Entscheidungsvorlage - VO/1527/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich L364 Gerderhahner Straße / L3 Grenzlandring; Antrag der CDU-Fraktion vom 17.05.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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07.09.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
CDU-Fraktion im Rat der Stadt hat mit Datum
"Der Rat
möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, im Straßenkreuzungsbereich
Gerderhahner Straße (L364) — Grenzlandring (L3) — Gierenstraße die
Errichtung einer Lichtsignalanlage (Ampel) zu veranlassen.
Begründung:
Der o. g.
Kreuzungsbereich und die dort fehlende straßenverkehrsrechtliche Sicherung
mittels einer Lichtsignalanlage ist seit langem und immer wiederkehrend ein
Thema in den verschiedensten Gremien. Dies vor allem auch deshalb, weil der
offizielle Schulweg der Schüler, die die Schulen im Schul- und Sportzentrum
Wegbergs besuchen, hier die Landstraße kreuzen müssen und es dort immer wieder
zu gefährlichen Verkehrssituationen kommt.
Wie nunmehr vor
einigen Wochen der örtlichen Presse zu entnehmen war, hat die Unfallkommission
sich dafür ausgesprochen, eine Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Beeck
(L400 / L127) zu errichten. Ohne die Notwendigkeit der Errichtung einer
Lichtsignalanlage an diesem Kreuzungsbereich in Frage stellen zu wollen,
besteht aus Sicht der CDU-Fraktion ein weitaus dringender Bedarf zur Errichtung
einer derartigen Lichtsignalanlage im Straßenkreuzungsbereich Gerderhahner Straße
(L364) — Grenzlandring (L3)— Gierenstraße.“
Der Rat hat in
seiner Sitzung am
Die Errichtung
einer Lichtsignalanlage (Ampel) ist nach den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung von der Stadt gegenüber dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
als Straßenbaulastträger anzuordnen. Der Landesbetrieb wäre zuständig für den
Bau und die Unterhaltung der Anlage. Die Anordnung ist ein Verwaltungsakt,
gegen den der Rechtsbehelf der Klage zulässig ist.
Grundsätzlich ist
für jeden Eingriff in den Straßenverkehr
die Erforderlichkeit als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Anordnung
darzulegen. Es steht außer Zweifel, dass eine Lichtsignalanlage im Sinne der
Unfallprävention eine Verbesserung der heutigen Querungssituation für
Fußgänger/Radfahrer (Schulweg) bieten würde. Durch Ampeln gesicherte Querungen
sind allerdings bereits schon heute an der Uevekovener Kreuzung (Radweg bis in
Schulzentrum) und an der Klinkumer Kreuzung (Radfurt an der Fußbachstraße
– Parkplatz Schwalmaue – Fußgängerzone – Ampel
Markusstraße – Schulzentrum). Zur Absicherung der Querung an der L364 /
L3 wurde eine Querungshilfe (eigensichere Überquerung der einzelnen Fahrbahnen
mit Wartemöglichkeit auf der Mittelinsel)
in Zusammenarbeit Polizei / Straßenverkehrsamt / Kreis Heinsberg /
Landesbetrieb / Stadt eingerichtet. Die Anlage hat sich nach der
Unfallstatistik auch bewährt. Der Kreuzungsbereich ist derzeit keine
Unfallhäufungsstelle. Die Entscheidung der Unfallkommission, dass am Beecker
Knoten (L400 / L127), am Klinkumer Knoten (L367 / L3) und am Knoten Berg (L127
/ L3) Ampelanlagen errichtet werden, findet ihre Begründung im Vorliegen einer
definierten Unfallhäufungsstelle. Die Eigenschaft
"Unfallhäufungsstelle" ergibt sich aus der normierten Auswertung der
Unfallstatistik (Polizei). An solchen Stellen sind vorrangig Maßnahmen zur
Unfallverhütung zu treffen, so dass nach heutiger Beurteilung die beantragte
Ampel an der Gerderhahner Straße im Rang hinter die Erledigung der
tatsächlichen Unfallhäufungsstellen rückt.
Die technische
Ausführung einer Lichtsignalanlage ist unter anderem abhängig von der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Vorsignal, Abstände usw.). Mit Bescheid vom
Im Ergebnis
wird die Entscheidung auch Einfluss auf das Maß der Verkehrsgefährdung an der
Einmündung Gerderhahner Straße nehmen. Folgt das Gericht dem Begehren der Stadt
auf Geschwindigkeitsreduzierung nicht, so wäre die Querung im
Einmündungsbereich an der Gerderhahner Straße bei 70 km/h sicherlich
gefährlicher als bei 50 km/h, was für eine Ampelanlage sprechen würde.
Eine
Signalisierung des Einmündungsbereiches wird nach den Erfahrungen auch Einfluss
auf mögliche "Abkürzungen", hier die Benutzung der Straße Mühltalweg,
haben, um ein Warten vor der roten Ampel zu umgehen. Zurzeit gibt es nur kleine
Zeiträume, in denen der Verkehr in die Gerderhahner Straße zurück staut
(Schulbeginn). In den übrigen Zeiten kann man problemlos Einbiegen. Eine Ampel
würde praktisch zu jeder Zeit eine Rotphase generieren und Wartezeiten
verursachen.
Die Verwaltung
schlägt vor, den Ausgang des verwaltungsrechtlichen Verfahrens betreffend die
Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Grenzlandring
abzuwarten, da die Erforderlichkeit (Gefahrenpotenzial) zur Errichtung einer
Lichtsignalanlage durch die Gerichtsentscheidung beeinflusst wird.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, die Entscheidung zum Erlass einer
verkehrsrechtlichen Anordnung an den Landesbetrieb Straßenbau NRW zur
Errichtung einer Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich L364 / L3 vom Ausgang
des Verwaltungsrechtsstreites (50 km/h auf dem Grenzlandring) abhängig zu
machen. Die Verwaltung soll den Beratungspunkt entsprechend neu aufbereiten.
