Mitteilungsvorlage - VO/0939/08

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Sachverhalt

 

Mitteilungen – öffentlicher Teil

 

 

Energieausweise für die Betriebsgebäude der Kläranlagen Wegberg und Dalheim

 

Um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern und damit die Folgen des weltweiten Klimawandels einzudämmen, haben sich die Europäische Union und insbesondere Deutschland ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Da in Europa der Energieverbrauch im Gebäudebereich eine der Hauptursachen für CO2-Emissionen ist, trat am 4. Januar 2003 eine europäische Richtlinie über die “Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in Kraft. Sie fordert die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, umfassende Maßnahmen zur deutlichen Reduktion des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor umzusetzen.

 

Das Hauptelement dieser Richtlinie ist die Einführung von Energieausweisen.

 

Aus diesem Grund hat die Stadt Wegberg das ortsansässige Ingenieurbüro Schmelich beauftragt, für die Betriebsgebäude der städtischen Kläranlagen Energieausweise  zu erstellen.

 

Hierbei wurde festgestellt, dass beide Betriebsgebäude die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geforderten Werte deutlich unterschreiten.

 

Das Betriebsgebäude der Kläranlage Dalheim unterschreitet diesen Wert um 27 % und das der Kläranlage Wegberg sogar um 49 %.

 

 

Anlegung eines Rad-/Gehweges an der Straße “In Tüschenbroich“ von der L 364 bis zum Ortsanfang;

Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2008 (VO/0719/08, StUV 08.04.08)

 

 

Die CDU-Fraktion hatte zur Verbesserung der Verkehrssituation für den vorgenannten Bereich der Straße “In Tüschenbroich“ die Anlegung eines Rad-/Gehweges beantragt.

 

Das betreffende Teilstück stand zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Eigentum des Landes NRW.

 

Zwischenzeitlich ist die grundbuchrechtliche Umschreibung der Flächen auf die Stadt erfolgt.

 

Nach Beschlusslage wird die Verwaltung nunmehr mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die Verbesserung der Querungssituation über die L 364 diskutieren und darauf aufbauend die Voraussetzungen für eine sichere Rad-/Gehwegverbindung schaffen (Vorplanung für Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung für Maßnahmen 2010).

 

 

 

Erneuerung der Bahnübergangssicherungsanlagen “In Ellinghoven“ und “Kahrbahn“

 

Mit Schreiben vom 16.10.2008 teilt die DB ProjektBau GmbH mit, dass die Arbeiten an den Bahnübergängen im November 2008 beginnen.

 

Der Bahnübergang “Kahrbahn“ wird mit Halbschranken ausgerüstet. Die Kosten der Maßnahme betragen voraussichtlich 453.000,00 €, davon sind ca. 116.500,00 € kreuzungsbedingt. Dies sind Anteile, die der Erhöhung der Sicherheit nach den Vorschriften des Eisenbahnkreuzungsgesetzes dienen und zwischen dem Straßenbaulastträger (Stadt für Wirtschaftsweg Kahrbahn), dem Bund und der DB Netz AG zu dritteln sind. Im Haushalt wurde der Eigenanteil der Stadt mit 40.000,00 € berücksichtigt. Ein entsprechender Zuschussantrag wurde bei der Bezirksregierung gestellt. Eine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen liegt noch nicht vor, allerdings hat die Bezirksregierung dem vorzeitigen Baubeginn (förderungsunschädlich) zugestimmt.

 

Der Übergang “In Ellinghoven“ wird mit neuer Signaltechnik ausgerüstet. Es gibt keine Kostenbeteiligungspflicht für die Stadt.

 

 

Feldversuch zur Energieeinsparung beim Dimmen von Straßenleuchten

 

Am 5. Juli 2007 hat die Stadt Wegberg in Zusammenarbeit mit der WestEnergie und Verkehr einen Feldversuch zur Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung gestartet.

 

Hierzu wurde in einem Wohngebiet mit insgesamt 22 Leuchten zunächst bis zum März 2008 der Stromverbrauch ohne Dimmer gemessen.

 

Seit März 2008 wird die Straßenbeleuchtung in dem Wohngebiet mit Dimmereinrichtung betrieben.

