Mitteilungsvorlage - VO/2278/12

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.07.2012 hat die CDU-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Organisationsuntersuchung im Dezernat III durchzuführen.“

 

Der Rat nahm den Antrag in seiner Sitzung am 06.09.2012 zur Kenntnis und hat diesen an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

 

Im Rahmen des Projekts „Konzern Stadt“ wird eine Organisationsuntersuchung des Dezernates durchgeführt.

Am 04.07.2012 hat die konstituierende Sitzung der Projektgruppe stattgefunden.

 

Diese setzt sich wie folgt zusammen:

Technischer Beigeordneter              Rudolf Fabry

FBL 302                                                        Frank Gaspers

FBL 303                                                        Hans-Josef Schreurs

FBL 304                                                        Marc Neumann

FBL I.1                                                        Jörg Arndt

Stellvertreter FBL I.1                            Richard Wilkens-Mathar

kom. Kämmerer                                          Hans Bertrams

Vorsitzender Personalrat                            Jürgen Jansen

Stellvertreter Personalrat                            Günter Dammers

Gleichstellungsbeauftragte               Ute Nobis

FBL 201                                                         Gerd Pint (ab Nov. 2012)

 

Die Projektgruppe „Konzern Stadt“ untersucht verschiedene Aspekte und Möglichkeiten einer Neuorganisation. Hierbei wurden neben internen Organisationsveränderungen (z. B. Zusammenlegung einzelner Fachbereiche) auch die Möglichkeiten einer Ausgliederung einzelner Organisationseinheiten untersucht.

Als erste Maßnahme wurde die Übernahme des städtischen Kanalnetzes durch die NEW Netz AG geprüft.

 

Auf Anfrage der Stadt Wegberg hat die NEWAG hat durch die WIBERA Wirtschaftsberatung und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gutachterlich die Gebühren- und Haushaltsauswirkungen bei einer Übernahme des Entwässerungsnetzes der Stadt Wegberg prüfen lassen.

Der Schlussbericht mit Stand 2 August 2012 liegt zwischenzeitlich der Stadt vor.

 

 

 

Das Gutachten geht hierbei von folgenden Voraussetzungen aus:

 

die Stadt überträgt vollständig das Abwasserbeseitigungsvermögen auf die NEW. Das Anlagevermögen weist mit Stand 31.12.2011 einen bilanziellen Restwert von 64,1 Mio € aus:

 

-                     derzeit betreibt die Stadt die Abwasserbeseitigung mit 10 Mitarbeitern als Regiebetrieb

 

-                     Gegenstand des Gutachtens ist ein sog. Betreibermodell ähnlich den in MG praktizierten Einbindungsmodell

 

-                     eine rechtliche Betrachtung zur Nutzungsmöglichkeit ist nicht Gegensand der Prüfung

 

-                     über die Gebühren sind jährlich z. Zt. 8,5 Mio € Kosten der Abwasserreinigung zu decken

 

-                     resultierend aus einer Neuorganisation der Stadtverwaltung Wegberg sollte es zu keiner Haushaltsbelastung der Stadt sowie keiner Mehrbelastung der Gebührenzahler kommen

 

 

Ziel der NEW wäre die Erlangung von Synergien durch einen gemeinsamen Betrieb der Ver- und Entsorgung bzw. durch die Einbindung in eine größere Organisationseinheit der Abwasserbeseitigung. Bei einer Umsetzung des Modells wären Synergien zumindest in einer Höhe der zu erwartenden steuerlichen Mehrbelastung zu erwirtschaften, um eine Gebührenneutralität oder –verringerung im Rahmen der Neustrukturierung darzustellen zu können.

 

Datengrundlage waren:

 

-                     die Gebührenbedarfsberechnung 2012

-                     der Haushaltsplanentwurf 2012

-                     Daten zu Abschreibungen und Verzinsungen

-                     Die Investitionsplanung 2012

 

Zur überschläglichen Ermittlung der Auswirkungen auf den Haushalt und die Gebührenbedarfsberechnung der Stadt bezog man sich auf ein sog. normalisiertes Jahr, eine Art kalkulatorisches Planjahr.

(Tabelle S. 8 des Gutachtens)

 

Aus den Werten wurde eine Modellbeschreibung zur Einbindung der NEW in die Abwasserbeseitigung der Stadt entwickelt.

