Mitteilungsvorlage - VO/2278/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion vom 10.07.2012 betreffend "Organisationsuntersuchung Dezernat III"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Kenntnisnahme
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04.12.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.07.2012 hat die CDU-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Organisationsuntersuchung im Dezernat III durchzuführen.
Der Rat nahm den Antrag in seiner Sitzung am 06.09.2012 zur Kenntnis und hat diesen an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.
Im Rahmen des Projekts Konzern Stadt wird eine Organisationsuntersuchung des Dezernates durchgeführt.
Am 04.07.2012 hat die konstituierende Sitzung der Projektgruppe stattgefunden.
Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Technischer Beigeordneter Rudolf Fabry
FBL 302 Frank Gaspers
FBL 303 Hans-Josef Schreurs
FBL 304 Marc Neumann
FBL I.1 Jörg Arndt
Stellvertreter FBL I.1 Richard Wilkens-Mathar
kom. Kämmerer Hans Bertrams
Vorsitzender Personalrat Jürgen Jansen
Stellvertreter Personalrat Günter Dammers
Gleichstellungsbeauftragte Ute Nobis
FBL 201 Gerd Pint (ab Nov. 2012)
Die Projektgruppe Konzern Stadt untersucht verschiedene Aspekte und Möglichkeiten einer Neuorganisation. Hierbei wurden neben internen Organisationsveränderungen (z. B. Zusammenlegung einzelner Fachbereiche) auch die Möglichkeiten einer Ausgliederung einzelner Organisationseinheiten untersucht.
Als erste Maßnahme wurde die Übernahme des städtischen Kanalnetzes durch die NEW Netz AG geprüft.
Auf Anfrage der Stadt Wegberg hat die NEWAG hat durch die WIBERA Wirtschaftsberatung und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gutachterlich die Gebühren- und Haushaltsauswirkungen bei einer Übernahme des Entwässerungsnetzes der Stadt Wegberg prüfen lassen.
Der Schlussbericht mit Stand 2 August 2012 liegt zwischenzeitlich der Stadt vor.
Das Gutachten geht hierbei von folgenden Voraussetzungen aus:
die Stadt überträgt vollständig das Abwasserbeseitigungsvermögen auf die NEW. Das Anlagevermögen weist mit Stand 31.12.2011 einen bilanziellen Restwert von 64,1 Mio aus:
- derzeit betreibt die Stadt die Abwasserbeseitigung mit 10 Mitarbeitern als Regiebetrieb
- Gegenstand des Gutachtens ist ein sog. Betreibermodell ähnlich den in MG praktizierten Einbindungsmodell
- eine rechtliche Betrachtung zur Nutzungsmöglichkeit ist nicht Gegensand der Prüfung
- über die Gebühren sind jährlich z. Zt. 8,5 Mio Kosten der Abwasserreinigung zu decken
- resultierend aus einer Neuorganisation der Stadtverwaltung Wegberg sollte es zu keiner Haushaltsbelastung der Stadt sowie keiner Mehrbelastung der Gebührenzahler kommen
Ziel der NEW wäre die Erlangung von Synergien durch einen gemeinsamen Betrieb der Ver- und Entsorgung bzw. durch die Einbindung in eine größere Organisationseinheit der Abwasserbeseitigung. Bei einer Umsetzung des Modells wären Synergien zumindest in einer Höhe der zu erwartenden steuerlichen Mehrbelastung zu erwirtschaften, um eine Gebührenneutralität oder verringerung im Rahmen der Neustrukturierung darzustellen zu können.
Datengrundlage waren:
- die Gebührenbedarfsberechnung 2012
- der Haushaltsplanentwurf 2012
- Daten zu Abschreibungen und Verzinsungen
- Die Investitionsplanung 2012
Zur überschläglichen Ermittlung der Auswirkungen auf den Haushalt und die Gebührenbedarfsberechnung der Stadt bezog man sich auf ein sog. normalisiertes Jahr, eine Art kalkulatorisches Planjahr.
(Tabelle S. 8 des Gutachtens)
Aus den Werten wurde eine Modellbeschreibung zur Einbindung der NEW in die Abwasserbeseitigung der Stadt entwickelt.
