Entscheidungsvorlage - VO/0204/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Bei der vorgestellten denkmalgerechten Sanierungs-, Umbau und Erweiterungs­konzep­tion handelt es sich zum weitaus größten Teil um eine Investitionsmaßnahme. Durch die Notwendigkeit, große Teile von Schule, OGS und Verwaltung während der Baumaß­nahme in temporären Ersatzbauten unterzubringen, sind sowohl die Errich­tung und der Betrieb einer Containeranlage („Containerdorf“), als auch voraus­sichtlich vorherige Rückbau der Turnhalle der Realschule Teile der investiven Gesamt­maßnahme.

Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme wurden in Form eines Kostenrahmens ermit­telt. Die Kosten aller erforderlichen Einzelmaßnahmen wurden von der Verwaltung den Bereichen Förderung und Eigenmittel zugeordnet, um eine Aussage darüber treffen zu können, mit welchem finanziellen Eigenanteil die Stadt Wegberg voraus­sichtlich zu rechnen hat. Diese Zuordnung wurde vorbehaltlich der weiteren Planung sowie der finalen Abstim­mung mit dem Fördergeber im Zuge der Förderantrag­stellung Mitte 2026 vorgenommen. Die Zuordnung der Kosten ist insofern vorläufig.

Die finanzielle Förderung erfolgt über das Förderprogramm des Landes NRW „REVIER. GESTALTEN – Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“. Die Förderquote beträgt 95% der zuwendungsfähigen Kosten.

Unter zuwendungsfähigen Kosten sind dabei sowohl die Kosten der eigentlichen energetischen Maßnahmen zu verstehen, als auch die Kosten der sogenannten „Umfeldmaßnahmen“, also derjenigen Maß­nah­men, die zur Durch­führung der ener­getischen Maßnahmen zwingend erforderlich sind, oder aber aus ihnen resultieren.

 

 Kostenrahmen der Gesamtbaumaßnahme:  28.798.000,- €

 davon: Ermittelte finanzielle Zuwendung: 19.876.400,- €

   Ermittelter finanzieller Eigenanteil:   8.921.600,- €

 

Die genannten Kosten sind brutto, gerundet und inklusive der Prognose einer Bau­kosten-Indizierung von +5% jährlich bis einschließlich 2027 (Einzelkosten s. Tabelle).

 

Für den Haushaltsplanentwurf 2026 werden für die Planungsleistungen die voraus­sichtlich erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 3.300.000,- € unter der Investi­tions­maßnahme „Sanierung der Erich Kästner Grundschule“ angemeldet.

Der Rat der Stadt Wegberg beschloss in seiner Sitzung am 28.10.2025 (TOP 7, VO/0183/25) für den Haushaltsplan 2025 eine Verpflichtungsermächtigung für die Investitionsmaßnahme in einer Höhe von 2.600.000,- €.

Diese Verpflichtungsermächtigung reicht jedoch aufgrund der Höhe des zwischen­zeitlich ermittelten Kostenrahmens nicht mehr aus, da für die Veröffentlichung des EU-weiten VgV-Verfahrens Anfang Dezember die um 700.000,- € erhöhte Ver­pflichtungsermächtigung erforderlich ist.

Für die Sitzung des Hauptausschusses am 02.12.2025 beabsichtigt die Verwaltung daher, für den fehlenden Differenzbetrag eine Eilentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW herbeizuführen.

Die Vorlage zur Genehmigung der Eilentscheidung folgt dann in der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 16.12.2025.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Planen und Umwelt beschließt das denkmalgerechte Sanierungs- und Erweiterungskonzept der Erich Kästner Schule Wegberg, wie im Vorlagentext dargestellt und in der Sitzung vorgestellt.

Weiterhin beschließt der Ausschuss die von der Verwaltung vorge­schla­gene weitere Vorgehensweise zur Umsetzung und Realisierung der Gesamtkonzeption für die Erich Kästner Schule. 

 

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Anlagen

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