Empfehlungsvorlage - VO/2449/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

a) Vorstellung der Planung

Die Stadt Wegberg beabsichtigt, einen ca. 820 m langen Teilbereich der Rather Straße zwischen dem Kreisverkehr B 57 und der Einmündung der Buchholzer Straße auszubauen. Die Haupterschließungsstraße befindet sich für Fußgänger-, Radfahrer- und Kraftfahrzeugverkehr in einem nicht verkehrssicheren Zustand. Die Fahrbahndecke ist sanierungsbedürftig und durchgehend befestigte Gehwege in ausreichender Breite sind nicht vorhanden.

 

Ein sicherer Fußgängerverkehr ist in weiten Teilen des Ausbaubereiches nicht möglich. Die Engstellen sind so schmal, dass Fußgänger und insbesondere Rollstuhlfahrer von den unzureichend breiten Gehwegen auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die wenigen Gehwegabschnitte besitzen zum Teil keine oder nicht ausreichend hohe Bordsteine und werden in ihrer Funktionalität noch durch Treppenstufen und Kellerschächte eingeschränkt. Der Unterbau der Straße ist in Teilabschnitten nicht frostsicher. Durch fehlende Rinnen entstehen Wasseransammlungen auf der Fahrbahn.

 

Der Bereich der Rather Straße wird bekanntlich von einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmern intensiv genutzt. Neben den direkten Anliegern werden die Neubaugebiete Enzianstraße und Am Gaskessel mittelbar erschlossen (Zuwegung für Schule, Kindergarten, Einkaufzentrum). Aufgrund des verkehrsberuhigten Ausbaus des Teilbereichs der Rather Straße im südlichen Teil (Landstraße L 46) übernimmt der nördliche Teilbereich (Gemeindestraße) die Verkehrsfunktion als Verbindung von der B 57 zum Mönchengladbacher Stadtteil Buchholz.

 

Aus den vorstehenden Gründen ergibt sich ein dringender  Handlungsbedarf, den Teilbereich der Rather Straße derart auszubauen, dass für alle Verkehrsteilnehmer sichere Verkehrsräume zur Verfügung stehen.

 

Im April 2007 hatte die Verwaltung der Bezirksregierung Köln den Einplanungsantrag zur Aufnahme in das Förderprogramm vorgelegt. Grundlage ist die Planung des Ingenieurbüros Brendt, Geilenkirchen. Am 05.06.2008 hatte der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr die Auftragsvergabe zur Erstellung des konkreten Förderantrages  durch das Ingenieurbüro JS &  Partner, Mönchengladbach, beschlossen.

 

In den Jahren 2010, 2011 und 2012 hatte die Verwaltung dem Ausschuss mitgeteilt, dass die Maßnahme in das mittelfristige Straßenförderprogramm 2011-2014 aufgenommen wurde. Dabei sind für das Vorhaben Gesamtausgaben von 1.127.000 €, von denen 798.700 € zuwendungsfähige Aufwendungen darstellen, für das Jahr 2014 eingeplant. Nach den derzeitigen Förderungssätzen von 60 % Bund und 5 % Land ist für die Maßnahme eine entsprechende Finanzierung vorgesehen. Darüber hinaus sind Beiträge von den Anliegern auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und der hierzu erlassenen Satzung der Stadt Wegberg zu erheben. Der Eigenanteil der Stadt beträgt ca. 394.000 €. Hiervon werden ca. 180.000 € auf die Anlieger umgelegt.

 

Mit der Baumaßnahme soll im Jahr 2014 begonnen werden. Voraussetzungen für die Förderung sind die Bereitstellung von Haushaltsmitteln seitens der Stadt und die Aufnahme in das Jahresprogramm 2014 seitens der Bezirksregierung.

 

Nach dem Entwurf des Haushaltsplanes 2013 sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage für die Finanzplanung 2014 Ausgaben von 50.000 € vorgesehen. Die übrigen Zahlungen (Einnahmen aus Beiträgen und Zuwendungen, Auszahlungen für die Baumaßnahme) sind für 2015 vorgesehen. Im Herbst finden bei der Bezirksregierung Gespräche für die konkreten Fördermaßnahmen in 2014 statt. Die Verwaltung wird die Dringlichkeit der Maßnahme darstellen, um die Förderung zu sichern.

 

Herr Dipl.-Ing. Sintke vom Ingenieurbüro JS & Partner, Mönchengladbach, wird am Sitzungstag die Planung erläutern.

 

 

b) Eingabe von Anliegern

Mit Schreiben vom 15.04.2013 hat sich eine Vielzahl von Anliegern der Rather Straße mit einer Unterschriftenaktion gegen den geplanten Ausbau ausgesprochen. Das Anschreiben sowie die Unterschriftsliste sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

Bei der Vorstellung der Planung wird zu den Bedenken Stellung genommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

./.

 

Alternativen:

./.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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