Entscheidungsvorlage - VO/0240/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg beantragt die CDU-Fraktion eine Anpassung der Mietkosten.

 

Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 GO NRW gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.

 

Bisher beträgt die Miete der Fraktionsgeschäftsstelle inkl. Stromkosten Abschlag, Internetanschluss und Abzug einer Teilübernahme des Stadtverbandes der CDU 643,00 € monatlich.

Ab dem 01.01.2026 wurde die Miete inkl. Stromkosten Abschlag, Internetanschluss und Abzug einer Teilübernahme des Stadtverbandes der CDU auf 916,00 € monatlich erhöht.

 

Die Räumlichkeiten werden in geringem Umfang auch vom CDU-Stadtverband genutzt.

Somit kann der Fraktion ein zweidrittel Anteil des Mietkostenzuschuss in Höhe von 916,00 € monatlich gewährt werden.

 

Weiter beantragt die CDU-Fraktion eine Mieterhöhung der Nettokaltmiete alle zwei Jahre um 5 %.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Mittel stehen im Produkt 01 01 03 „Fraktionen“ – Sachkonto 54 92 00 zur Verfügung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt der CDU-Fraktion die Erhöhung der Mietkosten auf 916,00 € monatlich ab dem 01.01.2026 sowie die Erhöhung der Nettokaltmiete alle zwei Jahre um 5 % gem. § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen.

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Anlagen

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