Empfehlungsvorlage - VO/0953/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützung der Stiftungsidee für die Beecker Museen durch die Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Schneider, Eduard
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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11.11.2008
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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02.12.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.12.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im
Frühjahr diesen Jahres ist der als Anlage beigefügte Antrag des Heimatvereines
Wegberg-Beeck e.V. bei der Verwaltung eingegangen. Der Verwaltungsvorstand war
sich darüber einig, dass die hinter diesem Antrag stehende Idee grundsätzlich
sinnvoll ist, um den Fortbestand der Beecker Museen, die einen herausragenden
Bestandteil des Wegberger Kulturangebotes bilden, langfristig zu sichern. Der
Erste Beigeordnete wurde beauftragt, das Angebot des Vereines für weitere
Gespräche anzunehmen, um Details der Planung und den Stand des Vorhabens in
Erfahrung zu bringen. Dieses Gespräch hat am 1. Oktober dieses Jahres
stattgefunden. Es wurde in Erfahrung gebracht, dass es noch keine
Stiftungssatzung und dementsprechend auch noch keine Anerkennung der
Rechtsfähigkeit durch die zuständige Landesbehörde gibt.
Der
Heimatverein Wegberg-Beeck als Träger der Beecker Museen (Flachs- und
Volkstrachtenmuseum) hat im laufenden Jahr für beide Museen einen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 13.000,00 € erhalten. Vor diesem
Hintergrund wurde den Vertretern des Vorstandes der Vorschlag unterbreitet, dem
Fachausschuss
sowie
dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat vorzuschlagen, entsprechend dem
Vorschlag des Vereines auf Seite 2 des Antrages die Stiftungsidee durch
Beteiligung (Zustiftung) an der vorgesehenen Stiftung in Höhe von 100.000,00
€, zu zahlen in vier Jahresraten in Höhe von jeweils 25.000,00 €,
unter Wegfall von jährlichen Zuwendungen zu unterstützen.
Die
Vertreter des Vereines machten bei diesem Gespräch deutlich, dass ein solcher
Vorschlag weit hinter den Vorstellungen des Vereines zurückbleiben würde. Die
Stiftung solle nicht an die Stelle des Vereines treten, sondern neben dem
Verein zur Erwirtschaftung der Betriebskosten der Museen gegründet werden. Da
man nicht davon ausgehen könne, auch in Zukunft in ausreichender Anzahl
ehrenamtlich tätige Mitglieder zu gewinnen, könnten dann aus den Erlösen aus
dem Stiftungskapital neben den anderen laufenden Kosten auch Personalkosten
finanziert werden. Deshalb werde angestrebt, ein Stiftungskapital in Höhe von
wenigstens 2. Millionen € anzusammeln. Der Verein selbst habe bereits
einen Betrag in Höhe von ca. 40.000 € zur Beschaffung eines ausreichenden
Stiftungskapitales bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund schlägt die
Verwaltung nunmehr vor, dem Heimatverein Wegberg-Beeck e.V. zu signalisieren,
die Gründung einer Stiftung zum Erhalt und zum weiteren Betrieb der Beecker
Mussen mit einer Beteiligung an der Stiftung in Höhe von 100.000,00 €,
zahlbar in Höhe von 4 Jahresraten in Höhe von jeweils 25.000,00 €,
unterstützen zu wollen. Daneben soll für den Zeitraum von vier Jahren ein
jährlicher städtischer Zuschuss auch weiterhin gewährt werden. Voraussetzung
für eine solche Zustiftung ist die Gründung der Stiftung durch ein
Stiftungsgeschäft, das die Interessen der Stadt in ähnlicher Weise wie die
Vereinssatzung berücksichtigt und die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der
Stiftung. Weiter muss sichergestellt sein, dass die städtische Beteiligung an
der Stiftung dauerhaft erhalten bleibt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss und
dem Rat vor, die Verwaltung zu beauftragen, dem Heimatverein Wegberg-Beeck
mitzuteilen, dass die Stadt die Gründung einer Stiftung begrüßt und unterstützt
und auch zu einer finanziellen Beteiligung an der Stiftung bereit ist. Diese
Beteiligung soll in der Weise erfolgen, dass neben der Gewährung eines
jährlichen Zuschusses für die nächsten vier Jahre eine Zustiftung in Höhe von
100.000,00 €, zahlbar in vier Jahresraten von jeweils 25.000,00 €,
gewährt wird. Danach soll die Zahlung von jährlichen Betriebskostenzuschüssen
wegfallen. Voraussetzung für die Vornahme der Zustiftung ist die Erstellung
einer Satzung, die die Interessen der Stadt berücksichtigt, und die Anerkennung
der Rechtsfähigkeit der Stiftung. Es muss sichergestellt sein, dass die
städtische Beteiligung an der Stiftung dauerhaft erhalten bleibt. Haupt- und
Finanzausschuss und Rat beschließen weiter, dass zu diesem Zeck in den
Haushaltsjahren 2009 bis 2012 jeweils ein Betrag in Höhe von jeweils 25.000,00
€ zur Beteiligung an der Stiftung
zur Verfügung stehen soll.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,3 kB
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