Entscheidungsvorlage - VO/0031/26

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dreiteiligem Antrag beantragen die Ratsfraktionen der CDU, der Freien Wähler sowie Aktiv für Wegberg unter Ziffer 1 die Änderung der Geschäftsordnung gemäß § 1 Absatz 3 mit dem Ziel, die Einladungsfrist für Rats- und Ausschussmitglieder auf mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstag festzusetzen.

 

Unter Ziffer 2 des Antrags wird darüber hinaus beantragt, § 1 Absatz 4 der Geschäftsordnung dahingehend anzupassen, dass die Beratungsunterlagen den Rats- und Ausschussmitgliedern spätestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin zur Verfügung gestellt werden. Sofern zu einzelnen Tagesordnungspunkten zu diesem Zeitpunkt keine Beratungsunterlagen vorliegen, sollen diese nicht auf die Tagesordnung aufgenommen werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, im April dieses Jahres das bisher eingesetzte Bürgerinformationssystem von Allris 3 auf Allris 4 umzustellen. Mit dieser Systemumstellung sind umfangreiche technische Neuerungen sowie Anpassungen interner Arbeitsabläufe verbunden. Die Einführung der neuen Version erfordert eine Phase der organisatorischen und technischen Umstellung sowie eine entsprechende Einarbeitung der Mitarbeitenden.

Dem Antrag der antragstellenden Fraktionen, die Einladungsfrist sowie die Frist zur Bereitstellung der Beratungsunterlagen grundsätzlich auf 14 Tage vor dem Sitzungstag auszuweiten, steht die Verwaltung positiv gegenüber.

 

Aufgrund der mit der Systemumstellung verbundenen organisatorischen und technischen Anpassungsprozesse hält es die Verwaltung jedoch für angemessen, die geänderten Fristen erst nach Abschluss der Einführungsphase umzusetzen. Dies dient der Sicherstellung eines geordneten und reibungslosen Sitzungsdienstes.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anpassung der Fristen nach den Sommerferien in Kraft treten zu lassen.

 

Die erste Ausschusssitzung, für die die neuen Fristen Anwendung finden würden, wäre die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, Personal und Digitalisierung am 03.09.2026.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat:

Der Rat beschließt:

 

1. § 1 Absatz 3 und 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg erhalten folgende Fassung:

 

Absatz 3:

Die Einladung muss den Ratsmitgliedern mindestens vierzehn

Tage vor dem Sitzungstag zugehen.

 

Absatz 4:

Mindestens vierzehn Tage vor dem Sitzungstag müssen den

Ratsmitgliedern zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auch die für die

Beratung und Entscheidung erforderlichen Beratungsunterlagen

(Verwaltungsvorlagen) zur Verfügung stehen. Fehlen zu diesem Zeitpunkt

Vorlagen zu bestimmten Tagesordnungspunkten, sollen diese nicht in die

Tagesordnung aufgenommen werden. Die Beratungsunterlagen werden über

das städtische Ratsinformationssystem bereitgestellt.

 

2. Diese Änderungen der Geschäftsordnung gelten ab dem 1. August 2026.

 

 

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Anlagen

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