4 ergibt sich ein tatsächlicher zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von 8,85 Stellen (+9,00 Stellen im Bereich der tariflich Beschäftigten und -2,00 Stellen im Bereich der Beamten, sowie +1,85 Stellen im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes) wie folgt:
FB 201 – Bürgerservice und Sicherheit
Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von +0,50 Stellenanteil für die Aufgaben im Bereich Außendienst, Umsetzung OBV / Gefahrenabwehr, Verkehrsangelegenheiten, Gewerberecht, Pflege der Landeshundedatenbank
Mit Erhöhung der Stellenanteile soll der gesetzlichen Verpflichtung, die durch das Landeshundegesetzes NRW im Bereich der großen Hunde besteht, besser nachgekommen werden. Derzeit können aufgrund der personellen Auslastungen im Bereich der Ordnungsverwaltung diese Aufgaben nicht vollends kontrolliert werden. Obwohl die gesetzliche Pflicht des Tierhalters besteht, die Nachweise der Ordnungsbehörde unaufgefordert vorzulegen, kommt nur ein Bruchteil der Tierhalter (unter 10%) dieser Pflicht von sich aus nach. Somit ist in über 90% der Fälle der Tierhalter zur Vorlage der pflichtigen Nachweise anzuhalten. Die dazu notwendigen Arbeiten der Ordnungsbehörde sind gleichgelagertes Massengeschäft. Das heißt, dass die dem Steueramt für die Hundesteuer gemeldeten und von dort der Ordnungsbehörde weitergeleiteten Daten zu Halter und Hund in die Datenbank der Ordnungsbehörde eingegeben werden müssen. Die Halter müssen zur Einreichung der vollständigen Unterlagen aufgefordert werden, es müssen Fristen gesetzt und überwacht werden, es müssen bei Nichteinhaltung der Frist oder bei nur teilweiser Unterlageneinreichung Mahnungen erstellt werden und, falls auch darauf keine Reaktion erfolgt, müssen Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Jede einzelne Anmeldung kann sich in viele Teilschritte aufsplittern und dadurch zeitaufwändig werden.
FB 202 – Bildung und Soziales
Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von +2,00 Stellenanteile für die Aufgaben im Bereich Wohngeld
Durch das Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum Jahresbeginn 2023 ist die Zahl der Wohngeldfälle seit dem Jahr 2022 (ca. 470 Fälle) in 2023 rasant angestiegen. Mit der Entwicklung in 2024 wird künftig mit einer Zahl von Wohngeldanträgen in Höhe von ca. 1.100 Fällen gerechnet. Mit der Steigerung der Fallzahlen in Höhe von knapp 234% soll der Stellenbedarf für den Bereich der Aufgabe Wohngeld im Stellenplan 2025 entsprechend angepasst werden. Durch die Absehbarkeit der steigenden Fallzahlen wurden zur Abfederung des Arbeitsaufkommens befristete personelle Verstärkungen für diesen Bereich schon in den Jahren 2023 und 2024 vorgenommen. Es wurde eine zweijährige befristete Arbeitskraft zur Unterstützung eingestellt und eine Beamtin befristet in diesen Bereich umgesetzt. Mit der befristeten Planung sollten zunächst Erfahrungswerte gesammelt werden, damit für weitere Stellenplanungen belastbares Zahlenmaterial verwendet werden kann (siehe hierzu auch 1.4 Erläuterung der geplanten Veränderungen gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 KomHVO NRW).
FB 203 – Finanzwirtschaft
Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von +0,50 Stellenanteil für die Aufgaben im Steuer und Abgabenbereich
Für den Fachbereich Finanzwirtschaft wurde im Jahre 2023 eine (externe) Organisationsuntersuchung vorgenommen. Im Ergebnis wurde u.a. festgestellt, dass die vorhandenen Stellenanteile im Bereich des Steueramtes nicht ausreichen, das vorliegende Arbeitsaufkommen ordnungsgemäß zu erfüllen.
FB 302 – Umwelt, Verkehr, Abwasser
Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von +1,00 Stellenanteil für Aufgabe Verantwortliche Elektrofachkraft
Gemäß der DIN „VDE 1000-10“ ist eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) zu bestellen, wenn es einen elektrotechnischen Betriebsteil gibt. Auf den Abwasseranlagen gibt es eine hohe Anzahl von elektrotechnischen Betriebsteilen. Diese werden durch drei Elektrofachkräfte (EFK) betreut und instandgehalten. Ähnlich ist es beim Baubetriebshof sowie in den Schulen und Kindergärten.
Die Verantwortliche Elektrofachkraft hat die Aufgabe Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, um das Arbeiten und das Betreiben entsprechend der einschlägigen elektrotechnischen Vorschriften und Normen sicherzustellen. Ebenfalls gehört die Auswahl und Sicherstellung der Elektrofachkräfte für die anstehenden Arbeiten, die Beauftragung von Schalthandlungen sowie die Organisation und Durchführung notwendiger Unterweisungen zu den Aufgaben der VEFK.
