Entscheidungsvorlage - VO/0930/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Merbeck, St.-Maternus-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Tellers, Artur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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04.11.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.12.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
„Der Antragsteller ist Eigentümer der Grundstücksflächen Gemarkung Merbeck, Flur 72, Flurstücke 411 und 428 (Antragsfläche-Verfahrensgebiet).
Der Antragsteller beabsichtigt, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung der Grundstücke zu schaffen.
Alle mit dem Bauleitplanverfahren zusammenhängenden Kosten sowie die Kosten der
Erschließung werden vom Antragsteller
übernommen.
Die mit dem Bauleitplanverfahren
verbundenen Vorlaufkosten sind erheblich. Gutachten, Stellungnahmen etc. sollen
erst in Auftrag gegeben werden, wenn die grundsätzliche Entscheidung des Rates
der Stadt Wegberg in Form eines Aufstellungsbeschlusses herbeigeführt wird. Es
versteht sich von selbst, dass die Planungen ausschließlich in Abstimmung mit
der Stadt Wegberg erfolgen. Desgleichen gilt selbstverständlich für die sodann
herzustellenden Erschließungsanlagen.
Für das Gesamtverfahren haben wir auch
die Zustellungsvollmacht, sodass wir Sie bitten, jeweils unmittelbar mit uns
Kontakt aufzunehmen. Der Antragsteller wird jeweils durch uns unmittelbar
informiert.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung.“
Die in Rede stehende Fläche (siehe Anlage 1) befindet sich
nördlich der Kath. Pfarrkirche im Eckbereich der Straßenzüge „Am
Sportplatz und St.-Maternus-Straße“. Sie ist im neuen Flächennutzungsplan
als Wohnbaufläche dargestellt; somit ist es Zielsetzung der Stadt, diese Fläche
einer Wohnbebauung zuzuführen.
Trotz der Wohnbauflächendarstellung handelt es sich um eine
Außenbereichslage, die ein Planbedürfnis auslöst.
Der Antragsteller hatte bereits im Jahre 2006 den Antrag auf
Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt. Eine Beratung fand in der Sitzung
des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am
Das antragstellende Büro hat ein erstes Gestaltungskonzept
entwickelt, das als Anlage 2 beigefügt ist.
Geplant ist eine aufgelockerte Wohnbebauung entsprechend den
ortsüblichen Dichtewerten (ca. 15 Wohnhäuser). Über die Geschosszahl wird im
Antrag keine Angabe gemacht. Diese sollte aber aus Sicht der Verwaltung das Maß
I nicht überschreiten.
Als Art der baulichen Nutzung wird ein allgemeines Wohngebiet (WA)
vorgeschlagen. Das Maß der baulichen Nutzung soll 0,4 betragen.
Hiergegen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.
Ebenfalls bestehen keine Bedenken, das im Jahre 2006
zurückgestellte und nun neu beantragte Verfahren einzuleiten. Es werden noch
verschiedenen Detailfragen zu erörtern sein (Erschließungssituation,
Grüngestaltung, gestalterische Festsetzungen usw.), bevor die Konzepte dann im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 des
Baugesetzbuches (Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange)
vorgestellt werden.
Aus verfahrensrechtlichen Gründen ist eine Beteiligung des
Fachausschusses vor Einleitung der sogenannten „frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung“ nicht zwingend notwendig. Es ist aber
angebracht, die Plankonzeption zur Vermeidung nachträglicher Überarbeitungen
vorher noch einmal in Vorlage zu bringen.
Die nach durchgeführter frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung
vorliegende Konzeption wird dem Ausschuss vor der Auslegung nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches zur
Kenntnisnahme vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat
der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes IX 4 – Merbeck, St.-Maternus-Straße
(für die Antragsfläche) zu beschließen.
Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die
überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Merbeck nördlich der Pfarrkirche im Eckbereich der Straßenzüge „Am Sportplatz und St.-Maternus-Straße. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (siehe Anlage 1).
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich
bekannt zu machen.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / GSV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (
BGBl. I S. 2414). Beide Gesetze gelten in der derzeit gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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87,9 kB
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