Mitteilungsvorlage - VO/0091/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Freie Wähler Wegberg stellt mit Schreiben vom 13.02.2025 den Antrag gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg:

„Die Stadt Wegberg errichtet einen Fußgängerüberweg auf der Beecker Straße, Nähe der Einmündung Freiheider Straße nebst Beschilderung und Fahrbahnmarkierung.“

Dies wurde durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft. Auf der Beecker Straße, neben der Freiheider Straße, in Richtung Ophover Mühle, befindet sich eine bauliche Querungshilfe. Genau an dieser Stelle bzw. im unmittelbaren Bereich besteht daher bereits die Möglichkeit einer sicheren Querung. Eine bauliche Querungshilfe bietet hierbei auf der Aufstellfläche einen sicheren Bereich für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer, um mittig der Straße noch einmal halten zu können und den Verkehr zu beobachten. Bei einem Fußgängerüberweg sollte beachtet werden, dass dieser keinen baulichen Schutz beim Queren bietet.

Ein Fußgängerüberweg stellt daher nur eine sichere Querungsmöglichkeit dar, wenn empfohlene Kriterien sowie verkehrliche Voraussetzungen gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) erfüllt werden und somit dafür sorgen, dass der motorisierte Verkehrsteilnehmende diesen erkennt, beachtet und annimmt. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, wird ein Fußgängerüberweg nicht empfohlen.

Eine bauliche Querungshilfe, die genau an dieser Stelle eine sichere Querung für die Schülerinnen und Schüler ermöglicht und ebenda die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert, ist bereits vorhanden und bietet damit eine sichere Querungsmöglichkeit.

Die Geschwindigkeit wurde in der Zeit vom 10.03.2025 bis 02.04.2025 in Höhe des Ophover Weg gemessen. Das Messgerät wurde bewusst an dieser Stelle und somit nach der Querungshilfe installiert, da unmittelbar vor oder in einer Querungshilfe erfahrungsgemäß eine niedrigere Geschwindigkeit gemessen wird als in dem Bereich, ab dem die Straße wieder ohne Hindernis befahren werden kann. Die Auswertung der Messung ergab:

  1. 85% der Verkehrsteilnehmer fahren bis 38km/h.
  2.  Die durchschnittliche Geschwindigkeit beträgt 30km/h.

 

Nach Rücksprache mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg konnte in den vergangenen Jahren nicht ein Unfall verzeichnet werden.

Die Errichtung eines Fußgängerüberweges ist daher weder zu empfehlen, noch kann eine Begründung für die Notwendigkeit festgestellt werden. Unabhängig davon, dass genau an dieser Stelle bereits eine bauliche Querungshilfe vorliegt, ist auch im weiteren Verlauf der Beecker Straße kein Bedarf für zusätzliche Querungshilfen festzustellen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt Kenntnis.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...