Mitteilungsvorlage - VO/0939/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen - öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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04.11.2008
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Sachverhalt
Mitteilungen – öffentlicher Teil
Energieausweise für die Betriebsgebäude der
Kläranlagen Wegberg und Dalheim
Um
den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern und damit die Folgen des
weltweiten Klimawandels einzudämmen, haben sich die Europäische Union und
insbesondere Deutschland ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Da in Europa der
Energieverbrauch im Gebäudebereich eine der Hauptursachen für CO2-Emissionen
ist, trat am
Das
Hauptelement dieser Richtlinie ist die Einführung von Energieausweisen.
Aus
diesem Grund hat die Stadt Wegberg das ortsansässige Ingenieurbüro Schmelich
beauftragt, für die Betriebsgebäude der städtischen Kläranlagen
Energieausweise zu erstellen.
Hierbei
wurde festgestellt, dass beide Betriebsgebäude die in der
Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Werte deutlich unterschreiten.
Das
Betriebsgebäude der Kläranlage Dalheim unterschreitet diesen Wert um 27 % und
das der Kläranlage Wegberg sogar um 49 %.
Anlegung eines Rad-/Gehweges an der
Straße “In Tüschenbroich“ von der L 364 bis zum Ortsanfang;
Antrag der CDU-Fraktion vom
Die
CDU-Fraktion hatte zur Verbesserung der Verkehrssituation für den vorgenannten
Bereich der Straße “In Tüschenbroich“ die Anlegung eines
Rad-/Gehweges beantragt.
Das
betreffende Teilstück stand zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Eigentum
des Landes NRW.
Zwischenzeitlich
ist die grundbuchrechtliche Umschreibung der Flächen auf die Stadt erfolgt.
Nach
Beschlusslage wird die Verwaltung nunmehr mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
die Verbesserung der Querungssituation über die L 364 diskutieren und darauf
aufbauend die Voraussetzungen für eine sichere Rad-/Gehwegverbindung schaffen
(Vorplanung für Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung für Maßnahmen 2010).
Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlagen
“In Ellinghoven“ und “Kahrbahn“
Mit
Schreiben vom
Der Bahnübergang “Kahrbahn“ wird mit
Halbschranken ausgerüstet. Die Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich
453.000,00 €, davon sind ca. 116.500,00 € kreuzungsbedingt. Dies
sind Anteile, die der Erhöhung der Sicherheit nach den Vorschriften des
Eisenbahnkreuzungsgesetzes dienen und zwischen dem Straßenbaulastträger (Stadt
für Wirtschaftsweg Kahrbahn), dem Bund und der DB Netz AG zu dritteln sind. Im
Haushalt wurde der Eigenanteil der Stadt mit 40.000,00 € berücksichtigt.
Ein entsprechender Zuschussantrag wurde bei der Bezirksregierung gestellt. Eine
Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen liegt noch nicht vor, allerdings
hat die Bezirksregierung dem vorzeitigen Baubeginn (förderungsunschädlich) zugestimmt.
Der
Übergang “In Ellinghoven“ wird mit neuer Signaltechnik ausgerüstet.
Es gibt keine Kostenbeteiligungspflicht für die Stadt.
Feldversuch zur Energieeinsparung beim Dimmen von
Straßenleuchten
Am
Hierzu
wurde in einem Wohngebiet mit insgesamt 22 Leuchten zunächst bis zum März 2008
der Stromverbrauch ohne Dimmer gemessen.
Seit
März 2008 wird die Straßenbeleuchtung in dem Wohngebiet mit Dimmereinrichtung
betrieben.
Aktuelle
Messungen der West haben ergeben, dass
für den Zeitraum von März bis Oktober 2008 folgende Energieeinsparung
vorliegt:
|
Konventioneller
Betrieb: |
|
4.152,33 kWh |
|
Dimmlight
Betrieb: |
|
3.833,43 kWh |
|
Einsparung: |
|
318,90 kWh |
Bei
einem kWh-Preis von 14,3 ct/brutto ergibt sich eine monetäre Einsparung in Höhe
von
318,90 kWh x 14,3 ct/kWh = 45,60
€
Umgerechnet
auf das Kalenderjahr geht die West für das Referenzgebiet von einer
Stromersparnis von insgesamt ca. 880 kWh/a aus.
Dies
entspricht einer Stromersparnis von
880 kWh/a x 14,3 ct/kWh = 125,84
€/a
Demgegenüber
stehen Investitionskosten von ca. 3.000,00 Euro je Dimmeinrichtung.
Der
Versuch wird noch bis zum März 2009 fortgesetzt. Danach wird die Verwaltung
einen Abschlussbericht vorlegen.
Demontage von Lampen im Stadtgebiet
In
der letzten Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr hat die
Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund von statischen Problemen im gesamten
Stadtgebiet Lampen demontiert worden sind.
