Mitteilungsvorlage - VO/1270/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1.      Kindergartensituation der städtischen Kindergärten

 

Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ) ist die bis dahin erfolgte gruppenbasierte Förderung auf eine Finanzierung belegter Plätze umgestellt worden.

 

Die Umstellung ist für die drei städtischen Einrichtungen gelungen, so dass nach den neuen Bestimmungen des KIBIZ insgesamt 21 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren (U3) zur Verfügung gestellt werden konnten, die auch alle belegt wurden.

 

Im Kindergartenjahr 2010/11 wird die Platzanzahl der U3 Plätze weiter erhöht werden und voraussichtlich insgesamt 30 Plätze betragen.

 

Um eine Betreuung der U3 Kinder sicherzustellen, sind auch nach Ansicht des Landesjugendamtes entsprechende Umbauten in allen drei Einrichtungen erforderlich. Hier gab es schon konkrete Planungen und entsprechende Zuschussanträge sind gestellt (die Verwaltung hat bereits hierüber berichtet).

 

Die vom Kreisjugendamt positiv bewerteten Zuschussanträge werden derzeit noch vom Landesjugendamt geprüft. Ob und für welchen Zeitraum die beantragten Zuschüsse bewilligt werden, ist derzeit noch unklar.

 

Die Verwaltung wird über den weiteren Verlauf berichten. 

 

 

2.      Fortschreibung der städtischen Schulstatistik mit Schulentwicklungsplanung

 

Die 6. Fortschreibung der städtischen Schulstatistik ist dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport bereits in seiner Sitzung am 26.05.09 vorgestellt worden. Die nun vorliegende Auswertung wurde um die aktuellen Schülerzahlen für das Schuljahr 2009/10 der amtlichen Statistik (Stand Oktober 2009) und um die bislang erfolgten Anmeldungen für das Schuljahr 2010/11 ergänzt.

 

Die Statistik ist als Anlage beigefügt.

 

Derzeit wird kreisweit eine Schulentwicklungsplanung erstellt, die den Städten Handlungsfelder aufzeigen und Entwicklungen transparent darstellen soll. Sobald die kreisweite Auswertung vorliegt, wird hierüber weiter berichtet.

 

 

3.      Sachstand Grundschule Klinkum

 

Am baulichen Zustand der Grundschule Klinkum hat sich nichts verändert. Die Sanierungsbedürftigkeit besteht weiter. Insoweit wird auf die bisherigen Beratungen und die Mitteilungen im Fachausschuss und im Rat verwiesen.

 

Auch das kreisweite Gutachten über die weitere Entwicklung der Schulen liegt noch nicht vor, so dass nur aus der eigenen Fortschreibung berichtet werden kann. Insoweit sind folgende Schülerzahlen für die Grundschule Klinkum zu erwarten:

 

2008/09          94

2009/10          94

2010/11          90

2011/12          82

2012/13          80

 

Diese Zahlen berücksichtigen bereits die tatsächlichen Schülerzahlen 2008/09 und 2009/2010 und die Anmeldezahlen 2010/2011.

 

Ob und wie auf die sinkenden Schülerzahlen in Klinkum und auch in den anderen Ortsteilen reagiert werden muss, soll nach der Vorlage der kreisweiten Schulentwicklungsplanung, die in den Ausführungen sehr viel umfangreicher sein wird, im Frühjahr nächsten Jahres entschieden werden.

 

 

4.      Renovierungsarbeiten Maximilian Kolbe Gymnasium

 

Im Maximilian-Kolbe-Gymnasium ist als große Maßnahme in Kooperation mit der Fa. Siemens die Schulbibliothek um ein Selbstlernzentrum ergänzt worden. In diesem Zusammenhang ist die Bibliothek umfangreich saniert worden und bietet den Schülerinnen und Schülern eine kreisweit einmalige technische Ausstattung in einem angenehmen Lernumfeld.

 

In der letzten Woche ist die neu gestaltete Schulbibliothek und das Selbstlernzentrum der Öffentlichkeit in einem Pressetermin unter Beteiligung der Fa. Siemens vorgestellt worden.

 

 

5.      Zustand und Pflege der Kinderspielplätze im Stadtgebiet

 

Um einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, sind die von der Stadt zu unterhaltenden Kinderspielplätze nach den Vorgaben der entsprechenden Dienstanweisung regelmäßig auf einen verkehrs- und spielsicheren Zustand zu überprüfen. Dies geschieht durch entsprechend fortgebildete Mitarbeiter des Baubetriebshofs.

 

Es wird unterschieden zwischen:

 

a)     Sicht- und Funktionskontrollen (visuelle Routine-Inspektion) - wöchentlich

b)     Verschleißkontrollen (operative Inspektion)

 - alle 1 - 3 Monate, je nach Frequentierung des Spielplatzes

c)     Jahreskontrollen (Hauptinspektion)

        - einmal jährlich zu Beginn der Spielsaison.

 

Schäden und Mängel an Spielgeräten werden kurzfristig beseitigt. Ist dies nicht möglich, werden Spielgeräte für eine weitere Nutzung gesperrt. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, wird das Spielgerät demontiert um Gefahrenquellen dauerhaft zu beseitigen.

 

Ein Großteil der Schäden ist nach Erfahrung der in diesem Bereich tätigen Mitarbeiter nicht auf natürlichen Verschleiß sondern auf massiven Vandalismus (Brandstiftung, mutwillige mechanische Beschädigungen, Überbeanspruchungen) zurückzuführen.

 

Des Weiteren sind die Spielgeräte täglich witterungsbedingten Einflüssen ausgesetzt, worunter die Optik leidet. Optische Beeinträchtigungen sind jedoch nicht gleichzeitig mit Schäden oder Mängeln am Spielgerät gleichzusetzen. In diesen Fällen werden die Geräte nicht ausgetauscht.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Auffälligkeiten auf Spielplätzen, die die Sicherheit beeinträchtigen, dem Baubetriebshof zu melden, damit dann durch kurzfristig angesetzte Überprüfungen für die Sicherheit der Spielgeräte gesorgt werden kann.

 

 

 

6.      Sachstandsbericht zur Kündigung der Überlassungsverträge BGZ zum 31.12.2009

 

Die Verwaltung hat die Nutzungsverträge der Vereine, denen Räumlichkeiten im BGZ überlassen wurden, vorsorglich zum 31.12.2009 gekündigt, damit der Rat eine Entscheidung über die weitere Nutzung des Gebäudes treffen kann ohne weitere Kündigungsfristen beachten zu müssen. Eine Räumungsaufforderung war mit dieser Kündigung nicht verbunden.

 

In weiteren Mitteilungen an die betroffenen Vereine hat die Verwaltung deutlich gemacht, dass eine Räumungsaufforderung ohne einen entsprechenden Beschluss des Rates von der Verwaltung auch nicht ausgesprochen werden wird.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die Mitteilungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.

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Anlagen

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