Kernpunkte des Modells:

 

-                     Abwasserbeseitigung im sog. Betreibermodell, d.h., der Betreiber ist Eigentümer der Abwasserbeseitigungsanlage;

 

-                     nach Übertragung des gesamten Abwasserbeseitigungsvermögens auf die NEW, unterhält, erneuert und erweitert die NEW die Abwasserbeseitigung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Übertragung erfolgt auf Basis der Sachzeitwerte

 

-                     die Stadt beauftragt als Träger der hoheitlichen Aufgaben die NEW zur Sicherstellung der Abwasserableitung im Stadtgebiet, nimmt die Gebührenfestsetzung und Gebührenerhebung selbst wahr.

 

 

 

-                     die Stadt zahlt der NEW ein Betreiberentgelt

 

-                     das zur Zeit im Regiebetrieb beschäftigte Personal wird auf die NEW übergeleitet.

                    (Tabelle S. 12)

 

Nach Bewertung des zu übertragenen Vermögens nach den Vorgaben des Kommunalrechts sieht die Eröffnungsbilanz der NEW zu einem angenommenen Übertragungszeitpunkt 1.1.2012 wie folgt aus:

(Tabelle S. 13)

 

Das von der Stadt an die NEW zu zahlende Betreiberentgelt, das sind nach Übernahme der Entsorgungsaufgaben im wesentlichen die Betriebsaufwendungen, sind grundlegend für die Gebührenbedarfsberechnung. Da die NEW aufgrund ihrer Rechtsform vorsteuerabzugsberechtigt ist, fließen in die Kalkulation des Betreiberentgelts jeweils nur die Nettoansätze ein.

 

Der Gewinnzuschlag bzw. das Leistungsentgelt, welches die Stadt an die NEW zu entrichten hat, sind als Ausgleich dafür, dass dem Unternehmer aus seiner wirtschaftlichen Betätigung Gefahren erwachsen, die zu Verlusten des eingesetzten Kapitals und unter Umständen zu darüber hinausgehenden weiteren Vermögensverlusten des Unternehmens führen können. Stichworte: Marktpreisbildung im freien Wettbewerb, allgemeines Unternehmerwagnis, marktmäßige Gewinnchance.

 

Der Kalkulation wurde ein Gewinnzuschlag auf die Nettoselbstkosten von 1 % hinzugerechnet.

 

Weiterhin wurde der Summe aus Nettoselbstkosten und Gewinnzuschlag die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer von 19 % hinzugerechnet.

 

Ergebnis:

 

I              Auswirkungen in der Gebührenbedarfsberechnung

              Gebührenbedarf status-quo                          8.405 T€

              Gebührenbedarf Betreibermodell                            10.559 T€

              für ein „normalisiertes Jahr“

 

Mehrkosten des Betreibermodells beim Gebührenbedarf durch

 

-                     zusätzliche Umsatzsteuerbelastung der Kapitalkosten des Altanlagevermögens

-                     Personalkosten

-                     deutliche Erhöhung der kalkulatorischen Zinsbasis

-                     Gewinnzuschlag

 

 

 

 

 

 

 

II              Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

      (Tabelle S.19) = Belastungen/Entlastungen

 

                                          Haushaltsauswirkungen

 

 

Entfall kalkulatorische Verzinsung

Entfall kalkulatorische Abschreibungen

Entfall Auflösung Abzugskapital

T €

T €

T €

2.649

3.220

771

Haushaltsbelastung

T €

6.640

Entfall NKF-Abschreibungen

Zinsentlastung

Gewerbesteuer

T €

T €

T €

2.492

2.446

224

Haushaltsentlastung

T €

5.272

Haushaltsveränderung

T €

1.368

 

Im Ergebnis ergibt sich aus der Differenz Haushaltsbelastungen/Haushaltsentlastungen eine verbleibende Belastung für den städtischen Haushalt in Höhe von 1.368 T€ bei der Umsetzung des Betreibermodells.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse:

Bei Umsetzung des Betreibermodells würde es zu  einer Erhöhung des Gebührenbedarfs von 8,5 Mio. € (Regiebetrieb Stadt) auf 10,3 Mio. € (NEW Betreibermodell) kommen.

 

Weiterhin ergäbe sich eine Belastung des allgemeinen Haushalts der Stadt von rd. 1,4 Mio. € als Saldo aus den be- und entlastenden Effekten.

 

Das komplette Gutachten der WIBERA  Wirtschaftsberatung und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

- keine -

Alternativen:

 

- keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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