Empfehlungsvorlage - VO/1401/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzung; hier: Einführung einer Bagatellgrenze bei Auftragsüberschreitungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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04.05.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.05.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch
das Rechnungsprüfungsamt wurde die Änderung des Artikels 12 der Hauptsatzung
und analog hierzu der Vergabeordnung der Stadt Wegberg angeregt.
In
diesen Bestimmungen ist festgelegt ab welchem Auftragsvolumen es sich nicht
mehr um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und somit eine Auftragsvergabe
durch den Bürgermeister ausgeschlossen ist. In diesen Fällen bedarf es eines
entsprechenden Beschlusses des Rates oder eines Fachausschusses.
Die
Grenze der Zuständigkeit des Bürgermeisters für Auftragsvergaben liegt nach
Artikel 12 Abs. 3 der Hauptsatzung zurzeit bei 100.000,00 €.
Die
Anregung der Rechnungsprüfungsamtes bezieht sich auf die Fälle, in denen sich
während der Umsetzung eines bereits vergebenen Auftrages eine notwendige
Änderung ergibt und hierdurch ein Nachtragsauftrag erforderlich wird.
Wenn
der Nachtrag zusammen mit dem Ursprungsauftrag nicht mehr im Rahmen der
Zuständigkeit des Bürgermeisters liegt, ist in diesen Fällen nach aktueller
Rechtslage eine entsprechende Beschlussfassung des Rates bzw. des
Fachausschusses herbeizuführen.
Ziffer
6 der Vergabeordnung der Stadt Wegberg lautet:
„Wird die Grenze der Auftragskompetenz des
Bürgermeisters/der Bürgermeisterin durch einen Nachtragsauftrag zusammen mit
dem Ursprungsauftrag überschritten, so ist der Nachtragsauftrag nebst Begründung
dem zuständigen Ausschuss bzw. dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Gleiches
gilt in den Fällen, in denen der Ursprungsauftrag bereits von einem Ausschuss
bzw. dem Rat vergeben wurde.“
Seitens
des Rechnungsprüfungsamtes wird auf diesem Hintergrund zur Reduzierung des
Verwaltungsaufwandes und zur Vermeidung evtl. zeitlicher Verzögerungen bei der
Auftragsabwicklung die Einführung einer Bagatellgrenze in diesem Bereich angeregt.
Näheres hierzu geht aus dem beigefügten Vermerk der Rechnungsprüfung hervor.
Die
Verwaltung begrüßt diese Anregung und schlägt vor die Hauptsatzung dahingehend
zu ändern, dass zukünftig eine Beschlussfassung der Gremien hinsichtlich evtl. Nachtragsaufträge
nur bei Überschreitung des Ursprungsauftrages um mehr als 5% erforderlich wird.
Zur
Änderung der Hauptsatzung bedarf es einer Mehrheit von 2/3 der Ratsmitglieder.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg den Artikel 12 Absatz 3 wie
folgt zu ergänzen:
„
g) Sollte sich im Rahmen der Ausführung eines Auftrages
nach den Buchstaben a) oder b) die Erfordernis für einen Nachtragsauftrag
ergeben, der zusammen mit dem Ursprungsauftrag zu einer Überschreitung der dort
genannten Vergabegrenzen führt, so gilt auch der Nachtragsauftrag als Geschäft
der laufenden Verwaltung, soweit dieser den Ursprungsauftrags um nicht mehr als
5% übersteigt (Bagatellgrenze). Gleiches gilt in den Fällen, in denen der
Ursprungsauftrag bereits von einem Ausschuss bzw. dem Rat vergeben wurde.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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97,3 kB
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