Mitteilungsvorlage - VO/1548/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Dem Ausschuss liegen nachfolgende schriftliche Mitteilungen vor:

 

 

1.3.1 Jahresabschluss 2009

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.06.2010 hat die Verwaltung unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen zur Einbringung der Jahresrechnung 2009 angekündigt, dass die Einbringung im Oktober 2010 erfolgen sollte.

Es ist nicht auszuschließen, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 durch das Rechnungsprüfungsamt Auswirkungen auf die Jahresrechnung 2009 hat. Die möglichen  Korrekturen bzw. Berichtigungen aufgrund der Prüfungsergebnisse 2008 sollten bei der Aufstellung der Jahresrechnung 2009 vorab Berücksichtigung finden. Von daher sollten die Erfahrungen aus der Prüfungsphase 2008 mit in die Aufstellung 2009 einfließen damit Doppelarbeiten vermieden werden.

Die Verwaltung wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses über die Aufstellung des Jahresabschlusses 2009 berichten.

 

 

1.3.2 Finanzbericht

Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Produktbereichs „Allgemeine Finanzwirtschaft“

 

Im letzten Finanzbericht wurde bereits über einige wesentliche Haushaltspositionen berichtet. Nun werden lediglich Ergebnisse dargestellt, die schon jetzt vom Planansatz abweichen, bzw. bei denen sich im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres eine negative Entwicklung abzeichnet.

 

Erträge gem. der erhaltenen Mitteilungen bis zum 06.09.2010

 

 

Haushaltsansatz 2010

Gem. Mitteilung

Anteil an der Einkommenssteuer (Mitteilungen erfolgen quartalsweise und werden dann entsprechend verbucht)

10.291.200 €

4.517.186 € (43,89 %)

Anteil an der Umsatzsteuer (Mitteilungen erfolgen quartalsweise und werden dann entsprechend verbucht)

637.800 €

311.968 € (48,91 %)

 

Nach der heutigen Prognose der Erträge aus der Einkommenssteuer kann der Ansatz nicht erreicht werden. Der Minderertrag in Höhe von voraussichtlich ca. 1.468.575 € ist aus Mehrerträgen und Minderaufwendungen zu decken.

 

 

Sollerträge am 06.09.2010

 

 

Haushaltsansatz 2010

Anordnungen

Mehr- /Minderertrag

Grundsteuer B

3.450.000 €

3.500.356 €

50.356 €

Gewerbesteuerveranlagung 2010

5.350.000 €

 

5.408.206 €

2.294.785 €

Gewerbesteuer für Vorjahre

2.236.579 €

 

Die Sollerträge der Gewerbesteuer haben sich im Vergleich zum letzten Bericht nochmals erhöht.

 

Bei den Erträgen aus Gebühren bleibt abzuwarten, ob der Ansatz erzielt werden kann. Überschüsse bei den erhobenen Benutzungsgebühren für Abwasser sind dem Gebührenhaushalt zuzuführen und innerhalb von drei Jahren auszugleichen.

 

In 2010 wurden erstmals für vier Jahre rückwirkend Gebühren für versiegelte Straßenflächen von den entsprechenden Trägern erhoben.

 

Es wurden für die Jahre 2006 bis 2009 für die folgenden Straßenkategorien Gebühren erhoben:

 

Für das Jahr 2010 werden den Straßenbaulastträgern folgende Gebühren festgesetzt:

 

 

 

Die Auswirkungen auf den Gebührenhaushalt Abwasser und letztendlich auf die Niederschlagswassergebühr werden in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit der Gebührenkalkulation Abwasser 2011 dargestellt.

 

 

Aufwendungen

 

 

Haushaltsansatz 2010

Gem. Mitteilung

Mehr- /Minderaufwand

Gewerbesteuerumlage (Mitteilungen erfolgen quartalsweise)

920.600 €

645.390 € für das 1. Halbjahr (70 %)

 

Kreisumlage

18.030.750 €

18.028.824 €

-1.925 €

 

Die höheren Gewerbesteuererträge haben auf der Gegenseite höhere Gewerbesteuerumlagen zur Folge. Der Ansatz bei der Gewerbesteuerumlage wird demnach bis zum Jahresende nicht ausreichen. Genauere Zahlen liegen der Verwaltung aufgrund der noch ausstehenden Meldung Gewerbesteueraufkommen des III.Quartals 2010 an den Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) zum 05.10.2010 noch nicht vor. Die Entwicklung wird in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses dargestellt.

 

 

Entwicklung Kreisumlage:

 

Die allgemeine Kreisumlage ist beim Produkt 16.01.00 im Sachkonto 5372000 mitveranschlagt. Der Haushalt des Kreises Heinsberg wurde am 18.02.2010 verabschiedet. Durch Bescheid des Kreises vom 21.05.2010 wurde die von der Stadt Wegberg zu leistende allgemeine Kreisumlage auf 12.714.852,71 Euro festgesetzt. Der Hebesatz des Kreises beträgt 45,232 %. Der Anteil der Umlagegrundlagen der Stadt Wegberg an den Gesamtumlagegrundlagen aller Kommunen beträgt rund 11 %. In dieser Höhe finanziert die Stadt anteilig die nicht durch eine spezielle Kreisumlage (Jugendamt, Kreisgymnasium und Kreismusikschule) gedeckten Produkte bzw. Produktgruppen des Kreishaushaltes.

