Entscheidungsvorlage - VO/1205/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.09.2008 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I -14, Wegberg – Gewerbegebiet / 9. Änderung gefasst.

 

Zielsetzung der Planung ist es, zum Schutz, zur Entwicklung und zur Steigerung der Attraktivität des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Innenstadt die Einzelhandelsentwicklung innerhalb des Plangebietes zukünftig planungsrechtlich zu steuern und zugleich das Gewerbegebiet für das verarbeitende und produzierende Gewerbe vorzuhalten.

 

In der Zeit vom 23.03.2009 bis einschließlich 10.04.2009 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Während dieses Zeitraumes wurden keine Anregungen von Seiten der Bürger abgegeben.

 

Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen sind in der Anlage 1 tabellarisch aufgelistet und wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt.

 

Der im Anschluss daran ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht hat schließlich vom 24.08.2009 bis einschließlich 25.09.2009 öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung wurden ebenfalls keine Anregungen von Bürgern abgegeben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht sind dieser Vorlage als Anlage 3 und 4 beigefügt.

 

Als nächster Verfahrensschritt steht nun die Fassung des Satzungsbeschlusses an.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen die üblichen Personalkosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt er möge – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 und 2 – beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.

 

  1. Für den Fall, dass der Rat im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I-14, Wegberg – Gewerbegebiet / 9. Änderung zu fassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes I-14, Wegberg – Gewerbegebiet / 9. Änderung liegt in der Gemarkung Wegberg und wird im Westen durch die Bahnhofstraße, im Norden bzw. Nordosten durch den Grenzlandring und im Süden durch die Bahnhofstraße begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt. Das Plangebiet ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14, Wegberg – Gewerbegebiet einschließlich der rechtskräftigen Änderungen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan I-14, Wegberg – Gewerbegebiet / 9. Änderung rechtskräftig.

 

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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