Entscheidungsvorlage - VO/0204/25
Grunddaten
- Betreff:
-
Raum- und Nutzungskonzeption für Erich Kästner Grundschule und die OGS, in Verbindung mit der Machbarkeitsstudie zur denkmalgerechten Sanierungs-, Umbau- und Erweiterungsplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur
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Entscheidung
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25.11.2025
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Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Bei der vorgestellten denkmalgerechten Sanierungs-, Umbau und Erweiterungskonzeption handelt es sich zum weitaus größten Teil um eine Investitionsmaßnahme. Durch die Notwendigkeit, große Teile von Schule, OGS und Verwaltung während der Baumaßnahme in temporären Ersatzbauten unterzubringen, sind sowohl die Errichtung und der Betrieb einer Containeranlage („Containerdorf“), als auch voraussichtlich vorherige Rückbau der Turnhalle der Realschule Teile der investiven Gesamtmaßnahme.
Die Kosten der Gesamtbaumaßnahme wurden in Form eines Kostenrahmens ermittelt. Die Kosten aller erforderlichen Einzelmaßnahmen wurden von der Verwaltung den Bereichen Förderung und Eigenmittel zugeordnet, um eine Aussage darüber treffen zu können, mit welchem finanziellen Eigenanteil die Stadt Wegberg voraussichtlich zu rechnen hat. Diese Zuordnung wurde vorbehaltlich der weiteren Planung sowie der finalen Abstimmung mit dem Fördergeber im Zuge der Förderantragstellung Mitte 2026 vorgenommen. Die Zuordnung der Kosten ist insofern vorläufig.
Die finanzielle Förderung erfolgt über das Förderprogramm des Landes NRW „REVIER. GESTALTEN – Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“. Die Förderquote beträgt 95% der zuwendungsfähigen Kosten.
Unter zuwendungsfähigen Kosten sind dabei sowohl die Kosten der eigentlichen energetischen Maßnahmen zu verstehen, als auch die Kosten der sogenannten „Umfeldmaßnahmen“, also derjenigen Maßnahmen, die zur Durchführung der energetischen Maßnahmen zwingend erforderlich sind, oder aber aus ihnen resultieren.
Kostenrahmen der Gesamtbaumaßnahme: 28.798.000,- €
davon: Ermittelte finanzielle Zuwendung: 19.876.400,- €
Ermittelter finanzieller Eigenanteil: 8.921.600,- €
Die genannten Kosten sind brutto, gerundet und inklusive der Prognose einer Baukosten-Indizierung von +5% jährlich bis einschließlich 2027 (Einzelkosten s. Tabelle).
Für den Haushaltsplanentwurf 2026 werden für die Planungsleistungen die voraussichtlich erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 3.300.000,- € unter der Investitionsmaßnahme „Sanierung der Erich Kästner Grundschule“ angemeldet.
Der Rat der Stadt Wegberg beschloss in seiner Sitzung am 28.10.2025 (TOP 7, VO/0183/25) für den Haushaltsplan 2025 eine Verpflichtungsermächtigung für die Investitionsmaßnahme in einer Höhe von 2.600.000,- €.
Diese Verpflichtungsermächtigung reicht jedoch aufgrund der Höhe des zwischenzeitlich ermittelten Kostenrahmens nicht mehr aus, da für die Veröffentlichung des EU-weiten VgV-Verfahrens Anfang Dezember die um 700.000,- € erhöhte Verpflichtungsermächtigung erforderlich ist.
Für die Sitzung des Hauptausschusses am 02.12.2025 beabsichtigt die Verwaltung daher, für den fehlenden Differenzbetrag eine Eilentscheidung nach § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW herbeizuführen.
Die Vorlage zur Genehmigung der Eilentscheidung folgt dann in der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 16.12.2025.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Planen und Umwelt beschließt das denkmalgerechte Sanierungs- und Erweiterungskonzept der Erich Kästner Schule Wegberg, wie im Vorlagentext dargestellt und in der Sitzung vorgestellt.
Weiterhin beschließt der Ausschuss die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Umsetzung und Realisierung der Gesamtkonzeption für die Erich Kästner Schule.
Anlagen
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168,9 kB
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