 

In einem Erörterungsgespräch mit den Fraktionsvorsitzenden der kreisangehörigen Kommunen am 04.02.2010 hat der Landrat Stephan Pusch erklärt, im laufenden Haushaltsjahr bis zu ca. 2 Mio. Euro einzusparen; dies war auch Gegenstand von Diskussionen in der Kreistagssitzung am 18.02.2010. Hierbei ist vorgesehen, entsprechende Einsparungen zugunsten der Städte und Gemeinden bei der letzten Abschlagszahlung der Kreisumlage (Fälligkeit: 22.12.2010) zu berücksichtigen. Vom endgültigen Einsparbetrag des Kreises entfielen dann rund 11 % auf die Stadt Wegberg.

 

In der Sitzung des Finanzausschusses des Kreises am 12.07.2010 hat der Kreiskämmerer mitgeteilt, dass es aus Sicht der Verwaltung möglich sei, gegen Ende des Jahres die den Kommunen in Aussicht gestellten zwei Millionen Euro durch Verzicht auf einen Teil der Kreisumlage zur Verfügung zu stellen, wenn sich der Trend in der zweiten Jahreshälfte bestätige.

Für die Stadt Wegberg ergäben sich hieraus Wenigeraufwendungen in Höhe von ca. 220.000 Euro.

 

 

Schülerbeförderung (Produkt 03 02 01):

 

Der Plansatz Aufwendungen für die Schülerbeförderung wird voraussichtlich aufgrund der Einführung der Mittagspause mit Inbetriebnahme der Mensa um ca. 105.000 € überschritten. Die Mehraufwendung wird aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen gedeckt.

 

 

Für die Weiterentwicklung im Finanzberichtswesen beabsichtigt die Verwaltung für das kommende Haushaltsjahr 2011 das Berichtswesen mit den Tendenzen aus den Vorjahren zu erweitern.

 

 

 

 

1.3.3 Zinsmanagement / Zinssicherung der Stadt

Im Haushaltplan 2010 der Stadt Wegberg weist der Verbindlichkeitenspiegel als voraussichtlichen Stand zum Ende des Jahres 2010 einen Kreditbestand in Höhe von rd. 57,3 Mio. Euro aus. Der jährliche Zinsaufwand und die damit verbundenen jährlichen Belastungen auf den städtischen Haushalt sind ein Indiz dafür, dass im Bereich des Zinsmanagements alle Möglichkeiten und Chancen untersucht werden sollten, damit kurz- und langfristig die Kreditstruktur und deren weitere Entwicklung gesteuert werden kann. Derzeit durchlebt der Kreditmarkt ein historisches Zinstief, welches auf lange Sicht aller Wahrscheinlichkeit so schnell nicht wieder eintreten wird.

 

Die Stadt Wegberg hat an der kommunalen Verschuldungsdiagnose der Kreissparkasse Heinsberg teilgenommen. An dieser Diagnose waren auf Kreisebene u.a. die Städte Erkelenz, Hückelhoven, Heinsberg und der Kreis Heinsberg beteiligt. Die kommunale Verschuldungsdiagnose ist ein bundesweites Projekt der Sparkassen. An diesem Projekt haben rund 560 Kommunen teilgenommen. Begleitet wird das Projekt in NRW durch die WestLB.

 

Am 19.07.2010 hat die Kreissparkasse Heinsberg gemeinsam mit der WestLB ein erstes Analysegespräch geführt. Laut Aussagen der beiden Banken ist ein Abschlussbericht mit den abschließenden Vergleichen auf Bundesebene für Oktober/November 2010 vorgesehen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt nach Vorlage der Endergebnisse und der sich daraus ableitenden Empfehlungen hierzu in einer der nächsten Sitzungen zu berichten. Hierbei werden dann auch andere Themen im Bereich des Zinsmanagements (Bürgeranleihe, Zinsderivate* etc.) aufgezeigt sowie eine Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Ratsfrau Nelsbach vom 24.05.2010 zum Thema „Bürgerkredite als Instrument für die mittel- und langfristige Finanzplanung“ vorgelegt.

 

* „Die Entscheidung über den Einsatz von Zinsderivaten sind - wie bei anderen für die Gemeinde bedeutsamen Geschäfte -  im Zweifel nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung zu behandeln. Haben die Zinsderivatgeschäfte jedoch nur eine völlig untergeordnete Bedeutung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde, kann von einer vorherigen Beteiligung des Rates abgesehen werden.“ (siehe hierzu auch Runderlass des Innenministeriums vom 09.10.2006 -34-48.05.01/01 zum Thema Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden)

 

 

 

 

1.3.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen  im I. und II. Quartal 2010

Folgende Mittelübertragungen wurden im Rahmen der Haushaltsdurchführung im I. und II. Quartal 2010 genehmigt.

 

Anlage/n:

Mittelübertragungen I. und II. Quartal 2010

 

 

1.3.5 Mitteilung Konjunkturpaket II

Es wird auf die letzte Mitteilung des Konjunkturpaketes II des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.06.2010 verwiesen. In der beigefügten Anlage ist die finanzielle Entwicklung der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Stand 08.09.2010) dargestellt.

Die Mittel aus dem Konjunkturpaket II werden regelmäßig bei der Bezirkregierung Köln abgerufen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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