Mitteilungsvorlage - VO/1270/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen des Bürgermeisters - öffentlicher Teil
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
1.
Kindergartensituation der städtischen Kindergärten
Mit
Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ) ist die bis dahin erfolgte
gruppenbasierte Förderung auf eine Finanzierung belegter Plätze umgestellt
worden.
Die
Umstellung ist für die drei städtischen Einrichtungen gelungen, so dass nach
den neuen Bestimmungen des KIBIZ insgesamt 21 Betreuungsplätze für Kinder unter
drei Jahren (U3) zur Verfügung gestellt werden konnten, die auch alle belegt
wurden.
Im
Kindergartenjahr 2010/11 wird die Platzanzahl der U3 Plätze weiter erhöht
werden und voraussichtlich insgesamt 30 Plätze betragen.
Um
eine Betreuung der U3 Kinder sicherzustellen, sind auch nach Ansicht des
Landesjugendamtes entsprechende Umbauten in allen drei Einrichtungen
erforderlich. Hier gab es schon konkrete Planungen und entsprechende Zuschussanträge
sind gestellt (die Verwaltung hat bereits hierüber berichtet).
Die
vom Kreisjugendamt positiv bewerteten Zuschussanträge werden derzeit noch vom
Landesjugendamt geprüft. Ob und für welchen Zeitraum die beantragten Zuschüsse
bewilligt werden, ist derzeit noch unklar.
Die
Verwaltung wird über den weiteren Verlauf berichten.
2.
Fortschreibung der städtischen Schulstatistik mit Schulentwicklungsplanung
Die
6. Fortschreibung der städtischen Schulstatistik ist dem Ausschuss für Bildung,
Kultur, Soziales und Sport bereits in seiner Sitzung am
Die
Statistik ist als Anlage beigefügt.
Derzeit wird kreisweit eine Schulentwicklungsplanung erstellt, die
den Städten Handlungsfelder aufzeigen und Entwicklungen transparent darstellen
soll. Sobald die kreisweite Auswertung vorliegt, wird hierüber weiter
berichtet.
3.
Sachstand Grundschule Klinkum
Am
baulichen Zustand der Grundschule Klinkum hat sich nichts verändert. Die
Sanierungsbedürftigkeit besteht weiter. Insoweit wird auf die bisherigen
Beratungen und die Mitteilungen im Fachausschuss und im Rat verwiesen.
Auch
das kreisweite Gutachten über die weitere Entwicklung der Schulen liegt noch
nicht vor, so dass nur aus der eigenen Fortschreibung berichtet werden kann.
Insoweit sind folgende Schülerzahlen für die Grundschule Klinkum zu erwarten:
2008/09 94
2009/10 94
2010/11 90
2011/12 82
2012/13 80
Diese
Zahlen berücksichtigen bereits die tatsächlichen Schülerzahlen 2008/09 und
2009/2010 und die Anmeldezahlen 2010/2011.
Ob
und wie auf die sinkenden Schülerzahlen in Klinkum und auch in den anderen
Ortsteilen reagiert werden muss, soll nach der Vorlage der kreisweiten
Schulentwicklungsplanung, die in den Ausführungen sehr viel umfangreicher sein
wird, im Frühjahr nächsten Jahres entschieden werden.
4.
Renovierungsarbeiten Maximilian Kolbe Gymnasium
Im
Maximilian-Kolbe-Gymnasium ist als große Maßnahme in Kooperation mit der Fa.
Siemens die Schulbibliothek um ein Selbstlernzentrum ergänzt worden. In diesem
Zusammenhang ist die Bibliothek umfangreich saniert worden und bietet den
Schülerinnen und Schülern eine kreisweit einmalige technische Ausstattung in
einem angenehmen Lernumfeld.
In
der letzten Woche ist die neu gestaltete Schulbibliothek und das
Selbstlernzentrum der Öffentlichkeit in einem Pressetermin unter Beteiligung
der Fa. Siemens vorgestellt worden.
5.
Zustand und Pflege der Kinderspielplätze im
Stadtgebiet
Um
einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, sind die von der Stadt zu unterhaltenden
Kinderspielplätze nach den Vorgaben der entsprechenden Dienstanweisung
regelmäßig auf einen verkehrs- und spielsicheren Zustand zu überprüfen. Dies
geschieht durch entsprechend fortgebildete Mitarbeiter des Baubetriebshofs.
Es
wird unterschieden zwischen:
a) Sicht-
und Funktionskontrollen (visuelle Routine-Inspektion) - wöchentlich
b) Verschleißkontrollen
(operative Inspektion)
- alle 1 - 3
Monate, je nach Frequentierung des Spielplatzes
c) Jahreskontrollen
(Hauptinspektion)
- einmal
jährlich zu Beginn der Spielsaison.
Schäden und Mängel an Spielgeräten werden kurzfristig
beseitigt. Ist dies nicht möglich, werden Spielgeräte für eine weitere Nutzung
gesperrt. Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht mehr
sinnvoll, wird das Spielgerät demontiert um Gefahrenquellen dauerhaft zu beseitigen.
Ein Großteil der Schäden ist nach Erfahrung der in
diesem Bereich tätigen Mitarbeiter nicht auf natürlichen Verschleiß sondern auf
massiven Vandalismus (Brandstiftung, mutwillige mechanische Beschädigungen,
Überbeanspruchungen) zurückzuführen.
Des Weiteren sind die Spielgeräte täglich
witterungsbedingten Einflüssen ausgesetzt, worunter die Optik leidet. Optische
Beeinträchtigungen sind jedoch nicht gleichzeitig mit Schäden oder Mängeln am
Spielgerät gleichzusetzen. In diesen Fällen werden die Geräte nicht
ausgetauscht.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Auffälligkeiten auf Spielplätzen, die die Sicherheit beeinträchtigen, dem Baubetriebshof zu melden, damit dann durch kurzfristig angesetzte Überprüfungen für die Sicherheit der Spielgeräte gesorgt werden kann.
6.
Sachstandsbericht zur Kündigung der
Überlassungsverträge BGZ zum 31.12.2009
Die
Verwaltung hat die Nutzungsverträge der Vereine, denen Räumlichkeiten im BGZ
überlassen wurden, vorsorglich zum 31.12.2009 gekündigt, damit der Rat eine
Entscheidung über die weitere Nutzung des Gebäudes treffen kann ohne weitere
Kündigungsfristen beachten zu müssen. Eine Räumungsaufforderung war mit dieser
Kündigung nicht verbunden.
In
weiteren Mitteilungen an die betroffenen Vereine hat die Verwaltung deutlich
gemacht, dass eine Räumungsaufforderung ohne einen entsprechenden Beschluss des
Rates von der Verwaltung auch nicht ausgesprochen werden wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
21,6 kB
|
