Entscheidungsvorlage - VO/2050/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters werden gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die/der gewählte zweite stellvertretende/n Bürgermeister/in erhebt sich von ihrem/seinem Platz. Der Bürgermeister trägt nunmehr die folgende Verpflichtungsformel vor, die die/der gewählte zweite stellvertretende Bürgermeister/in satzweise nachspricht:

 

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben

 

nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,

 

das Grundgesetz, die Verfassung des Landes

 

und die Gesetze beachten und meine Pflichten

 

zum Wohle der Stadt Wegberg erfüllen werde.

 

 

Anschließend ist die Niederschrift (siehe Anlage) über die Verpflichtungen zu unterzeichnen. Sie wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Anlagen

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