 

Aktuelle Messungen der West haben ergeben, dass  für den Zeitraum von März bis Oktober 2008 folgende Energieeinsparung vorliegt:

 

Konventioneller Betrieb:

 

4.152,33 kWh

Dimmlight Betrieb:

 

3.833,43 kWh

Einsparung:

 

   318,90 kWh

 

Bei einem kWh-Preis von 14,3 ct/brutto ergibt sich eine monetäre Einsparung in Höhe von

318,90 kWh x 14,3 ct/kWh  =  45,60 €

 

Umgerechnet auf das Kalenderjahr geht die West für das Referenzgebiet von einer Stromersparnis von insgesamt ca. 880 kWh/a aus.

 

Dies entspricht einer Stromersparnis von

 

880 kWh/a x 14,3 ct/kWh  =  125,84 €/a

 

Demgegenüber stehen Investitionskosten von ca. 3.000,00 Euro je Dimmeinrichtung.

 

Der Versuch wird noch bis zum März 2009 fortgesetzt. Danach wird die Verwaltung einen Abschlussbericht vorlegen.

 

 

Demontage von Lampen im Stadtgebiet

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr hat die Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund von statischen Problemen im gesamten Stadtgebiet Lampen demontiert worden sind.

 

Insgesamt mussten 47 Lampen ausgetauscht werden.

 

 

 

 

 

Ortsteil

 

 

 

Straße

Maste Auswechslung sofort

(Stück)

1

Beeckerheide

Zum Ottenhof

1

2

Harbeck

Im Ländchen

1

3

Harbeck

Kringskamp

7

4

Harbeck

Venloer Str.

1

5

Klinkum

Alte Landstr.

11

6

Wegberg

Am Petershof

1

7

Wegberg

Am Sandhang

1

8

Wegberg

Bahnhofstraße

4

9

Wegberg

Beecker Straße

2

10

Wegberg

Bergstraße

2

11

Wegberg

Dorper Straße

3

12

Wegberg

Heerstraße

2

13

Wegberg

Krankenhausstraße

1

14

Wegberg

Markusstraße

3

15

Wegberg

Tüschenbroicher Straße

7

 

 

Summe:

47

 

Die Aufträge für die Erneuerung der Lampen wurden erteilt und die NVV AG (ehemals West) hat bereits mit den Arbeiten begonnen und die ersten Lampen ausgetauscht. Bis zum Ende des Jahres sollen alle 47 Lampen ersetzt werden.

 


Beleuchtung der Querungshilfe auf der L3 (Grenzlandring) in Höhe der Einmündung L364 (Gerderhahner Straße)

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger der Landstraße wird, wie bereits mitgeteilt, nur einer DIN-gerechten Ausleuchtung zustimmen. Die WestEnergie hat ein entsprechendes Angebot mit 12 Leuchten mit einer Nettoangebotssumme von 23.797,00 € vorgelegt.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, eine Beleuchtungsanlage würde ausschließlich der Absicherung der Verkehrseinrichtungen (Sperrflächen) in der Landstraße dienen und wäre zusammen mit der Querungshilfe geeignet, eine Bedarfsampel, die erhebliche Mehrkosten verursacht hätte, auf Dauer zu ersetzen. Deshalb sollte der Landesbetrieb die Beleuchtung in eigener Kostenverantwortung errichten und betreiben.

 

Mit Schreiben vom 11.08.2008 hatte die Verwaltung den Landesbetrieb um Mitteilung gebeten, wann mit einer Umsetzung der Maßnahme gerechnet werden kann. Im Antwortschreiben vom 27.08.2008 teilt der Landesbetrieb mit:

 

„Aus Gründen der Straßenbaulast und Verkehrssicherungspflicht ist eine Beleuchtung der Straße nicht erforderlich. Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass aus anderen Gründen, z.B. der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherung und Ordnung dort eine Beleuchtung erforderlich ist, bitte ich um Vorlage eines entsprechenden Antrags für den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.“

 

Voraussichtlich sieht eine Nutzungsvereinbarung vor, dass der Landesbetrieb Aufstellung und Betrieb einer Beleuchtungsanlage nach DIN durch die Stadt duldet.