Kernpunkte des Modells:
- Abwasserbeseitigung im sog. Betreibermodell, d.h., der Betreiber ist Eigentümer der Abwasserbeseitigungsanlage;
- nach Übertragung des gesamten Abwasserbeseitigungsvermögens auf die NEW, unterhält, erneuert und erweitert die NEW die Abwasserbeseitigung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Übertragung erfolgt auf Basis der Sachzeitwerte
- die Stadt beauftragt als Träger der hoheitlichen Aufgaben die NEW zur Sicherstellung der Abwasserableitung im Stadtgebiet, nimmt die Gebührenfestsetzung und Gebührenerhebung selbst wahr.
- die Stadt zahlt der NEW ein Betreiberentgelt
- das zur Zeit im Regiebetrieb beschäftigte Personal wird auf die NEW übergeleitet.
(Tabelle S. 12)
Nach Bewertung des zu übertragenen Vermögens nach den Vorgaben des Kommunalrechts sieht die Eröffnungsbilanz der NEW zu einem angenommenen Übertragungszeitpunkt 1.1.2012 wie folgt aus:
(Tabelle S. 13)
Das von der Stadt an die NEW zu zahlende Betreiberentgelt, das sind nach Übernahme der Entsorgungsaufgaben im wesentlichen die Betriebsaufwendungen, sind grundlegend für die Gebührenbedarfsberechnung. Da die NEW aufgrund ihrer Rechtsform vorsteuerabzugsberechtigt ist, fließen in die Kalkulation des Betreiberentgelts jeweils nur die Nettoansätze ein.
Der Gewinnzuschlag bzw. das Leistungsentgelt, welches die Stadt an die NEW zu entrichten hat, sind als Ausgleich dafür, dass dem Unternehmer aus seiner wirtschaftlichen Betätigung Gefahren erwachsen, die zu Verlusten des eingesetzten Kapitals und unter Umständen zu darüber hinausgehenden weiteren Vermögensverlusten des Unternehmens führen können. Stichworte: Marktpreisbildung im freien Wettbewerb, allgemeines Unternehmerwagnis, marktmäßige Gewinnchance.
Der Kalkulation wurde ein Gewinnzuschlag auf die Nettoselbstkosten von 1 % hinzugerechnet.
Weiterhin wurde der Summe aus Nettoselbstkosten und Gewinnzuschlag die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer von 19 % hinzugerechnet.
Ergebnis:
I Auswirkungen in der Gebührenbedarfsberechnung
Gebührenbedarf status-quo 8.405 T
Gebührenbedarf Betreibermodell 10.559 T
für ein normalisiertes Jahr
Mehrkosten des Betreibermodells beim Gebührenbedarf durch
- zusätzliche Umsatzsteuerbelastung der Kapitalkosten des Altanlagevermögens
- Personalkosten
- deutliche Erhöhung der kalkulatorischen Zinsbasis
- Gewinnzuschlag
II Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
(Tabelle S.19) = Belastungen/Entlastungen
Haushaltsauswirkungen |
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Entfall kalkulatorische Verzinsung Entfall kalkulatorische Abschreibungen Entfall Auflösung Abzugskapital | T T T | 2.649 3.220 771 |
Haushaltsbelastung | T | 6.640 |
Entfall NKF-Abschreibungen Zinsentlastung Gewerbesteuer | T T T | 2.492 2.446 224 |
Haushaltsentlastung | T | 5.272 |
Haushaltsveränderung | T | 1.368 |
Im Ergebnis ergibt sich aus der Differenz Haushaltsbelastungen/Haushaltsentlastungen eine verbleibende Belastung für den städtischen Haushalt in Höhe von 1.368 T bei der Umsetzung des Betreibermodells.
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Bei Umsetzung des Betreibermodells würde es zu einer Erhöhung des Gebührenbedarfs von 8,5 Mio. (Regiebetrieb Stadt) auf 10,3 Mio. (NEW Betreibermodell) kommen.
Weiterhin ergäbe sich eine Belastung des allgemeinen Haushalts der Stadt von rd. 1,4 Mio. als Saldo aus den be- und entlastenden Effekten.
Das komplette Gutachten der WIBERA Wirtschaftsberatung und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
