Empfehlungsvorlage - VO/2235/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Herr Franz-Willi Caspers ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Betriebes in Gripekoven. Er beabsichtigt, seinen Betrieb zukünftig um eine Biogasanlage zu ergänzen. Vorgesehen ist die Produktion von 3 Mio. cbm Bioerdgas. Damit könnte der Gesamtenergiebedarf für 2.000 vierköpfige Familien pro Jahr erzeugt werden. Für Anlieferung der Biomasse und Abtransport der Gärreste sind ca. 1.000 Fuhren pro Jahr erforderlich. Aufgrund dieser beabsichtigten Kapazität ist die Anlage derzeit am Betriebsstandort planungsrechtlich nicht zulässig. Zur Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Mit Schreiben vom 26.09.2012 hat Herr Franz-Willi Caspers einen diesbezüglichen Antrag gestellt (siehe Anlage 1). Herr Caspers hat sich ferner schriftlich verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Änderung der Bauleitplanung zu übernehmen.

 

Geplant sind acht Silos mit einem Durchmesser von 32 m und einer Höhe von 11 m. Es ist beabsichtigt, den Betrieb insgesamt mit einer 10 m breiten Strauch- und Baumbepflanzung landschaftsgerecht einzugrünen. Einzelheiten zur Planung sind den durch den Antragsteller zur Verfügung gestellten Unterlagen (Anlage 2) zu entnehmen. Bei Rückfragen steht der Architekt des Antragstellers, Herr Classen, in der Sitzung zur Verfügung.

 

Die beabsichtigte Planung wurde vorab mit Vertretern der Unteren Landschaftsbehörde und der Unteren Immissionsschutzbehörde erörtert und die grundsätzliche Machbarkeit von dieser Seite attestiert. Einzelheiten sind im Rahmen der Bauleitplanung mit den betroffenen Fachbehörden abzustimmen.

 

Die Förderung regenerativer Energiequellen ist auf Bundesebene erklärtes Ziel. Von Seiten der Verwaltung bestehen daher keine Bedenken zur Einleitung der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verfahren ist jedoch der Nachweis zu erbringen, dass die Belange des Immissionsschutzes (Lärm, Gerüche) ausreichend gewürdigt werden. 

 

Die Bürger haben im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie die Möglichkeit während der nachfolgenden Auslegung der Planunterlagen Stellungnahmen abzugeben. Bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung durch den Rat sind diese Stellungnahmen zu berücksichtigen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a)     Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes „Biogasanlage Gripekoven“ beschließen.

 

b)     Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan XI-1, Gripekoven – Biogasanlage beschließen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse ist der § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

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Anlagen

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