Entscheidungsvorlage - VO/1205/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I-14, Wegberg - Gewerbegebiet / 9. Änderung - Beratung über die eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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24.11.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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22.12.2009
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02.02.2010
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Bereit
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am
Zielsetzung
der Planung ist es, zum Schutz, zur Entwicklung und zur Steigerung der
Attraktivität des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Innenstadt
die Einzelhandelsentwicklung innerhalb des Plangebietes zukünftig
planungsrechtlich zu steuern und zugleich das Gewerbegebiet für das
verarbeitende und produzierende Gewerbe vorzuhalten.
In
der Zeit vom
Parallel
dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen sind in der
Anlage 1 tabellarisch aufgelistet und wurden im Aufstellungsverfahren
berücksichtigt.
Der
im Anschluss daran ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich
Begründung und Umweltbericht hat schließlich vom
Der
Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht sind dieser
Vorlage als Anlage 3 und 4 beigefügt.
Als
nächster Verfahrensschritt steht nun die Fassung des Satzungsbeschlusses an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Städtebau,
Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt er möge – unter
Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 und 2 –
beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.
- Für den Fall, dass
der Rat im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen
beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan I-14, Wegberg – Gewerbegebiet / 9. Änderung zu fassen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich
bekanntzumachen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes I-14, Wegberg – Gewerbegebiet /
9. Änderung liegt in der Gemarkung Wegberg und wird im Westen durch die
Bahnhofstraße, im Norden bzw. Nordosten durch den Grenzlandring und im Süden
durch die Bahnhofstraße begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist im
Bebauungsplan eindeutig festgesetzt. Das Plangebiet ist identisch mit dem
Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-14, Wegberg – Gewerbegebiet
einschließlich der rechtskräftigen Änderungen.
Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan
I-14, Wegberg – Gewerbegebiet / 9. Änderung rechtskräftig.
Grundlage für diese
Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO)
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW
2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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258,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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460 kB
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3
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(wie Dokument)
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318 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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