Entscheidungsvorlage - VO/0094/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Wegberger Innenstadtbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Bieker, Daniel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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17.06.2025
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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08.07.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Mai dieses Jahres konnte nach längerer Planungszeit und Umsetzung die Maßnahme „Erneuerung des Stadtparkes“ abgeschlossen werden. Bereits innerhalb kürzester Zeit zeigt sich die hervorragende Wirkung und Strahlkraft des Projektes. Dies wurde insbesondere bei der überwältigen feierlichen Eröffnung deutlich. Die Sanierung wurde als Teil des im Jahr 2008 erstellten und im Jahr 2020 fortgeschriebenen Grünkonzeptes der Innenstadt Wegberg umgesetzt. Durch das Grünkonzept konnten Mittel aus dem damaligen Förderprogramm „Dorferneuerung“ akquiriert werden.
Im Gegensatz zu dieser positiven Entwicklung ist leider festzustellen, dass die Akzeptanz im Bereich der Innenstadt nach wie vor kontinuierlich sinkt. Daher muss es ein gemeinsames Ziel der Politik und Verwaltung sein, die Aufenthaltsqualität der Innenstadt und angrenzender Bereiche nachhaltig zu steigern. Die ersten Schritte hierzu müssen zeitnah geschehen, um den positiven Effekt der durch die Erneuerung des Stadtparkes geschaffen wurde aufzugreifen und gesamtstädtisch zu festigen.
Ein wesentliches städteplanerisches Instrument in diesem Zusammenhang ist das Integrierte Handlungskonzept (InHK), auch Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) oder Integriertes Stadtteilkonzept (InSek) genannt. Integrierte Handlungskonzepte sind umfassende Strategiepapiere, die eine nachhaltige Stadtentwicklung auf Quartiersebene ermöglichen sollen. Sie basieren auf einer Analyse der spezifischen Herausforderungen und Potenziale eines Stadtteils und definieren Ziele, Maßnahmen und Finanzierungspläne für die zukünftige Entwicklung. Aufgrund des integrierten Ansatzes der Konzepte ist eine breite Einbindung und Beteiligung der Bürgerschaft und aller relevanten Akteuren in den kompletten Planungs- und Umsetzungsprozess evident.
Zudem ist ein InHK in NRW eine verpflichtende Grundvoraussetzung, um im Rahmen der „Städtebauförderung NRW“ Maßnahmen zur Förderung anmelden zu können.
Ziele der Städtebauförderung in NRW sind insbesondere die Behebung städtebaulicher Missstände, Stärkung von Stadteilzentren, eine Verbesserung der Lebensqualität und somit Bewältigung des Strukturwandels in den Städten und Gemeinden. Es soll somit die zukunftsfähige, nachhaltige, resiliente und moderne Entwicklung der Städte und Gemeinden ermöglicht werden.
Bei der Erstellung eines InHK und Umsetzung von Städtebaufördermaßnahmen handelt es sich jeweils um mittelfristige Maßnahmen die für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren angelegt sind.
Für die Erstellung eines InHK sind je nach Abgrenzung des Betrachtungsbereiches voraussichtlich mit externen Planungskosten in Höhe von 100.000 bis 150.000 € zu rechnen. Es wurden diesbezüglich noch keine Angebotsanfragen bei geeigneten Planungsbüro gestellt, da im Vorfeld einer Angebotsanfrage die genaue Abgrenzung des zu berücksichtigen Quartiers / Stadtbereiches der Wegberger Innenstadt festzulegen ist.
Die Verwaltung möchte mit dieser Vorlage einen Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines InHK für die Wegberger Innenstadt erwirken. Dies soll im ersten Schritt die Grundlage für eine Anmeldung von benötigten Finanzmittel für die Haushaltsplanung 2026 bilden. Die Politik wird im weiteren Verfahrensablauf selbstverständig eng eingebunden. Alle relevanten Meilensteine / Planungsstufen werden dem Fachausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Für den Ortsteil Arsbeck wurde bereits im Jahr 2019 ein InHK aufgestellt, siehe hierzu u. a. Vorlage VO/0212/19 für die Sitzung des ehemaligen Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe vom 10.09.2019.
Als erste Maßnahme wurde in den Jahren 2021 bis 2023 die Entwicklung des Eingangsbereiches „Heuchter Bruch“ hin zu einem multifunktionalen Platz mit Aufenthaltsqualität umgesetzt.
Aufgrund des InHK konnte diese Maßnahme zu 85 % aus Mittel der Dorferneuerung gefördert werden. Für die Zukunft ist unter Ausnutzung von Fördermitteln die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem InHK für den Ortsteil Arsbeck zu prüfen.
Aus Sicht der Verwaltung wird mit dieser Vorlage auch der Antrag „Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)“ der früheren Fraktion Die Linke vom 07.04.2019 gemäß § 2 der Geschäftsordnung behandelt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg die folgen Beschlüsse zu fassen:
Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung
a) die erforderlichen Finanzmittel für die Erstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) für den Wegberger Innenstadtbereich bei der Haushaltsplanung 2026 zu berücksichtigen,
b) eine sinnvolle Abgrenzung des Bereiches für das entsprechende InHK vorzubereiten und dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaft zur Entscheidung vorzulegen und
c) anschließend bei geeigneten Planungsbüros eine Angebotsanfrage für die Erstellung eines entsprechenden InHK durchzuführen.
