Entscheidungsvorlage - VO/1463/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zum Bau von Flutlichtanlagen hier: SV Helpenstein und SF Uevekoven
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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22.06.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.07.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Fußballvereine SV Helpenstein und SF Uevekoven haben einen Zuschussantrag zum
Bau von Flutlichtanlagen gestellt. Diese Anlagen sollen den auslastenden
Spielbetrieb auf den neu zu erstellenden Kunstrasenplätzen der Vereine sichern.
Eine Finanzierung der Ausgaben durch die Vereine ist nach eigener Aussage nicht
mehr möglich, da alle finanziellen Ressourcen für den Bau der Kunstrasenplätze
gebunden sind.
Grundsätzlich
erkennt die Verwaltung die Zweckmäßigkeit der Anträge beider Vereine an. Um
eine möglichst umfangreiche Nutzung der neuen Plätze zu gewährleisten, müssen
diese auch in der dunklen Jahreszeit ausreichend bespielbar sein. Hierzu ist
eine Flutlichtanlage unabdingbar.
Die
Herstellungskosten einer funktionierenden Flutlichtanlage werden nach
derzeitigem Stand auf rund 26.000 € je Anlage geschätzt. Da bei allen
Maßnahmen immer auch eine Eigenleistung der Vereine vorausgesetzt werden soll,
sollen Nebenarbeiten im Wert von ca. 6.000 € (Fundamente, Ausschachtungsarbeiten)
von den Vereinen selbst erbracht werden. Ein städtischer Zuschuss in Höhe von
20.000 € je Flutlichtanlage soll an die Vereine ausgezahlt werden. Die
ordentliche Verwendung zum Bau einer Flutlichtanlage soll durch Vorlage
entsprechender Belege nachgewiesen werden.
Da
ein entsprechender Mittelansatz im Haushaltsplan 2010 nicht eingeplant ist und
die Maßnahmen dem investiven Bereich zuzuordnen sind, sollen die erforderlichen
Mittel im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe durch nicht kassenwirksame
Ausgaben in 2010 beim vorgesehenen Ausbau des Kindergarten Merbeck finanziert
werden. Hier wird die Maßnahme nach jetzigem Stand in 2010 nicht mehr
kassenwirksam, da der gestellte Zuschussantrag entgegen den Planungen aller
Wahrscheinlichkeit in diesem Jahr nicht mehr bewilligt wird.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Durch den Beschluss
entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 40.000,00 €. Da ein entsprechender
Haushaltsansatz für 2010 nicht veranschlagt ist, soll der Betrag im Rahmen
einer außerplanmäßigen Ausgabe bereitgestellt werden.
Der Betrag soll über
das Produktsachkonto 01 13 04; I 01130931; 7851000 (Umbau Kindergarten Merbeck)
finanziert werden.
Alternativen:
Werden von der
Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor,
den Vereinen einen Zuschuss zum Bau einer Flutlichtanlage in Höhe von 20.000
€ je antragstellendem Verein zu gewähren.
Die Mittel sollen
zeitnah nach Erstellung der Flutlichtanlagen an die Vereine ausgezahlt werden.
Die ordentliche Verwendung ist nachzuweisen. Eine Auszahlung an die
Sportfreunde Uevekoven soll nur erfolgen, wenn die Finanzierung der
Gesamtmaßnahme gesichert ist.
