Empfehlungsvorlage - VO/2378/13
Grunddaten
- Betreff:
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Bürgerantrag vom 30.03.2012 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Am Tömp"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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09.04.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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14.05.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bürgerantrag bezieht sich auf eine Fläche zwischen den Ortslagen Klinkum und Bissen (siehe Anlage). Beantragt wird die Ausweisung der Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche und Aufstellung eines diesbezüglichen Bebauungsplanes. Die in Rede stehende Fläche war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen im Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes sowie im Rahmen einer Antragstellung der CDU-Fraktion. Eine chronologische Darstellung des bisherigen Sachverhaltes ist der Vorlage VO/2088/12 zu entnehmen.
Über den Bürgerantrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 04.09.2012 beraten. Entgegen der Beschlussempfehlung der Verwaltung, hat der Rat am 23.10.2012 auf Empfehlung des Fachausschusses beschlossen, dem Bürgerantrag zuzustimmen.
Daraufhin wurde mit Datum vom 31.10.2012 zur beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung bei der Bezirkregierung Köln eine erneute Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz gestellt. Die Bezirksregierung teilte daraufhin mit Verfügung vom 18.12.2012 (eingegangen am 04.01.2013) mit, dass sich gegenüber den regionalplanerischen Zielen, die im Jahr 2009 Grundlage für die Beurteilung und die Erörterung am 17.06.2009 waren, in der Zwischenzeit keinerlei Änderungen ergeben haben. Ferner teilte die Bezirksregierung mit, dass, sofern die Stadt an ihrer Planung festhält, über eine Nichtanpassung gem. § 34 Abs.3 Landesplanungsgesetz der Regionalrat zu befinden habe. Der Regionalrat berät im Regelfall über raumbedeutsame Vorhaben. Der genaue Wortlaut der Verfügung wurde dem Fachausschuss in der Sitzung am 22.01.2013 mitgeteilt. Hierbei sagte die Verwaltung zu, zunächst ein weiteres Gespräch mit Vertretern der Bezirksregierung zu führen. In einem Gespräch am 13.03.2013 konnten die Bedenken der Bezirksplanungsbehörde nicht ausgeräumt werden.
Aufgrund der stadtplanerischen Zielsetzung, die Ortslagen Klinkum und Bissen weiterhin räumlich voneinander zu trennen und wegen der Lage dieser Fläche innerhalb des festgesetzten Landschaftsschutzgebietes, hat die Verwaltung in der Vergangenheit empfohlen, diesbezüglich entgegenstehende Anträge abzulehnen. Sofern der Rat der Stadt eine weitere Wohnbauflächendarstellung zwischen den Ortslagen Klinkum und Bissen wie im Bürgerantrag gewünscht weiterhin befürwortet, wäre als nächster Schritt eine Entscheidung des Regionalrates erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.
Alternativen:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat, er möge die Verwaltung beauftragen, eine Beteiligung des Regionalrates gemäß § 34 Abs. 3 Landesplanungsgesetz zur beantragten Neuausweisung einer Wohnbaufläche zwischen den Ortslagen Klinkum und Bissen herbeizuführen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der stadtplanerischen Zielsetzung, die Ortslagen Klinkum und Bissen weiterhin zu trennen und wegen der Lage der beantragten Fläche im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet, empfiehlt der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr dem Rat den Bürgerantrag vom 30.03.2012 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Am Tömp abzulehnen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,6 kB
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