 

Zurzeit prüft die Verwaltung mit der WestEnergie, ob grundsätzlich nicht eine kostengünstigere Variante unter geänderten Randbedingungen möglich ist.

Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

 

Erlass einer Denkmalschutzbereichssatzung für den Ortsteil Wegberg – Beeck

 

Bekanntlich besteht die Absicht, neben der bereits existierenden "Erhaltungssatzung" eine Denkmalbereichssatzung für den Ortskern Beeck zu erlassen.

Ein Abgrenzungsvorschlag und eine gutachterliche Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege wurde in einer Bürgerversammlung am 29.08.2008 der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Die erschienenen Bürger und Vertreter der Ortsvereine begrüßten einvernehmlich diese Absicht.

 

Im Zuge der Erörterungen wurde seitens der Verwaltung und der Vertreterinnen aus dem Denkmalamt auch dargelegt, dass es zur Zielerreichung sinnvoll sei, das bestehende Regelwerk "Erhaltungssatzung" und die beabsichtige "Denkmalbereichssatzung" zusätzlich mit einer "Gestaltungssatzung" zu ergänzen.

Auf Anregung der Bürger sollte ferner noch einmal über die Parksituation für PKW’s nachgedacht werden. Auch bezüglich dieses Themas war man mehrheitlich der Auffassung, dass hierdurch eine deutliche Verbesserung des Platzcharakters erreicht werden kann.

 

Die Verwaltung hat die zustimmende Resonanz aus der Bürgerbeteiligung zum Anlass genommen, zu prüfen, welche (Mindest)-Inhalte eine Gestaltungssatzung haben sollte. Der Vorgang befindet sich in Arbeit. Ein Konzept für eine reduzierte Parkraumnutzung liegt vor. Beide Ergebnisse werden zu gegebener Zeit vorgestellt. 

 

 

Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Klinkumer Straße vom 12.09.2008

 

Zum oben genannten Antrag wurde zwischenzeitlich die landesplanerische Anfrage nach § 32 Abs. 1 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung Köln gestellt.

 

Die Verwaltung wird den Ausschuss über die Entscheidung der Bezirksregierung in Kenntnis setzen.

 

 

Kennzeichnung der Naturschutzgebiete

 

Vor Kurzem wurden die Naturschutzgebiete, die im zwischenzeitlich rechtskräftigen Landschaftsplan dargestellt sind, in der Örtlichkeit durch Beschilderung kenntlich gemacht. Die Kennzeichnung erfolgte auf Veranlassung des Kreises als Untere Landschaftsbehörde durch die Straßenmeisterei. Die geschützten Gebiete sind nach dem Landschaftsgesetz zu kennzeichnen. Die kreisweite Aktion soll Mitte November abgeschlossen sein.

 

 

Anfrage der SPD-Fraktion vom 14. Oktober 2008 betreffend Maximilian-Kolbe-Gymnasium

 

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 14. Oktober 2008 folgende Anfrage gestellt:

 

„Sehr geehrte Frau Klein,

ich nehme Bezug auf das Ihnen zugegangene Schreiben der Vorsitzenden der Schulpflegschaft des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums, Frau Dr. Dennig-Schmitz vom 25.09.2008.

 

Frau Dr. Dennig-Schmitz macht in ihrem vorgenannten Schreiben nochmals auf den beklagenswerten Bauzustand der Schule aufmerksam und verweist schwerpunktmäßig auf die seit Jahren bekannten Baumängel:

 

Defekte und undichte Fenster, verdreckte Flure, undichte Decken, unzumutbare sanitäre Einrichtungen, stinkende Abflüsse, defektes oder ungeeignetes Mobiliar, kaputte Türen, defekte Elektroinstallationen, eine nicht sicher funktionierende Heizung, etc., etc..

 

Fazit der Schulpflegschaft:

„Die Schule ist heruntergekommen und – positiv ausgedrückt – keine Zierde für Wegberg.“

 

Diese Aussagen decken sich mit den vorliegenden Informationen und langjährigen Sachstandsdarstellungen der SPD-Fraktion, deren Handlungsbedarf von der Verwaltung stets als nicht so dringend dargestellt wurde.

