Empfehlungsvorlage - VO/2438/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.12.2011 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan V-6, Rickelrath – Camping- und Wochenendplatz „Heidehaus“ gefasst. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wegberg, im Norden des Ortsteils Rickelrath, westlich angrenzend an die Dülkener Straße.

 

Städtebauliche Zielsetzung der Planung ist es, den bestehenden Camping- und Wochenendplatz „He

Heidehaus“ planungsrechtlich zu sichern und die weitere Entwicklung dieses Bereiches verträglich zu steuern.

 

In der Zeit vom 24.09.2012 bis einschließlich 31.10.2012 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorgaben des Baugesetzbuches statt. Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen sind in der Anlage 1 tabellarisch aufgelistet und wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt.

 

Der daraufhin ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom 15.04.2013 bis einschließlich 17.05.2013 öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung wurden keine Anregungen von Bürgern abgegeben. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind in tabellarischer Form aufgearbeitet und in der Anlage 2 beigefügt worden. Hieraus ergeben sich keine Änderungen des Planentwurfes.

Die Planunterlagen sind den Anlagen 3 bis 5 zu entnehmen.

 

Als nächste Verfahrensschritte stehen nun der Beschluss über die eingegangenen Anregungen und die Fassung des Satzungsbeschlusses an.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die zu erwartenden Personalaufwendungen sind im Produkt 09.01.02 / Kommunale Bauleitplanung enthalten.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.     Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.

 

2.     Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss  zum Bebauungsplan V-6, Rickelrath – Camping- und Wochenendplatz „Heidehaus“ zu fassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans V-6, Rickelrath – Camping- und Wochenendplatz „Heidehaus“ liegt in der Gemarkung Wegberg, im Norden des Ortsteils Rickelrath, westlich angrenzend an die Dülkener Straße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan V-6, Rickelrath – Camping- und Wochenendplatz „Heidehaus“ rechtskräftig.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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