Entscheidungsvorlage - VO/2439/13
Grunddaten
- Betreff:
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Jahresabschluss 2010 – Anwendung der Erleichterungsregelung gemäß Art. 8 § 4 NKFWG (1. NKF Weiterentwicklungsgesetz)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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04.06.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.06.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Stand der Jahresabschlussarbeiten 2010 hatte die Verwaltung in der Sitzung der interfraktionellen Runde am 07.05.2013 und in der Sitzung des Rates am 14.05.2013 mündlich berichtet.
Durch den Runderlass der Bezirksregierung Köln vom 14.01.2013 wurde die Möglichkeit von den Erleichterungen nach Art. 8 § 4 NKFWG (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz) Gebrauch zu machen erstmalig von der Finanzwirtschaft in Erwägung gezogen. Der Jahresabschluss 2010 weist nicht unerhebliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz aus. Aus diesem Grund hatte die Finanzwirtschaft die Auffassung vertreten, den Jahresabschluss 2010 durch den Rat feststellen zu lassen, damit diese Korrekturen für alle Beteiligten besser nachvollzogen werden können. Die Arbeiten am Jahresabschluss 2010 zogen sich aus den unterschiedlichsten Gründen länger hin als erwartet.
Aus diesem Grund wird von der der Finanzwirtschaft die bisherige Vorgehensweise nicht mehr favorisiert und vorgeschlagen von der der gesetzlichen Erleichterung Gebrauch zu machen. Die örtliche Rechnungsprüfung hat zu dieser Vorgehensweise in der Sitzung des Rates am 14.05.2013 ihre Stellungnahme mitgeteilt und unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich.
Die Vorteile der Erleichterungsregelung liegen u.a. darin, dass keine zusätzliche Rechnungsprüfungsausschusssitzung für den Jahresabschluss 2010 stattfinden müsste. Dadurch können wichtige Übertragungen aus den Finanzverfahren KIRP nach INFOMA vorzeitig durchgeführt werden. Hieraus ergäbe sich ein Zeitgewinn in Bezug auf die Durchführung der Jahresabschlussarbeiten 2011.
Der Jahresabschlussbericht 2010 wird dennoch berichtigt durch den kommissarischen Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Sobald der Bericht vorliegt wird er dem Rat zur Kenntnis gegeben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, von der gesetzlichen Regelung gemäß Art. 8 § 4 NKFWG (1.NKF Weiterentwicklungsgesetz) Gebrauch zu machen und den Jahresabschluss 2010 der Anzeige des Jahresabschlusses 2011 beizufügen. Auf das weitere Verfahren für den Jahresabschluss 2010 wird verzichtet.