 

Die Elternschaft des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums fordert in ihrem Schreiben die Verwaltung auf, die Sanierung des Schulgebäudes voran zu treiben und legt umfangreichen Fragen- und Maßnahmenkatalog vor.

 

Wir bitten um eine ausführliche und kurzfristige Stellungnahme.“

 

 

Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 12. Februar 2008 hat Herr Gronau und Herr Michels von den beauftragten Ingenieurbüros bzw. Architekturbüros, das von ihnen erstellte Sanierungs-/Ertüchtigungskonzept dem Fachausschuss vorgestellt. Der Arbeitsauftrag an die Sachverständigen lautete, welche baulichen Veränderungen bzw. Sanierungen erforderlich wären, um das Schulgebäude auf den Stand eines neu errichteten Gebäudes zu bringen. Unter Beachtung der heute geltenden Normen und Vorschriften wurde ein Sanierungsaufwand in Höhe von 9.254.630,00 Euro dem Fachausschuss vorgestellt. Der Neubau würde Kosten in Höhe von ca. 18 Mio. Euro verursachen. Auf Nachfrage von Herrn Pillich, ob es aktuellen Handlungsbedarf gäbe, erwiderte Herr Gronau, dass er aus Gefahrenabwehrgesichtspunkten keinen Handlungsbedarf sähe, solange kein Umbau oder eine große Renovierung erfolge. Das Gutachten ergab somit, dass ein erheblicher Sanierungsaufwand besteht, ein akuter Handlungsbedarf aufgrund einer Gefahrenabwehr, wie einst bei der Schule in Arsbeck, jedoch nicht vorhanden ist. Für dieses Jahr sind im Gymnasium weitere Sanierungsmaßnahmen und Brandschutzmaßnahmen vorgesehen. So sind die Arbeiten für die Sanierung der Mädchen-Toiletten ausgeschrieben worden und werden in den nächsten Tagen submittiert. Baubeginn wird somit noch kurzfristig sein. Nach Sanierung der Mädchen-Toiletten sollen die Jungen-Toiletten saniert werden. Weitere Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Bibliothek sind ebenfalls noch für dieses Jahr vorgesehen, sofern die notwendigen Verkabelungsarbeiten, welche durch die Schule in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Firma Siemens ausgeführt werden sollen, fertig gestellt worden sind. Dem Fachausschuss wird in einer seiner nächsten Sitzungen ein Konzept für die zeitliche Abfolge der notwendigen Ertüchtigungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen für die folgenden Jahre vorgelegt werden. Am Freitag, 24. Oktober 2008 hat es ein Gespräch mit Frau Dr. Dennig-Schmitz und Herrn Meersmann in der Verwaltung gegeben, in dem die einzelnen Punkte angesprochen worden sind.

 

 

Anfrage der SPD-Fraktion vom 14. Oktober 2008 betreffend Zustand der Krankenhausstraße

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 14. Oktober 2008 folgende Anfrage gestellt:

 

„Die Krankenhausstraße in Wegberg wurde vor wenigen Wochen saniert und mit einem neuen Straßenbelag versehen.

 

In diesem Zusammenhang liegen der SPD-Fraktion eine Anzahl von Bürgernachfragen vor, warum nicht auch in einem Arbeitszug der Straßenbelag auf der Stichstraße der Krankenhausstraße (20-23) mit einem neuen Belag versehen wurde.

Der vorhandene Belag in diesem Straßenbereich ist wesentlich schlechter und weist erhebliche Straßenschäden und große Löcher auf.

 

Wir bitten um Prüfung und Stellungnahme.“

 

 

Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

In der Sitzung des Fachausschusses hat die Verwaltung unter dem Tagesordnungspunkt Straßensanierung Krankenhausstraße ergänzend zur Beschlussvorlage mitgeteilt, dass der Bereich der Sackgasse der Krankenhausstraße sich im Eigentum der Familienheimbau befindet. In Verhandlungen mit der Familienheimbau konnte erreicht werden, dass diese diesen Bereich saniert und anschließend im sanierten Zustand der Stadt Wegberg überträgt. Die Arbeiten werden von der  Familienheimbau  ausgeschrieben und die Stadt beteiligt sich mit 50 % an den Kosten.

