Entscheidungsvorlage - VO/0240/25
Grunddaten
- Betreff:
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Zuwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen hier: Unterhaltung einer Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.12.2025
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg beantragt die CDU-Fraktion eine Anpassung der Mietkosten.
Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 GO NRW gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Bisher beträgt die Miete der Fraktionsgeschäftsstelle inkl. Stromkosten Abschlag, Internetanschluss und Abzug einer Teilübernahme des Stadtverbandes der CDU 643,00 € monatlich.
Ab dem 01.01.2026 wurde die Miete inkl. Stromkosten Abschlag, Internetanschluss und Abzug einer Teilübernahme des Stadtverbandes der CDU auf 916,00 € monatlich erhöht.
Die Räumlichkeiten werden in geringem Umfang auch vom CDU-Stadtverband genutzt.
Somit kann der Fraktion ein zweidrittel Anteil des Mietkostenzuschuss in Höhe von 916,00 € monatlich gewährt werden.
Weiter beantragt die CDU-Fraktion eine Mieterhöhung der Nettokaltmiete alle zwei Jahre um 5 %.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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228 kB
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