Entscheidungsvorlage - VO/2103/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr hat in der letzten Sitzung am 27.03.2012 über einen Antrag auf Vorbescheid zur „Errichtung einer Wohnanlage für Senioren“ beraten (siehe Vorlage VO/2047/12). Hierbei wurde insbesondere die beantragte Reduzierung der Stellplatzanzahl kontrovers diskutiert. Der Ausschuss hat in der Sache keine Entscheidung getroffen. Die Vorlage wurde an die Verwaltung zurückgewiesen, mit dem Auftrag weitere Gespräche hinsichtlich der Stellplätze mit dem Investor zu führen. Hierbei sollte auch die Möglichkeit zur Errichtung einer Tiefgarage und die Ausweisung von behindertengerechten Stellplätzen erörtert werden.

 

In einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Investor, dem derzeitigen Grundstückseigentümer, der durch den Investor beauftragten Architektin und Vertretern der Stadt wurde von Seiten des Investors klargestellt, dass eine Tiefgarage nicht kostendeckend betrieben werden könne. Mit Datum  vom 18.05.2012 wurde eine modifizierte Planung eingereicht. Der Stellplatzschlüssel ist demnach 1,4 Stellplätze pro Wohneinheit. Acht Stellplätze sollen  als behindertengerechte Stellplätze größer dimensioniert werden. Für 60 Wohneinheiten sind insgesamt 84 Stellplätze vorgesehen. Eine Ablösung von fünf Stellplätzen im öffentlichen Bereich wird zugesichert. Klarstellend weist die Architektin darauf hin, dass die zukünftigen Wohnungen eine Größe von rund 47 qm aufweisen. Aufgrund der Schlafzimmergrößen von 10 bis 12 qm sei von einer Ein-Personen-Belegung auszugehen. Die überarbeitete Planung und das zugehörige Anschreiben sind als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Die Architektin, Frau Weber, wird in der Sitzung für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, in diesem konkreten Fall von der im Bebauungsplan festgesetzten Stellplatzzahl, aufgrund der in der Vorlage VO/2047/12 aufgeführten Gründen und den vorgenannten ergänzenden Erläuterungen, abzuweichen.

 

 

In der gleichen Angelegenheit wurde mit Datum vom 02.05.2012 ein Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW (Anlage 2) gestellt. Der Rat der Stadt nahm in seiner Sitzung am 15.05.2012 diesen Antrag zur Kenntnis und hat ihn an den Fachausschuss verwiesen. Aufgrund des Sachzusammenhanges wird eine Beratung an dieser Stelle vorgeschlagen.

 

Beantragt wird eine Entwicklung des in Rede stehenden Grundstücks nach den Festsetzungen des derzeitig gültigen Bebauungsplanes. Alternativ wird der Antrag gestellt, im Konsens mit den Anwohnern, der Stadt Wegberg und dem Grundstückseigentümer eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu erarbeiten und den Bebauungsplan dementsprechend zu ändern. Moniert wird in diesem Zusammenhang, dass eine Beteiligung der betroffenen Anwohner bisher nicht stattgefunden habe. Im Sinne der Gleichbehandlung wird die Einhaltung der festgesetzten Stellplatzzahl (2 Stellplätze pro Wohneinheit) gefordert.

 

Gemäß § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und

1.      Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder

2.      die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder

3.      die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte  führen würde

und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

In einem ersten Schritt wurde der vorliegende Antrag auf Vorbescheid mit diesen Vorgaben abgeglichen. Das Ergebnis ist der Vorlage VO/2047/12 zu entnehmen.

 

Die beantragte Wohnanlage ist ausschließlich für Senioren geplant. Aufgrund der beantragten Wohnungsgrößen ist in der Regel von einer Belegung der Wohnungen mit je einer Person auszugehen. Somit bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, von der festgesetzten Stellplatzzahl zu befreien.

 

Aufgrund der Größenordung des Objektes und seiner Bedeutung sah es die Verwaltung geboten, als ersten Schritt zunächst die politischen Gremien frühzeitig in die Entscheidungsfindung einzubinden. Sofern der Fachausschuss der Vorgehensweise der Verwaltung zustimmt, erfolgt die Würdigung nachbarlicher Interessen im bauordnungsrechtlichen Vorbescheidsverfahren gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und somit eine Beteiligung der betroffenen Anwohner.

 

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, diesem Bürgerantrag nicht zu folgen.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr stimmt im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid vom 24.02.2012 (ergänzt mit Schreiben vom 18.05.2012) zur „Errichtung einer Wohnanlage für Senioren mit 60 Wohneinheiten“ einer Befreiung auf einen Stellplatz pro Wohneinheit zu.

 

2.      Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, den Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vom 02.05.2012 auf Einhaltung des Bebauungsplanes I-14, Wegberg – Gewerbegebiet / 5. Änderung nicht zu folgen. Die Würdigung nachbarlicher Interessen nach § 31 BauGB erfolgt im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens.

 

 

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Anlagen

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