Entscheidungsvorlage - VO/1463/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fußballvereine SV Helpenstein und SF Uevekoven haben einen Zuschussantrag zum Bau von Flutlichtanlagen gestellt. Diese Anlagen sollen den auslastenden Spielbetrieb auf den neu zu erstellenden Kunstrasenplätzen der Vereine sichern. Eine Finanzierung der Ausgaben durch die Vereine ist nach eigener Aussage nicht mehr möglich, da alle finanziellen Ressourcen für den Bau der Kunstrasenplätze gebunden sind.

 

Grundsätzlich erkennt die Verwaltung die Zweckmäßigkeit der Anträge beider Vereine an. Um eine möglichst umfangreiche Nutzung der neuen Plätze zu gewährleisten, müssen diese auch in der dunklen Jahreszeit ausreichend bespielbar sein. Hierzu ist eine Flutlichtanlage unabdingbar.

 

Die Herstellungskosten einer funktionierenden Flutlichtanlage werden nach derzeitigem Stand auf rund 26.000 € je Anlage geschätzt. Da bei allen Maßnahmen immer auch eine Eigenleistung der Vereine vorausgesetzt werden soll, sollen Nebenarbeiten im Wert von ca. 6.000 € (Fundamente, Ausschachtungsarbeiten) von den Vereinen selbst erbracht werden. Ein städtischer Zuschuss in Höhe von 20.000 € je Flutlichtanlage soll an die Vereine ausgezahlt werden. Die ordentliche Verwendung zum Bau einer Flutlichtanlage soll durch Vorlage entsprechender Belege nachgewiesen werden.

 

Da ein entsprechender Mittelansatz im Haushaltsplan 2010 nicht eingeplant ist und die Maßnahmen dem investiven Bereich zuzuordnen sind, sollen die erforderlichen Mittel im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe durch nicht kassenwirksame Ausgaben in 2010 beim vorgesehenen Ausbau des Kindergarten Merbeck finanziert werden. Hier wird die Maßnahme nach jetzigem Stand in 2010 nicht mehr kassenwirksam, da der gestellte Zuschussantrag entgegen den Planungen aller Wahrscheinlichkeit in diesem Jahr nicht mehr bewilligt wird.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 40.000,00 €. Da ein entsprechender Haushaltsansatz für 2010 nicht veranschlagt ist, soll der Betrag im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe bereitgestellt werden.

 

Der Betrag soll über das Produktsachkonto 01 13 04; I 01130931; 7851000 (Umbau Kindergarten Merbeck) finanziert werden.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, den Vereinen einen Zuschuss zum Bau einer Flutlichtanlage in Höhe von 20.000 € je antragstellendem Verein zu gewähren.

 

Die Mittel sollen zeitnah nach Erstellung der Flutlichtanlagen an die Vereine ausgezahlt werden. Die ordentliche Verwendung ist nachzuweisen. Eine Auszahlung an die Sportfreunde Uevekoven soll nur erfolgen, wenn die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert ist.

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