Insgesamt
mussten 47 Lampen ausgetauscht werden.
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|
Ortsteil |
Straße |
Maste
Auswechslung sofort (Stück) |
|
1 |
Beeckerheide |
Zum
Ottenhof |
1 |
|
2 |
Harbeck |
Im
Ländchen |
1 |
|
3 |
Harbeck |
Kringskamp |
7 |
|
4 |
Harbeck |
Venloer
Str. |
1 |
|
5 |
Klinkum |
Alte
Landstr. |
11 |
|
6 |
Wegberg |
Am
Petershof |
1 |
|
7 |
Wegberg |
Am
Sandhang |
1 |
|
8 |
Wegberg |
Bahnhofstraße |
4 |
|
9 |
Wegberg |
Beecker
Straße |
2 |
|
10 |
Wegberg |
Bergstraße |
2 |
|
11 |
Wegberg |
Dorper
Straße |
3 |
|
12 |
Wegberg |
Heerstraße |
2 |
|
13 |
Wegberg |
Krankenhausstraße |
1 |
|
14 |
Wegberg |
Markusstraße |
3 |
|
15 |
Wegberg |
Tüschenbroicher
Straße |
7 |
|
|
|
Summe: |
47 |
Die Aufträge für die
Erneuerung der Lampen wurden erteilt und die NVV AG (ehemals West) hat bereits
mit den Arbeiten begonnen und die ersten Lampen ausgetauscht. Bis zum Ende des
Jahres sollen alle 47 Lampen ersetzt werden.
Beleuchtung der Querungshilfe auf der L3
(Grenzlandring) in Höhe der Einmündung L364 (Gerderhahner Straße)
Der
Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger der Landstraße wird, wie
bereits mitgeteilt, nur einer DIN-gerechten Ausleuchtung zustimmen. Die
WestEnergie hat ein entsprechendes Angebot mit 12 Leuchten mit einer
Nettoangebotssumme von 23.797,00 € vorgelegt.
Die
Verwaltung vertritt die Auffassung, eine Beleuchtungsanlage würde ausschließlich
der Absicherung der Verkehrseinrichtungen (Sperrflächen) in der Landstraße
dienen und wäre zusammen mit der Querungshilfe geeignet, eine Bedarfsampel, die
erhebliche Mehrkosten verursacht hätte, auf Dauer zu ersetzen. Deshalb sollte
der Landesbetrieb die Beleuchtung in eigener Kostenverantwortung errichten und
betreiben.
Mit
Schreiben vom
„Aus
Gründen der Straßenbaulast und Verkehrssicherungspflicht ist eine Beleuchtung
der Straße nicht erforderlich. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass aus
anderen Gründen, z.B. der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherung und
Ordnung dort eine Beleuchtung erforderlich ist, bitte ich um Vorlage eines
entsprechenden Antrags für den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.“
Voraussichtlich
sieht eine Nutzungsvereinbarung vor, dass der Landesbetrieb Aufstellung und
Betrieb einer Beleuchtungsanlage nach DIN durch die Stadt duldet.
Zurzeit
prüft die Verwaltung mit der WestEnergie, ob grundsätzlich nicht eine
kostengünstigere Variante unter geänderten Randbedingungen möglich ist.
Die
Verwaltung wird weiter berichten.
Erlass einer Denkmalschutzbereichssatzung für den
Ortsteil Wegberg – Beeck
Bekanntlich besteht die
Absicht, neben der bereits existierenden "Erhaltungssatzung" eine
Denkmalbereichssatzung für den Ortskern Beeck zu erlassen.
Ein Abgrenzungsvorschlag und eine gutachterliche
Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege wurde in einer
Bürgerversammlung am
Die erschienenen Bürger
und Vertreter der Ortsvereine begrüßten einvernehmlich diese Absicht.
Im Zuge der Erörterungen
wurde seitens der Verwaltung und der Vertreterinnen aus dem Denkmalamt auch
dargelegt, dass es zur Zielerreichung sinnvoll sei, das bestehende Regelwerk
"Erhaltungssatzung" und die beabsichtige
"Denkmalbereichssatzung" zusätzlich mit einer
"Gestaltungssatzung" zu ergänzen.
Auf Anregung der Bürger
sollte ferner noch einmal über die Parksituation für PKW’s nachgedacht
werden. Auch bezüglich dieses Themas war man mehrheitlich der Auffassung, dass
hierdurch eine deutliche Verbesserung des Platzcharakters erreicht werden kann.
Die Verwaltung hat die
zustimmende Resonanz aus der Bürgerbeteiligung zum Anlass genommen, zu prüfen,
welche (Mindest)-Inhalte eine Gestaltungssatzung haben sollte. Der Vorgang
befindet sich in Arbeit. Ein Konzept für eine reduzierte Parkraumnutzung liegt
vor. Beide Ergebnisse werden zu gegebener Zeit vorgestellt.
Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich der Klinkumer Straße vom
Zum oben genannten Antrag
wurde zwischenzeitlich die landesplanerische Anfrage nach § 32 Abs. 1
Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung Köln gestellt.
Die Verwaltung wird den
Ausschuss über die Entscheidung der Bezirksregierung in Kenntnis setzen.
Kennzeichnung der Naturschutzgebiete
Vor
Kurzem wurden die Naturschutzgebiete, die im zwischenzeitlich rechtskräftigen
Landschaftsplan dargestellt sind, in der Örtlichkeit durch Beschilderung
kenntlich gemacht. Die Kennzeichnung erfolgte auf Veranlassung des Kreises als
Untere Landschaftsbehörde durch die Straßenmeisterei. Die geschützten Gebiete
sind nach dem Landschaftsgesetz zu kennzeichnen. Die kreisweite Aktion soll
Mitte November abgeschlossen sein.
Anfrage der SPD-Fraktion vom
Die
SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom
„Sehr
geehrte Frau Klein,
ich
nehme Bezug auf das Ihnen zugegangene Schreiben der Vorsitzenden der
Schulpflegschaft des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums, Frau Dr. Dennig-Schmitz vom
Frau
Dr. Dennig-Schmitz macht in ihrem vorgenannten Schreiben nochmals auf den
beklagenswerten Bauzustand der Schule aufmerksam und verweist schwerpunktmäßig
auf die seit Jahren bekannten Baumängel:
Defekte und undichte Fenster, verdreckte Flure,
undichte Decken, unzumutbare sanitäre Einrichtungen, stinkende Abflüsse,
defektes oder ungeeignetes Mobiliar, kaputte Türen, defekte
Elektroinstallationen, eine nicht sicher funktionierende Heizung, etc., etc..
Fazit
der Schulpflegschaft:
„Die
Schule ist heruntergekommen und – positiv ausgedrückt – keine
Zierde für Wegberg.“
Diese
Aussagen decken sich mit den vorliegenden Informationen und langjährigen
Sachstandsdarstellungen der SPD-Fraktion, deren Handlungsbedarf von der
Verwaltung stets als nicht so dringend dargestellt wurde.
Die
Elternschaft des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums fordert in ihrem Schreiben die
Verwaltung auf, die Sanierung des Schulgebäudes voran zu treiben und legt
umfangreichen Fragen- und Maßnahmenkatalog vor.
Wir
bitten um eine ausführliche und kurzfristige Stellungnahme.“
Zu
der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
In
der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 12. Februar
2008 hat Herr Gronau und Herr Michels von den beauftragten Ingenieurbüros bzw.
Architekturbüros, das von ihnen erstellte Sanierungs-/Ertüchtigungskonzept dem
Fachausschuss vorgestellt. Der Arbeitsauftrag an die Sachverständigen lautete,
welche baulichen Veränderungen bzw. Sanierungen erforderlich wären, um das
Schulgebäude auf den Stand eines neu errichteten Gebäudes zu bringen. Unter
Beachtung der heute geltenden Normen und Vorschriften wurde ein
Sanierungsaufwand in Höhe von 9.254.630,00 Euro dem Fachausschuss vorgestellt.
Der Neubau würde Kosten in Höhe von ca. 18 Mio. Euro verursachen. Auf Nachfrage
von Herrn Pillich, ob es aktuellen Handlungsbedarf gäbe, erwiderte Herr Gronau,
dass er aus Gefahrenabwehrgesichtspunkten keinen Handlungsbedarf sähe, solange kein
Umbau oder eine große Renovierung erfolge. Das Gutachten ergab somit, dass ein
erheblicher Sanierungsaufwand besteht, ein akuter Handlungsbedarf aufgrund
einer Gefahrenabwehr, wie einst bei der Schule in Arsbeck, jedoch nicht
vorhanden ist. Für dieses Jahr sind im Gymnasium weitere Sanierungsmaßnahmen
und Brandschutzmaßnahmen vorgesehen. So sind die Arbeiten für die Sanierung der
Mädchen-Toiletten ausgeschrieben worden und werden in den nächsten Tagen
submittiert. Baubeginn wird somit noch kurzfristig sein. Nach Sanierung der
Mädchen-Toiletten sollen die Jungen-Toiletten saniert werden. Weitere
Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Bibliothek sind ebenfalls noch für dieses
Jahr vorgesehen, sofern die notwendigen Verkabelungsarbeiten, welche durch die
Schule in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Firma
Siemens ausgeführt werden sollen, fertig gestellt worden sind. Dem
Fachausschuss wird in einer seiner nächsten Sitzungen ein Konzept für die
zeitliche Abfolge der notwendigen Ertüchtigungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen für
die folgenden Jahre vorgelegt werden. Am Freitag, 24. Oktober 2008 hat es ein
Gespräch mit Frau Dr. Dennig-Schmitz und Herrn Meersmann in der Verwaltung
gegeben, in dem die einzelnen Punkte angesprochen worden sind.
