Entscheidungsvorlage - VO/0128/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.07.2025 wurde eine Anregung nach § 24 GO eingereicht. Der Petent beantragt, die Kalkulation der Schmutzwassergebühr der Stadt auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen und, wo dies nicht der Fall ist, die Kalkulation zu ändern.

 

Nach § 7 Absatz 7 Buchstabe c) der Hauptsatzung soll von der Prüfung vorgebrachter Anregungen und Beschwerden abgesehen werden, wenn deren Behandlung einen Eingriff in ein Verwaltungsverfahren bzw. schwebendes gerichtliches Verfahren oder die Nachprüfung einer gerichtlichen Entscheidung bedeuten würde. 

 

Dieselben Argumente, die der Petent in seiner Anregung vorbringt, trägt er auch in seinem Rechtsstreit gegen die Stadt Wegberg unter dem Aktenzeichen 7 K 3529/24 (VG Aachen) vor. Die Verwaltung hat dort ihrerseits ihre -gegenteilige- Rechtsauffassung vorgetragen. Die Entscheidung in diesem schwebenden Verfahren liegt nun beim Verwaltungsgericht Aachen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1)     Von einer Befassung außerhalb des laufenden gerichtlichen Verfahrens wird abgesehen. Der Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens soll abgewartet werden.

2)     Die Verwaltung wird beauftragt, dem Haupt- und Finanzausschuss über den Verfahrensausgang zu berichten.  

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Anlagen

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