Entscheidungsvorlage - VO/1364/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2010 in der Innenstadt der Stadt Wegberg und dem Ortsteil Rath-Anhoven
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Mühren, Andrea
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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23.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
Der Verein Handel + Gewerbe Rath-Anhoven B 57
e.V. beantragte am
Nach
§ 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten dürfen an
jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen bis zur Dauer von
fünf Stunden geöffnet sein. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke,
Ortsteile, und Handelszweige beziehen.
Die
Verordnung sieht vor, dass die Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt
Wegberg bzw. im Ortsteil Rath-Anhoven an
den jeweils genannten Tagen in der Zeit von
Die Verwaltung schlägt vor, die Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Erlass der folgenden
ordnungsbehördlichen Verordnung:
Ordnungsbehördliche Verordnung
über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
Aufgrund des § 6 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung der
Ladenöffnungszeiten vom
§ 1
Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadt Wegberg dürfen
an den Sonntagen
§ 2
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im
Rahmen des § 1 Verkaufsstellen außerhalb
der dort zugelassenen Geschäftszeiten offenhält. Die Ordnungswidrigkeit kann
nach § 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 500,00 Euro geahndet werden.
