Empfehlungsvorlage - VO/0953/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Frühjahr diesen Jahres ist der als Anlage beigefügte Antrag des Heimatvereines Wegberg-Beeck e.V. bei der Verwaltung eingegangen. Der Verwaltungsvorstand war sich darüber einig, dass die hinter diesem Antrag stehende Idee grundsätzlich sinnvoll ist, um den Fortbestand der Beecker Museen, die einen herausragenden Bestandteil des Wegberger Kulturangebotes bilden, langfristig zu sichern. Der Erste Beigeordnete wurde beauftragt, das Angebot des Vereines für weitere Gespräche anzunehmen, um Details der Planung und den Stand des Vorhabens in Erfahrung zu bringen. Dieses Gespräch hat am 1. Oktober dieses Jahres stattgefunden. Es wurde in Erfahrung gebracht, dass es noch keine Stiftungssatzung und dementsprechend auch noch keine Anerkennung der Rechtsfähigkeit durch die zuständige Landesbehörde gibt.

 

Der Heimatverein Wegberg-Beeck als Träger der Beecker Museen (Flachs- und Volkstrachtenmuseum) hat im laufenden Jahr für beide Museen einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 13.000,00 € erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde den Vertretern des Vorstandes der Vorschlag unterbreitet, dem Fachausschuss

sowie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat vorzuschlagen, entsprechend dem Vorschlag des Vereines auf Seite 2 des Antrages die Stiftungsidee durch Beteiligung (Zustiftung) an der vorgesehenen Stiftung in Höhe von 100.000,00 €, zu zahlen in vier Jahresraten in Höhe von jeweils 25.000,00 €, unter Wegfall von jährlichen Zuwendungen zu unterstützen.

 

Die Vertreter des Vereines machten bei diesem Gespräch deutlich, dass ein solcher Vorschlag weit hinter den Vorstellungen des Vereines zurückbleiben würde. Die Stiftung solle nicht an die Stelle des Vereines treten, sondern neben dem Verein zur Erwirtschaftung der Betriebskosten der Museen gegründet werden. Da man nicht davon ausgehen könne, auch in Zukunft in ausreichender Anzahl ehrenamtlich tätige Mitglieder zu gewinnen, könnten dann aus den Erlösen aus dem Stiftungskapital neben den anderen laufenden Kosten auch Personalkosten finanziert werden. Deshalb werde angestrebt, ein Stiftungskapital in Höhe von wenigstens 2. Millionen € anzusammeln. Der Verein selbst habe bereits einen Betrag in Höhe von ca. 40.000 € zur Beschaffung eines ausreichenden Stiftungskapitales bereitgestellt. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung nunmehr vor, dem Heimatverein Wegberg-Beeck e.V. zu signalisieren, die Gründung einer Stiftung zum Erhalt und zum weiteren Betrieb der Beecker Mussen mit einer Beteiligung an der Stiftung in Höhe von 100.000,00 €, zahlbar in Höhe von 4 Jahresraten in Höhe von jeweils 25.000,00 €, unterstützen zu wollen. Daneben soll für den Zeitraum von vier Jahren ein jährlicher städtischer Zuschuss auch weiterhin gewährt werden. Voraussetzung für eine solche Zustiftung ist die Gründung der Stiftung durch ein Stiftungsgeschäft, das die Interessen der Stadt in ähnlicher Weise wie die Vereinssatzung berücksichtigt und die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung. Weiter muss sichergestellt sein, dass die städtische Beteiligung an der Stiftung dauerhaft erhalten bleibt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es wird auf die Ausführungen im Sachverhalt und im Beschlussvorschlag verwiesen.

 

 

 

Alternativen:

 

Alternativen werden nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat vor, die Verwaltung zu beauftragen, dem Heimatverein Wegberg-Beeck mitzuteilen, dass die Stadt die Gründung einer Stiftung begrüßt und unterstützt und auch zu einer finanziellen Beteiligung an der Stiftung bereit ist. Diese Beteiligung soll in der Weise erfolgen, dass neben der Gewährung eines jährlichen Zuschusses für die nächsten vier Jahre eine Zustiftung in Höhe von 100.000,00 €, zahlbar in vier Jahresraten von jeweils 25.000,00 €, gewährt wird. Danach soll die Zahlung von jährlichen Betriebskostenzuschüssen wegfallen. Voraussetzung für die Vornahme der Zustiftung ist die Erstellung einer Satzung, die die Interessen der Stadt berücksichtigt, und die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung. Es muss sichergestellt sein, dass die städtische Beteiligung an der Stiftung dauerhaft erhalten bleibt. Haupt- und Finanzausschuss und Rat beschließen weiter, dass zu diesem Zeck in den Haushaltsjahren 2009 bis 2012 jeweils ein Betrag in Höhe von jeweils 25.000,00 €  zur Beteiligung an der Stiftung zur Verfügung stehen soll.

 

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Anlagen

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