Empfehlungsvorlage - VO/2167/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 80 Abs.1 GO NRW am 25.07.2012 durch den kommissarischen Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 25.07.2012 wurde der von ihm gemäß § 80 Abs.2 GO NRW bestätigte Entwurf dem Rat zugeleitet. Die Zuleitung erfolgte ab dem 30.07.2012.

 

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 01.08.2012. In der Zeit vom 01.08.2012 bis 17.08.2012 lag der Haushaltsplanentwurf 2012 öffentlich aus. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihre Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Über mögliche  Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung. Einwendungen sind nicht erhoben worden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen zu beschließen.

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