Anfrage der SPD-Fraktion vom
Die
SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom
„Die
Krankenhausstraße in Wegberg wurde vor wenigen Wochen saniert und mit einem
neuen Straßenbelag versehen.
In
diesem Zusammenhang liegen der SPD-Fraktion eine Anzahl von Bürgernachfragen
vor, warum nicht auch in einem Arbeitszug der Straßenbelag auf der Stichstraße
der Krankenhausstraße (20-23) mit einem neuen Belag versehen wurde.
Der
vorhandene Belag in diesem Straßenbereich ist wesentlich schlechter und weist
erhebliche Straßenschäden und große Löcher auf.
Wir
bitten um Prüfung und Stellungnahme.“
Zu
der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
In
der Sitzung des Fachausschusses hat die Verwaltung unter dem Tagesordnungspunkt
Straßensanierung Krankenhausstraße ergänzend zur Beschlussvorlage mitgeteilt,
dass der Bereich der Sackgasse der Krankenhausstraße sich im Eigentum der
Familienheimbau befindet. In Verhandlungen mit der Familienheimbau konnte
erreicht werden, dass diese diesen Bereich saniert und anschließend im
sanierten Zustand der Stadt Wegberg überträgt. Die Arbeiten werden von der Familienheimbau ausgeschrieben und die Stadt beteiligt sich
mit 50 % an den Kosten.
Anfrage der SPD-Fraktion vom
Die
SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom
„Mit
Schreiben vom
In
Ablichtung legen wir Ihnen den von der SPD-Fraktion zur Verfügung gestellten
Schriftverkehr vor und dürfen Sie bitten, die dargestellten und bisher
unbeantworteten bzw. offenen Beschwerdepunkte:
a) Grundstücksgrenzen nach der Kanalisierung
b) Straßenbelag
c)
Oberflächenwasser
d) Abwasserrinnen
zu
prüfen und erwarten hierzu Ihren ausführlichen Bericht.
Hiernach
regen wir an, nochmals mit Herrn K. vor Ort eine Ortsbegehung durchzuführen.
Wir
bitten um Prüfung und baldige Stellungnahme.“
Zu
der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die
Ortslage Brunbeck ist im Jahre 2005 kanalisiert worden. In diesem Jahr hat sich
der Anlieger Herr K., aus Brunbeck, bei der Verwaltung mit den von der SPD
dargestellten Punkten gemeldet. Die Verwaltung hat dem Beschwerdeführer am 15.
Oktober folgenden Schriftsatz zugesandt:
„Bei
unserem gemeinsamen Ortstermin am
Sie
wollten einige Tage nach dem Ortstermin in der Verwaltung vorbeischauen, um die
anzuzeigenden Punkte zu besprechen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Aus
diesem Grund wurde Ihnen der Katasterauszug zugesandt. Deshalb ist es für mich
nicht nachvollziehbar, warum Sie das Schreiben meines Kollegen als Beleidigung
empfinden.
Zum
Punkt Oberflächenentwässerung möchte ich noch anmerken, dass dieser von mir
nicht abgetan wurde, sondern ich habe Ihnen erläutert, dass im
Landeswassergesetz verankert ist, dass der Unterlieger zur Aufnahme des Wassers
des Oberliegers verpflichtet ist. Den entsprechenden Passus aus dem LWG habe
ich Ihnen als Kopie beigefügt.
Ich
möchte Sie daher nochmals bitten, die Punkte wie vereinbart anzeigen zu lassen,
damit schnellstmöglich eine Lösung gefunden und auch herbeigeführt werden
kann.“
Das
Schreiben der Verwaltung, welches Herr K. als Beleidigung empfindet, lautet wie
folgt:
„Sehr
geehrter Herr K.,
beigefügt
überreiche ich Ihnen eine Flurkarte der Straße “In Brunbeck“, in
der Grenzpunkte angezeigt sind, die Sie durch ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro
anzeigen lassen wollen.
Teilen
Sie uns bitte mit, wann die Grenzpunkte angezeigt sind, damit anschließend für
beide Seiten eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.“
Die
Verwaltung wird weiter mit Herrn K. in Kontakt bleiben und wie bereits Herrn K.
zugesagt, den Rückbau der Straße (es soll sich um einen Überbau von 20 –
30 cm handeln) vornehmen, sobald von einem Vermessungsingenieur die Grenzen
genau angezeigt worden sind.