FB 303 – Gebäudewirtschaft
Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von +1,00 Stellenanteil für Aufgaben im Hochbaubereich
Die laufenden und geplanten Maßnahmen im Fachbereich Gebäudewirtschaft sind von dem aktuellen Personalstamm nur mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen und dem persönlichen Engagement der Mitarbeiter leistbar. Insbesondere sei hier auf den Investitionsstau und den damit einhergehenden Werteverzehr hingewiesen.
Die Mittel für eine Finanzierung von Investitionen werden aktuell verstärkt vom Land und Bund durch Förderungen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel stehen jedoch nur dann zur Verfügung, wenn die Mittel auch zeitnah verausgabt werden. Die Stadt hat zum Teil nicht die Kapazität, die notwendigen Fördermaßnahmen fristgerecht zu beantragen. Somit entsteht der Stadt ein indirekter und erheblicher Schaden. Durch eine zusätzliche Stelle könnte dieser Engpass behoben werden.
Der Aufgabenumfang und die Arbeitsbelastung im Fachbereich Gebäudewirtschaft ist momentan so, dass oft wichtige und eigentlich nicht aufschiebbare Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen an den Gebäuden der Stadt Wegberg terminlich nach hinten verschoben werden müssen (siehe z.B. WBVL vom 23. Januar 2024, IV. Bauabschnitt des MKG, Sanierung TH SaG), um Kapazitäten für noch prioritärer eingeordnete Maßnahmen zu schaffen.
Immer wieder müssen auch kleinere Maßnahmen terminlich verschoben werden, da die personellen Kapazitäten zur Bearbeitung im Fachbereich Gebäudewirtschaft nicht ausreichen. Dies erfolgt leider eindeutig zum Nachteil des Zustands der immer älter werdenden Gebäude der Stadt Wegberg, und letztlich auch zum Nachteil der Nutzenden und damit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wegberg.
Es wurde zudem festgestellt, dass der zeitliche Aufwand zur Abarbeitung von Bauaufgaben stetig wächst. Die Abwicklung baulicher Maßnahmen wird seit vielen Jahren kontinuierlich aufwändiger (z.B. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Brandschutz, Trinkwasserhygiene etc.), komplizierter und zeitintensiver. Die weiteren Gründe dafür sind u.a. die Abwicklung von Vergabeverfahren, die Vielzahl der finanziell geförderten baulichen Maßnahmen und der damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben und Formalitäten.
Die aus diesen Anforderungen resultierende Mehrarbeit für den Fachbereich Gebäudewirtschaft bei der Bearbeitung von Bauaufgaben ist aus den verschiedensten Gründen erforderlich und berechtigt. Jedoch ist der entstehende zusätzliche zeitliche Arbeitsaufwand enorm.
Aus diesem Grund bedarf das „Mehr“ an Aufwand bei der Bearbeitung baulicher Maßnahmen auch zwingend eines „Mehr“ an Personal, um aktuell und zukünftig den Umfang der erforderlichen Bauaufgaben bearbeiten zu können.
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen ist die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle dringend erforderlich.
FB 304 – Baubetriebshof
Zusätzlicher Stellenbedarf in Höhe von +2,00 Stellenanteil für Aufgaben im Bereich der Grünpflege
Der benötigte zusätzliche Stellenbedarf ergibt sich u.a. aus den gestiegenen Flächenanteilen für die Grünpflege. Dies gilt z.B. für die neue Feuerwache wie auch für die sich in Erweiterung/Erstellung (und Planung) befindlichen Neubaugebiete „Auf dem Kamp“ und „Hessenfeld“ sowie Sport am Beeckbach und das Industriegebiet Rath-Anhoven.
Für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes wird darauf hingewiesen, dass der künftige Personalbedarf von den konkreten Belegungszahlen abhängt. Den Aufwendungen müssen die Zuschussgewährungen und Refinanzierungen bis zu einer Quote in Höhe von rund 87,5% gegenübergestellt werden, die sich aus dem Kinderbildungsgesetz NRW ergeben.
Alle drei Poolstellen werden derzeit genutzt, um u.a. krankheits- oder elternzeitbedingte Ausfälle ausgleichen zu können.
Die Ziele des Gleichstellungsplanes wurden berücksichtigt.
Das ausgewiesene Angebot an Ausbildungsstellen beruht auf den bisherigen Beschlussfassungen.
Die Beteiligung des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten ist erfolgt. Der Personalrat hat keine Stellungnahme abgegeben. Eine Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten lag bis zum Versand der Beratungsvorlage noch nicht vor. Sobald eine Stellungnahme vorliegt, wird diese der Beratungsvorlage beigefügt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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4,5 kB
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3,5 kB
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(wie Dokument)
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3,3 kB
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(wie Dokument)
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11,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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60,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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5,1 kB
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7
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(wie Dokument)
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159,7 kB
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8
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(wie Dokument)
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3,6 kB
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