Entscheidungsvorlage - VO/0970/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Bertrams, Hans
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HF)
|
Vorberatung
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02.12.2008
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●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
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|
16.12.2008
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Satzung über die Erhebung von
Gewässerunterhaltungsgebühren wurde aufgrund eines Gutachtens des
Schwalmverbandes in Bezug auf die Höhe der Umrechnungsfaktoren für die
einzelnen Nutzungsarten der Grundstücke ab dem
Aufgrund der Kostenentwicklungen bei den beiden
Wasserverbänden als auch durch die
positive Betriebskostenabrechnung aus dem Jahre 2007 sind bei
gleichbleibenden Faktoren die Gebührensätze für die Einzugsgebiete
Schwalmverband und Wasserverband Eifel-Rur anzupassen.
In die Gebührenkalkulation sind keine
Verwaltungskosten eingerechnet worden. Dies stützt sich auf ein Urteil des OVG
Münsters, wonach keine Verwaltungskosten auf die Gewässerunterhaltungsgebühr
umgelegt werden dürfen, wenn die Gewässerunterhaltung durch einen Wasserverband
erfolgt. Eine Anfrage beim Städte- und Gemeindebund bestätigt diese
Vorgehensweise. Auf Nachfrage zur Behandlung der Personalkosten wies der
Städte- und Gemeindebund darauf hin, dass Personalkosten wie Verwaltungskosten
zu werten sind und diese ebenfalls nicht in der Gebührenbedarfsberechnung
berücksichtigt werden dürfen. Diese beiden Kostenarten zählen somit nicht zu
den umlagefähigen Kosten.
Die vorläufige Betriebskostenabrechnung schließt für
den Gebührenhaushalt mit einem geringen Zuschussbedarf, der aufgrund von
Rundungsdifferenzen entsteht ab.
Das Produkt 13 04 00 Wasser und Wasserbau schließt im
Haushalt 2009 jedoch mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 42.988 Euro ab. Dies
begründet sich, daran dass nicht alle Aufwendungen auf die Gebühren umgelegt
werden können.
Die vorläufige Betriebskostenabrechnung 2009 und die
Gebührenkalkulation sind als Anlagen beigefügt.
Die Gebührensätze lauten für den Schwalmverband:
|
Nutzungsart |
Gebühr
€ / Ar 2008 |
Gebühr
€ / Ar 2009 |
Veränderung Gegenüber Vorjahr in € |
|
Versiegelte Flächen |
2,58 |
2,34 |
- 0,24 |
|
Freiflächen |
0,19 |
0,17 |
- 0,02 |
|
Acker-, Weide-,
Brachlandflächen |
0,25 |
0,22 |
- 0,03 |
|
Wald-, Forstflächen |
0,14 |
0,13 |
- 0,01 |
Die
Gebührensätze lauten für den Wasserverband Eifel-Rur:
|
Nutzungsart |
Gebühr
€ / Ar 2008 |
Gebühr
€ / Ar 2009 |
Veränderung Gegenüber Vorjahr in € |
|
Versiegelte Flächen |
0,68 |
0,62 |
- 0,06 |
|
Freiflächen |
0,05 |
0,05 |
0 |
|
Acker-, Weide-,
Brachlandflächen |
0,06 |
0,06 |
0 |
|
Wald-, Forstflächen |
0,04 |
0,03 |
- 0,01 |
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die nachstehende Satzung
über die Erhebung von
Gewässerunterhaltungsgebühren zu erlassen:
Änderung der Satzung der Stadt Wegberg
über die Erhebung von Gebühren nach § 7 Absatz 1
Kommunalabgabengesetz
für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände,
sowie nach dem
§§ 6 und 7 Kommunalabgabengesetz für die Unterhaltung
der
eigenbetreuten Gewässer vom......
Aufgrund
der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom
Artikel I
§ 3 Absatz 3 erhält folgende
Fassung:
Der Gebührensatz beträgt
jährlich je Ar der Grundstücksfläche
im Einzugsgebiet des
Schwalmverbandes:
|
a) |
für die versiegelten
Flächen |
2,34 € |
|
b) |
für die Freiflächen bei
bebauten Grundstücken |
0,17 € |
|
c) |
für Acker-, Weide- und
Brachlandflächen |
0,22 € |
|
d) |
für Wald- und Forstflächen
|
0,13 € |
im Einzugsgebiet des
Wasserverbandes Eifel-Rur:
|
a) |
für die versiegelten
Flächen |
0,62 € |
|
b) |
für die Freiflächen bei
bebauten Grundstücken |
0,05 € |
|
c) |
für Acker-, Weide- und
Brachlandflächen |
0,06 € |
|
d) |
für Wald- und Forstflächen
|
0,03 € |
Artikel II
Die
Satzung tritt am
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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12,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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29,4 kB
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