 

 

Anfrage der SPD-Fraktion vom 14. Oktober 2008 betreffend eines Gründstücks in Brunbeck

 

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 14. Oktober 2008 folgende Anfrage nach GO gestellt:

 

„Mit Schreiben vom 14. Oktober 2008 führt Herr J. K., wohnhaft in Brunbeck, Beschwerde über die Bearbeitung eines Verwaltungsvorganges, der von ihm als Beleidigung empfunden wird.

 

In Ablichtung legen wir Ihnen den von der SPD-Fraktion zur Verfügung gestellten Schriftverkehr vor und dürfen Sie bitten, die dargestellten und bisher unbeantworteten bzw. offenen Beschwerdepunkte:

 

a)     Grundstücksgrenzen nach der Kanalisierung

b)     Straßenbelag

c)      Oberflächenwasser

d)     Abwasserrinnen

 

zu prüfen und erwarten hierzu Ihren ausführlichen Bericht.

 

Hiernach regen wir an, nochmals mit Herrn K. vor Ort eine Ortsbegehung durchzuführen.

 

Wir bitten um Prüfung und baldige Stellungnahme.“

 

 

Zu der Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Ortslage Brunbeck ist im Jahre 2005 kanalisiert worden. In diesem Jahr hat sich der Anlieger Herr K., aus Brunbeck, bei der Verwaltung mit den von der SPD dargestellten Punkten gemeldet. Die Verwaltung hat dem Beschwerdeführer am 15. Oktober folgenden Schriftsatz zugesandt:

 

„Bei unserem gemeinsamen Ortstermin am 04. September 2008 erläuterten Sie meinem Kollegen Herrn Janßen und mir, dass im Zuge der Bauarbeiten zur Kanalisierung der Ortslage und der damit verbundenen Straßenbauarbeiten vorhandene Grenzpunkte verloren gegangen seien und Ihre  Grundstücke teilweise mit Asphalt überzogen worden sind. Das gleiche gilt nach Ihren Aussagen für die vorhandene Natursteinrinne zur Abführung des Niederschlagswassers. Da dies vor Ort nicht feststellbar war, wurde vereinbart, dass Sie einen Vermesser mit der Anzeige der Grenzpunkte beauftragen sollten um den tatsächlichen Grenzverlauf anzuzeigen. Von mir wurde zugesagt, dass im Falle einer festgestellten Überbauung diese bis auf die Grenze zurückzuschneiden und darüber hinaus die entstandenen Vermessungskosten zu tragen.

 

Sie wollten einige Tage nach dem Ortstermin in der Verwaltung vorbeischauen, um die anzuzeigenden Punkte zu besprechen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Aus diesem Grund wurde Ihnen der Katasterauszug zugesandt. Deshalb ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum Sie das Schreiben meines Kollegen als Beleidigung empfinden.

 

Zum Punkt Oberflächenentwässerung möchte ich noch anmerken, dass dieser von mir nicht abgetan wurde, sondern ich habe Ihnen erläutert, dass im Landeswassergesetz verankert ist, dass der Unterlieger zur Aufnahme des Wassers des Oberliegers verpflichtet ist. Den entsprechenden Passus aus dem LWG habe ich Ihnen als Kopie beigefügt.

 

Ich möchte Sie daher nochmals bitten, die Punkte wie vereinbart anzeigen zu lassen, damit schnellstmöglich eine Lösung gefunden und auch herbeigeführt werden kann.“

 

Das Schreiben der Verwaltung, welches Herr K. als Beleidigung empfindet, lautet wie folgt:

 

„Sehr geehrter Herr K.,

beigefügt überreiche ich Ihnen eine Flurkarte der Straße “In Brunbeck“, in der Grenzpunkte angezeigt sind, die Sie durch ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro anzeigen lassen wollen.

 

Teilen Sie uns bitte mit, wann die Grenzpunkte angezeigt sind, damit anschließend für beide Seiten eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.“

 

Die Verwaltung wird weiter mit Herrn K. in Kontakt bleiben und wie bereits Herrn K. zugesagt, den Rückbau der Straße (es soll sich um einen Überbau von 20 – 30 cm handeln) vornehmen, sobald von einem Vermessungsingenieur die Grenzen genau angezeigt worden sind.

 

 

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