Empfehlungsvorlage - VO/1402/10

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ratsfrau Sandra Nelsbach (UB-UWG) hat mit Datum vom 01.02.2010 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Stellt eine Fraktion oder ein/e Ratsherr, -frau einen Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg so ist ihm/ihr oder in den Fachausschüssen dem/der sachkundigen Bürger/in nach Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes durch den Bürgermeister oder der/des Ausschussvorsitzende/n in der Ausschuss- bzw. Ratssitzung grundsätzlich das Erstrederecht zu gewähren.“

 

Der Rat hat den Antrag in seiner Sitzung am 23.03.2010 (VO/1327/10) zur Kenntnis genommen und die Angelegenheit an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, gemäß dem Antrag der Ratsfrau Nelsbach, den § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg dahingehend zu ergänzen, dass in den Fällen bei denen ein Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung im Rahmen der Tagesordnung aufgerufen wird, dem Antragsteller als erstem Redner die Gelegenheit gegeben wird diesen zu begründen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

- keine -

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg dahingehend zu ändern, dass in § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung hinter „(§ 3 Abs. 1)“ die Worte „ bzw. handelt es sich um einen Antrag nach § 20“ einzufügen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...